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5. Mose - Kapitel 31

Mose setzt Josua zu seinem Nachfolger ein

1 Und Mose ging hin und redete diese Worte mit dem ganzen Israel 2 und sprach zu ihnen: Ich bin heute hundertundzwanzig Jahre alt; ich kann nicht mehr aus noch ein gehen; dazu hat der HERR zu mir gesagt: Du sollst nicht über diesen Jordan gehen. (4. Mose 20.12) (5. Mose 34.7) 3 Der HERR, dein Gott, wird selber vor dir her gehen; er wird selber diese Völker vor dir her vertilgen, daß du ihr Land einnehmest. Josua, der soll vor dir hinübergehen, wie der HERR geredet hat. (5. Mose 3.28) 4 Und der HERR wird ihnen tun, wie er getan hat Sihon und Og, den Königen der Amoriter, und ihrem Lande, welche er vertilgt hat. (4. Mose 21.21) 5 Wenn sie nun der HERR vor euch dahingeben wird, so sollt ihr ihnen tun nach allem Gebot, das ich euch geboten habe. (5. Mose 7.2) 6 Seid getrost und unverzagt, fürchtet euch nicht und laßt euch nicht vor ihnen grauen; denn der HERR, dein Gott, wird selber mit dir wandeln und wird die Hand nicht abtun noch dich verlassen. 7 Und Mose rief zu Josua und sprach zu ihm vor den Augen des ganzen Israel: Sei getrost und unverzagt; denn du wirst dies Volk in das Land bringen, das der HERR ihren Vätern geschworen hat ihnen zu geben, und du wirst es unter sie austeilen. (Josua 1.6)
8 Der HERR aber, der selber vor euch her geht, der wird mit dir sein und wird die Hand nicht abtun noch dich verlassen. Fürchte dich nicht und erschrick nicht.

Alle sieben Jahre soll das Gesetz öffentlich verlesen werden

9 Und Mose schrieb dies Gesetz und gab's den Priestern, den Kindern Levi, die die Lade des Bundes trugen, und allen Ältesten Israels
10 und gebot ihnen und sprach: Je nach sieben Jahren, zur Zeit des Erlaßjahrs, am Fest der Laubhütten, (5. Mose 15.1) 11 wenn das ganze Israel kommt, zu erscheinen vor dem HERRN, deinem Gott, an dem Ort, den er erwählen wird, sollst du dieses Gesetz vor dem ganzen Israel ausrufen lassen vor ihren Ohren, 12 nämlich vor der Versammlung des Volks (der Männer, Weiber und Kinder und deines Fremdlings, der in deinem Tor ist), auf daß sie es hören und lernen den HERRN, euren Gott, fürchten und es zu halten, daß sie tun alle Worte dieses Gesetzes, 13 und daß ihre Kinder, die es nicht wissen, es auch hören und lernen den HERRN, euren Gott, fürchten alle Tage, die ihr in dem Lande lebt, darein ihr gehet über den Jordan, es einzunehmen.

Gottes Befehl, das Lied des Mose aufzuschreiben

14 Und der HERR sprach zu Mose: Siehe, deine Zeit ist herbeigekommen, daß du stirbst. Rufe Josua und tretet in die Hütte des Stifts, daß ich ihm Befehl tue. Mose ging hin mit Josua, und sie traten in die Hütte des Stifts.
15 Der HERR aber erschien in der Hütte in einer Wolkensäule, und die Wolkensäule stand in der Hütte Tür. (2. Mose 40.34) 16 Und der HERR sprach zu Mose: Siehe, du wirst schlafen mit deinen Vätern; und dies Volk wird aufkommen und wird abfallen zu fremden Göttern des Landes, darein sie kommen, und wird mich verlassen und den Bund fahren lassen, den ich mit ihm gemacht habe. 17 So wird mein Zorn ergrimmen über sie zur selben Zeit, und ich werde sie verlassen und mein Antlitz vor ihnen verbergen, daß sie verzehrt werden. Und wenn sie dann viel Unglück und Angst treffen wird, werden sie sagen: Hat mich nicht dies Übel alles betreten, weil mein Gott nicht mit mir ist? 18 Ich aber werde mein Antlitz verbergen zu der Zeit um alles Bösen willen, das sie getan haben, daß sie sich zu andern Göttern gewandt haben. 19 So schreibt euch nun dies Lied und lehret es die Kinder Israel und legt es in ihren Mund, daß mir das Lied ein Zeuge sei unter den Kindern Israel. (5. Mose 32.1)
20 Denn ich will sie in das Land bringen, das ich ihren Vätern geschworen habe, darin Milch und Honig fließt. Und wenn sie essen und satt und fett werden, so werden sie sich wenden zu andern Göttern und ihnen dienen und mich lästern und meinen Bund fahren lassen. (5. Mose 32.15) 21 Und wenn sie dann viel Unglück und Angst betreten wird, so soll dieses Lied ihnen antworten zum Zeugnis; denn es soll nicht vergessen werden aus dem Mund ihrer Nachkommen. Denn ich weiß ihre Gedanken, mit denen sie schon jetzt umgehen, ehe ich sie in das Land bringe, das ich geschworen habe. (Psalm 139.2) 22 Also schrieb Mose dieses Lied zur selben Zeit und lehrte es die Kinder Israel. 23 Und befahl Josua, dem Sohn Nuns, und sprach: Sei getrost und unverzagt; denn du sollst die Kinder Israel in das Land führen, das ich ihnen geschworen habe, und ich will mit dir sein.

Die Aufbewahrung des Gesetzbuches

24 Da nun Mose die Worte dieses Gesetzes ganz ausgeschrieben hatte in ein Buch,
25 gebot er den Leviten, die die Lade des Zeugnisses des HERRN trugen, und sprach: 26 Nehmt das Buch dieses Gesetzes und legt es an die Seite der Lade des Bundes des HERRN, eures Gottes, daß es daselbst ein Zeuge sei wider dich. 27 Denn ich kenne deinen Ungehorsam und deine Halsstarrigkeit. Siehe, wo ich noch heute mit euch lebe, seid ihr ungehorsam gewesen wider den HERRN; wie viel mehr nach meinem Tode!

Aufforderung an Israel, das Lied des Mose zu hören

28 So versammelt nun vor mich alle Ältesten eurer Stämme und eure Amtleute, daß ich diese Worte vor ihren Ohren rede und Himmel und Erde wider sie zu Zeugen nehme. (5. Mose 32.1)
29 Denn ich weiß, daß ihr's nach meinem Tode verderben werdet und aus dem Wege treten, den ich euch geboten habe. So wird euch dann Unglück begegnen hernach, darum daß ihr übel getan habt vor den Augen des HERRN, daß ihr ihn erzürntet durch eurer Hände Werk. 30 Also redete Mose die Worte dieses Liedes ganz aus vor den Ohren der ganzen Gemeinde Israel:

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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. - 2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld; 3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. 4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten. 5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten. 6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat. 7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten; 8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. - 9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. - 10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es, 11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. 12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten. 14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten; 15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen. (5. Mose 22.28-29) 16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

Todeswürdige Vergehen

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. - (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. - (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. - (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Aufforderung zum Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. (Jesaja 1.17) 22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. 23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören; 24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. - (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. - (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

Pflichten gegen Gott

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. - (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. - (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.