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5. Mose - Kapitel 31

Mose setzt Josua zu seinem Nachfolger ein

1 Und Mose ging hin und redete diese Worte mit dem ganzen Israel 2 und sprach zu ihnen: Ich bin heute hundertundzwanzig Jahre alt; ich kann nicht mehr aus noch ein gehen; dazu hat der HERR zu mir gesagt: Du sollst nicht über diesen Jordan gehen. (4. Mose 20.12) (5. Mose 34.7) 3 Der HERR, dein Gott, wird selber vor dir her gehen; er wird selber diese Völker vor dir her vertilgen, daß du ihr Land einnehmest. Josua, der soll vor dir hinübergehen, wie der HERR geredet hat. (5. Mose 3.28) 4 Und der HERR wird ihnen tun, wie er getan hat Sihon und Og, den Königen der Amoriter, und ihrem Lande, welche er vertilgt hat. (4. Mose 21.21) 5 Wenn sie nun der HERR vor euch dahingeben wird, so sollt ihr ihnen tun nach allem Gebot, das ich euch geboten habe. (5. Mose 7.2) 6 Seid getrost und unverzagt, fürchtet euch nicht und laßt euch nicht vor ihnen grauen; denn der HERR, dein Gott, wird selber mit dir wandeln und wird die Hand nicht abtun noch dich verlassen. 7 Und Mose rief zu Josua und sprach zu ihm vor den Augen des ganzen Israel: Sei getrost und unverzagt; denn du wirst dies Volk in das Land bringen, das der HERR ihren Vätern geschworen hat ihnen zu geben, und du wirst es unter sie austeilen. (Josua 1.6)
8 Der HERR aber, der selber vor euch her geht, der wird mit dir sein und wird die Hand nicht abtun noch dich verlassen. Fürchte dich nicht und erschrick nicht.

Alle sieben Jahre soll das Gesetz öffentlich verlesen werden

9 Und Mose schrieb dies Gesetz und gab's den Priestern, den Kindern Levi, die die Lade des Bundes trugen, und allen Ältesten Israels
10 und gebot ihnen und sprach: Je nach sieben Jahren, zur Zeit des Erlaßjahrs, am Fest der Laubhütten, (5. Mose 15.1) 11 wenn das ganze Israel kommt, zu erscheinen vor dem HERRN, deinem Gott, an dem Ort, den er erwählen wird, sollst du dieses Gesetz vor dem ganzen Israel ausrufen lassen vor ihren Ohren, 12 nämlich vor der Versammlung des Volks (der Männer, Weiber und Kinder und deines Fremdlings, der in deinem Tor ist), auf daß sie es hören und lernen den HERRN, euren Gott, fürchten und es zu halten, daß sie tun alle Worte dieses Gesetzes, 13 und daß ihre Kinder, die es nicht wissen, es auch hören und lernen den HERRN, euren Gott, fürchten alle Tage, die ihr in dem Lande lebt, darein ihr gehet über den Jordan, es einzunehmen.

Gottes Befehl, das Lied des Mose aufzuschreiben

14 Und der HERR sprach zu Mose: Siehe, deine Zeit ist herbeigekommen, daß du stirbst. Rufe Josua und tretet in die Hütte des Stifts, daß ich ihm Befehl tue. Mose ging hin mit Josua, und sie traten in die Hütte des Stifts.
15 Der HERR aber erschien in der Hütte in einer Wolkensäule, und die Wolkensäule stand in der Hütte Tür. (2. Mose 40.34) 16 Und der HERR sprach zu Mose: Siehe, du wirst schlafen mit deinen Vätern; und dies Volk wird aufkommen und wird abfallen zu fremden Göttern des Landes, darein sie kommen, und wird mich verlassen und den Bund fahren lassen, den ich mit ihm gemacht habe. 17 So wird mein Zorn ergrimmen über sie zur selben Zeit, und ich werde sie verlassen und mein Antlitz vor ihnen verbergen, daß sie verzehrt werden. Und wenn sie dann viel Unglück und Angst treffen wird, werden sie sagen: Hat mich nicht dies Übel alles betreten, weil mein Gott nicht mit mir ist? 18 Ich aber werde mein Antlitz verbergen zu der Zeit um alles Bösen willen, das sie getan haben, daß sie sich zu andern Göttern gewandt haben. 19 So schreibt euch nun dies Lied und lehret es die Kinder Israel und legt es in ihren Mund, daß mir das Lied ein Zeuge sei unter den Kindern Israel. (5. Mose 32.1)
20 Denn ich will sie in das Land bringen, das ich ihren Vätern geschworen habe, darin Milch und Honig fließt. Und wenn sie essen und satt und fett werden, so werden sie sich wenden zu andern Göttern und ihnen dienen und mich lästern und meinen Bund fahren lassen. (5. Mose 32.15) 21 Und wenn sie dann viel Unglück und Angst betreten wird, so soll dieses Lied ihnen antworten zum Zeugnis; denn es soll nicht vergessen werden aus dem Mund ihrer Nachkommen. Denn ich weiß ihre Gedanken, mit denen sie schon jetzt umgehen, ehe ich sie in das Land bringe, das ich geschworen habe. (Psalm 139.2) 22 Also schrieb Mose dieses Lied zur selben Zeit und lehrte es die Kinder Israel. 23 Und befahl Josua, dem Sohn Nuns, und sprach: Sei getrost und unverzagt; denn du sollst die Kinder Israel in das Land führen, das ich ihnen geschworen habe, und ich will mit dir sein.

Die Aufbewahrung des Gesetzbuches

24 Da nun Mose die Worte dieses Gesetzes ganz ausgeschrieben hatte in ein Buch,
25 gebot er den Leviten, die die Lade des Zeugnisses des HERRN trugen, und sprach: 26 Nehmt das Buch dieses Gesetzes und legt es an die Seite der Lade des Bundes des HERRN, eures Gottes, daß es daselbst ein Zeuge sei wider dich. 27 Denn ich kenne deinen Ungehorsam und deine Halsstarrigkeit. Siehe, wo ich noch heute mit euch lebe, seid ihr ungehorsam gewesen wider den HERRN; wie viel mehr nach meinem Tode!

Aufforderung an Israel, das Lied des Mose zu hören

28 So versammelt nun vor mich alle Ältesten eurer Stämme und eure Amtleute, daß ich diese Worte vor ihren Ohren rede und Himmel und Erde wider sie zu Zeugen nehme. (5. Mose 32.1)
29 Denn ich weiß, daß ihr's nach meinem Tode verderben werdet und aus dem Wege treten, den ich euch geboten habe. So wird euch dann Unglück begegnen hernach, darum daß ihr übel getan habt vor den Augen des HERRN, daß ihr ihn erzürntet durch eurer Hände Werk. 30 Also redete Mose die Worte dieses Liedes ganz aus vor den Ohren der ganzen Gemeinde Israel:

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbat- und Jobeljahr

1 Und Jehova redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommet, das ich euch geben werde, so soll das Land dem Jehova einen Sabbath feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahre soll ein Sabbath der Ruhe für das Land sein, ein Sabbath dem Jehova; dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden; 5 den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden: es soll ein Jahr der Ruhe für das Land sein. 6 Und der Sabbath des Landes soll euch zur Speise dienen, dir und deinem Knechte und deiner Magd und deinem Tagelöhner und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten; 7 und deinem Vieh und dem wilden Getier, das in deinem Lande ist, soll all sein Ertrag zur Speise dienen. 8 Und du sollst dir sieben Jahrsabbathe zählen, siebenmal sieben Jahre, so daß die Tage von sieben Jahrsabbathen dir 49 Jahre ausmachen. 9 Und du sollst im siebten Monat, am Zehnten des Monats, den Posaunenschall ergehen lassen; an dem Versöhnungstage sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und sollt im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubeljahr soll es euch sein, und ihr werdet ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen, und ein jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Ein Jubeljahr soll dasselbe, das Jahr des fünfzigsten Jahres, euch sein; ihr sollt nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen; 12 denn ein Jubeljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr seinen Ertrag essen. 13 In diesem Jahre des Jubels sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Und wenn ihr eurem Nächsten etwas verkaufet oder von der Hand eures Nächsten etwas kaufet, so soll keiner seinen Bruder bedrücken. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahre sollst du von deinem Nächsten kaufen, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen. 16 Nach Verhältnis der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mehren, und nach Verhältnis der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir. 17 Und so soll keiner von euch seinen Nächsten bedrücken, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich bin Jehova, euer Gott. 18 Und so tut meine Satzungen, und beobachtet meine Rechte und tut sie, so werdet ihr sicher wohnen in eurem Lande. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet essen bis zur Sättigung und sicher in demselben wohnen. 20 Und wenn ihr sprechet: Was sollen wir im siebten Jahre essen? Siehe, wir säen nicht, und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein: - 21 ich werde euch ja im sechsten Jahre meinen Segen entbieten, daß es den Ertrag für drei Jahre bringe; (5. Mose 28.8) 22 und wenn ihr im achten Jahre säet, werdet ihr noch vom alten Ertrage essen; bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr Altes essen. 23 Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land; denn Fremdlinge und Beisassen seid ihr bei mir. (Psalm 39.13) 24 Und im ganzen Lande eures Eigentums sollt ihr dem Lande Lösung gestatten. 25 Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so mag sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen. (Rut 4.3-4) 26 Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand erwirbt und findet, was zu seiner Lösung hinreicht, 27 so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Manne zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen. 28 Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahre; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen. 29 Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr soll sein Lösungsrecht bestehen. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer dem Käufer desselben verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehen. 31 Aber die Häuser der Dörfer, welche keine Mauer ringsum haben, sollen dem Felde des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubeljahre sollen sie frei ausgehen. 32 Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum. 35 Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstützen; wie der Fremdling und der Beisasse soll er bei dir leben. 36 Du sollst nicht Zins und Wucher von ihm nehmen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe. (5. Mose 23.20) 37 Dein Geld sollst du ihm nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Wucher geben. 38 Ich bin Jehova, euer Gott, der ich euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer Gott zu sein. 39 Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen; wie ein Tagelöhner, (2. Mose 21.2) 40 wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahre soll er bei dir dienen. 41 Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder zu dem Eigentum seiner Väter kommen. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft. 43 Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Was aber deinen Knecht und deine Magd betrifft, die du haben wirst: von den Nationen, die rings um euch her sind, von ihnen möget ihr Knecht und Magd kaufen. 45 Und auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, von ihnen möget ihr kaufen und von ihrem Geschlecht, das bei euch ist, das sie in eurem Lande gezeugt haben; und sie mögen euch zum Eigentum sein, 46 und ihr möget sie euren Söhnen nach euch vererben, um sie als Eigentum zu besitzen. Diese möget ihr auf ewig dienen lassen; aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht einer über den anderen herrschen mit Härte. 47 Und wenn die Hand eines Fremdlings oder eines Beisassen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder bei ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen bei dir, oder einem Sprößling aus dem Geschlecht des Fremdlings verkauft, 48 so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn sein; einer von seinen Brüdern mag ihn lösen. 49 Entweder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn lösen, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht mag ihn lösen; oder hat seine Hand etwas erworben, so mag er sich selbst lösen. 50 Und er soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahre an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahre; und der Preis, um den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre gemäß sein; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein. 51 Wenn der Jahre noch viele sind, so soll er nach ihrem Verhältnis seine Lösung von seinem Kaufgelde zurückzahlen; 52 und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jubeljahre, so soll er es ihm berechnen: nach Verhältnis seiner Jahre soll er seine Lösung zurückzahlen. 53 Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er soll nicht vor deinen Augen mit Härte über ihn herrschen. (3. Mose 25.43) 54 Und wenn er nicht in dieser Weise gelöst wird, so soll er im Jubeljahre frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm. 55 Denn mir sind die Kinder Israel Knechte; meine Knechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jehova, euer Gott.