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5. Mose - Kapitel 28

Ankündigung von Segen und Fluch

1 Und wenn du der Stimme des HERRN, deines Gottes, gehorchen wirst, daß du hältst und tust alle seine Gebote, die ich dir heute gebiete, so wird dich der HERR, dein Gott, zum höchsten machen über alle Völker auf Erden, (5. Mose 26.19) 2 und werden über dich kommen alle diese Segen und werden dich treffen, darum daß du der Stimme des HERRN, deines Gottes, bist gehorsam gewesen. 3 Gesegnet wirst du sein in der Stadt, gesegnet auf dem Acker.
4 Gesegnet wird sein die Frucht deines Leibes, die Frucht deines Landes und die Frucht deines Viehs, die Früchte deiner Rinder und die Früchte deiner Schafe. 5 Gesegnet wird sein dein Korb und dein Backtrog. 6 Gesegnet wirst du sein, wenn du eingehst, gesegnet, wenn du ausgehst. (Psalm 121.8) 7 Und der HERR wird deine Feinde, die sich wider dich auflehnen, vor dir schlagen; durch einen Weg sollen sie ausziehen wider dich, und durch sieben Wege vor dir fliehen.
8 Der HERR wird gebieten dem Segen, daß er mit dir sei in deinem Keller und in allem, was du vornimmst, und wird dich segnen in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat. (3. Mose 25.21) 9 Der HERR wird dich ihm zum heiligen Volk aufrichten, wie er dir geschworen hat, darum daß du die Gebote des HERRN, deines Gottes, hältst und wandelst in seinen Wegen, (2. Mose 19.5-6) 10 daß alle Völker auf Erden werden sehen, daß du nach dem Namen des HERRN genannt bist, und werden sich vor dir fürchten. 11 Und der HERR wird machen, daß du Überfluß an Gütern haben wirst, an der Frucht deines Leibes, an der Frucht deines Viehs, an der Frucht deines Ackers, in dem Lande, das der HERR deinen Vätern geschworen hat dir zu geben. 12 Und der HERR wird dir seinen guten Schatz auftun, den Himmel, daß er deinem Land Regen gebe zu seiner Zeit und daß er segne alle Werke deiner Hände. Und du wirst vielen Völkern leihen; du aber wirst von niemand borgen. (5. Mose 15.6) 13 Und der HERR wird dich zum Haupt machen und nicht zum Schwanz, und du wirst oben schweben und nicht unten liegen, darum daß du gehorsam bist den Geboten des HERRN, deines Gottes, die ich dir heute gebiete zu halten und zu tun, 14 und nicht weichst von irgend einem Wort, das ich euch heute gebiete, weder zur Rechten noch zur Linken, damit du andern Göttern nachwandelst, ihnen zu dienen. (5. Mose 5.29)

Androhung des Fluchs

15 Wenn du aber nicht gehorchen wirst der Stimme des HERRN, deines Gottes, daß du hältst und tust alle seine Gebote und Rechte, die ich dir heute gebiete, so werden alle Flüche über dich kommen und dich treffen. (Daniel 9.11)
16 Verflucht wirst du sein in der Stadt, verflucht auf dem Acker.
17 Verflucht wird sein dein Korb und dein Backtrog. 18 Verflucht wird sein die Frucht deines Leibes, die Frucht deines Landes, die Frucht deiner Rinder und die Frucht deiner Schafe. 19 Verflucht wirst du sein, wenn du eingehst, verflucht, wenn du ausgehst. 20 Der HERR wird unter dich senden Unfall, Unruhe und Unglück in allem, was du vor die Hand nimmst, was du tust, bis du vertilgt werdest und bald untergehst um deines bösen Wesens willen, darum daß du mich verlassen hast.
21 Der HERR wird dir die Pestilenz anhängen, bis daß er dich vertilge in dem Lande, dahin du kommst, es einzunehmen. 22 Der HERR wird dich schlagen mit Darre, Fieber, Hitze, Brand, Dürre, giftiger Luft und Gelbsucht und wird dich verfolgen, bis er dich umbringe. (1. Könige 17.7) 23 Dein Himmel, der über deinem Haupt ist, wird ehern sein und die Erde unter dir eisern. (5. Mose 11.17) 24 Der HERR wird deinem Lande Staub und Asche für Regen geben vom Himmel auf dich, bis du vertilgt werdest. 25 Der HERR wird dich vor deinen Feinden schlagen; durch einen Weg wirst du zu ihnen ausziehen, und durch sieben Wege wirst du vor ihnen fliehen und wirst zerstreut werden unter alle Reiche auf Erden.
26 Dein Leichnam wird eine Speise sein allen Vögeln des Himmels und allen Tieren auf Erden, und niemand wird sein, der sie scheucht. 27 Der HERR wird dich schlagen mit Drüsen Ägyptens, mit Feigwarzen, mit Grind und Krätze, daß du nicht kannst heil werden. (2. Mose 9.9) 28 Der HERR wird dich schlagen mit Wahnsinn, Blindheit und Rasen des Herzens; 29 und wirst tappen am Mittag, wie ein Blinder tappt im Dunkeln; und wirst auf deinem Wege kein Glück haben; und wirst Gewalt und Unrecht leiden müssen dein Leben lang, und niemand wird dir helfen. 30 Ein Weib wirst du dir vertrauen lassen; aber ein anderer wird bei ihr schlafen. Ein Haus wirst du bauen; aber du wirst nicht darin wohnen. Einen Weinberg wirst du pflanzen; aber du wirst seine Früchte nicht genießen. (5. Mose 20.6) (Jesaja 65.22)
31 Dein Ochse wird vor deinen Augen geschlachtet werden; aber du wirst nicht davon essen. Dein Esel wird vor deinem Angesicht mit Gewalt genommen und dir nicht wiedergegeben werden. Dein Schaf wird deinen Feinden gegeben werden, und niemand wird dir helfen. 32 Deine Söhne und Töchter werden einem andern Volk gegeben werden, daß deine Augen zusehen und verschmachten über ihnen täglich; und wird keine Stärke in deinen Händen sein. 33 Die Früchte deines Landes und alle deine Arbeit wird ein Volk verzehren, das du nicht kennst, und wirst Unrecht leiden und zerstoßen werden dein Leben lang (Richter 6.3) 34 und wirst unsinnig werden vor dem, das deine Augen sehen müssen. 35 Der HERR wird dich schlagen mit bösen Drüsen an den Knieen und Waden, daß du nicht kannst geheilt werden, von den Fußsohlen an bis auf den Scheitel.
36 Der HERR wird dich und deinen König, den du über dich gesetzt hast, treiben unter ein Volk, das du nicht kennst noch deine Väter; und wirst daselbst dienen andern Göttern: Holz und Steinen. (5. Mose 4.28) 37 Und wirst ein Scheusal und ein Sprichwort und Spott sein unter allen Völkern, dahin dich der HERR getrieben hat. (1. Könige 9.7) 38 Du wirst viel Samen ausführen auf das Feld, und wenig einsammeln; denn die Heuschrecken werden's abfressen. (Jeremia 12.13) (Micha 6.15)
39 Weinberge wirst du pflanzen und bauen, aber keinen Wein trinken noch lesen; denn die Würmer werden's verzehren. 40 Ölbäume wirst du haben in allen deinen Grenzen; aber du wirst dich nicht salben mit Öl, denn dein Ölbaum wird ausgerissen werden. 41 Söhne und Töchter wirst du zeugen, und doch nicht haben; denn sie werden gefangen weggeführt werden. 42 Alle deine Bäume und Früchte deines Landes wird das Ungeziefer fressen. 43 Der Fremdling, der bei dir ist, wird über dich steigen und immer oben schweben; du aber wirst heruntersteigen und immer unterliegen. 44 Er wird dir leihen, du aber wirst ihm nicht leihen; er wird das Haupt sein, und du wirst der Schwanz sein. (5. Mose 28.12-13) 45 Und alle diese Flüche werden über dich kommen und dich verfolgen und treffen, bis du vertilgt werdest, darum daß du der Stimme des HERRN, deines Gottes, nicht gehorcht hast, daß du seine Gebote und Rechte hieltest, die er dir geboten hat.
46 Darum werden Zeichen und Wunder an dir sein und an deinem Samen ewiglich, 47 daß du dem HERRN, deinem Gott, nicht gedient hast mit Freude und Lust deines Herzens, da du allerlei genug hattest, 48 Und du wirst deinem Feinde, den dir der HERR zuschicken wird, dienen in Hunger und Durst, in Blöße und allerlei Mangel; und er wird ein eisernes Joch auf deinen Hals legen, bis daß er dich vertilge.
49 Der HERR wird ein Volk über dich schicken von ferne, von der Welt Ende, wie ein Adler fliegt, des Sprache du nicht verstehst, (Jesaja 33.19) (Jeremia 5.15) 50 ein freches Volk, das nicht ansieht die Person des Alten noch schont der Jünglinge. (Klagelieder 5.12) (Daniel 8.23) 51 Es wird verzehren die Frucht deines Viehs und die Frucht deines Landes, bis du vertilgt werdest; und wird dir nichts übriglassen an Korn, Most, Öl, an Früchten der Rinder und Schafe, bis daß dich's umbringe; 52 und wird dich ängsten in allen deinen Toren, bis daß es niederwerfe deine hohen und festen Mauern, darauf du dich verläßt, in allem deinem Lande; und wirst geängstet werden in allen deinen Toren, in deinem ganzen Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat. 53 Du wirst die Frucht deines Leibes essen, das Fleisch deiner Söhne und Töchter, die dir der HERR, dein Gott, gegeben hat, in der Angst und Not, womit dich dein Feind bedrängen wird, (2. Könige 6.28) (Klagelieder 2.20) (Klagelieder 4.10)
54 daß ein Mann, der zuvor sehr zärtlich und in Üppigkeit gelebt hat unter euch, wird seinem Bruder und dem Weibe in seinen Armen und dem Sohne, der noch übrig ist von seinen Söhnen, nicht gönnen, 55 zu geben jemand unter ihnen von dem Fleisch seiner Söhne, das er ißt, sintemal ihm nichts übrig ist von allem Gut in der Angst und Not, womit dich dein Feind bedrängen wird in allen deinen Toren. 56 Ein Weib unter euch, das zuvor zärtlich und in Üppigkeit gelebt hat, daß sie nicht versucht hat, ihre Fußsohle auf die Erde zu setzen, vor Zärtlichkeit und Wohlleben, die wird ihrem Manne in ihren Armen und ihrem Sohne und ihrer Tochter nicht gönnen 57 die Nachgeburt, die zwischen ihren eigenen Beinen ist ausgegangen, dazu ihre Söhne, die sie geboren hat; denn sie werden vor Mangel an allem heimlich essen in der Angst und Not, womit dich dein Feind bedrängen wird in deinen Toren. 58 Wo du nicht wirst halten, daß du tust alle Worte dieses Gesetzes, die in diesem Buch geschrieben sind, daß du fürchtest diesen herrlichen und schrecklichen Namen, den HERRN, deinen Gott,
59 so wird der HERR erschrecklich mit dir umgehen, mit Plagen auf dich und deinen Samen, mit großen und langwierigen Plagen, mit bösen und langwierigen Krankheiten, 60 und wird dir zuwenden alle Seuchen Ägyptens, davor du dich fürchtest, und sie werden dir anhangen; (5. Mose 28.27) 61 dazu alle Krankheiten und alle Plagen, die nicht geschrieben sind in dem Buch dieses Gesetzes, wird der HERR über dich kommen lassen, bis du vertilgt werdest. 62 Und wird euer ein geringer Haufe übrigbleiben, die ihr zuvor gewesen seid wie Sterne am Himmel nach der Menge, darum daß du nicht gehorcht hast der Stimme des HERRN, deines Gottes. (5. Mose 1.10)
63 Und wie sich der HERR über euch zuvor freute, daß er euch Gutes täte und mehrte euch, also wird er sich über euch freuen, daß er euch umbringe und vertilge; und werdet verstört werden von dem Lande, in das du jetzt einziehst, es einzunehmen. (Sprüche 1.26) 64 Denn der HERR wird dich zerstreuen unter alle Völker von einem Ende der Welt bis ans andere; und wirst daselbst andern Göttern dienen, die du nicht kennst noch deine Väter: Holz und Steinen. 65 Dazu wirst du unter denselben Völkern kein bleibend Wesen haben, und deine Fußsohlen werden keine Ruhe haben. Denn der HERR wird dir daselbst ein bebendes Herz geben und verschmachtete Augen und eine verdorrte Seele,
66 daß dein Leben wird vor dir schweben. Nacht und Tag wirst du dich fürchten und deines Lebens nicht sicher sein. 67 Des Morgens wirst du sagen: Ach, daß es Abend wäre! des Abends wirst du sagen: Ach, das es Morgen wäre! vor Furcht deines Herzens, die dich schrecken wird, und vor dem, was du mit deinen Augen sehen wirst. 68 Und der HERR wird dich mit Schiffen wieder nach Ägypten führen, den Weg, davon ich gesagt habe: Du sollst ihn nicht mehr sehen. Und ihr werdet daselbst euren Feinden zu Knechten und Mägden verkauft werden, und wird kein Käufer dasein. (5. Mose 17.16) (Hosea 8.13)

Der Bund des HERRN mit Israel im Lande Moab

69 Dies sind die Worte des Bundes, den der HERR dem Mose geboten hat zu machen mit den Kindern Israel in der Moabiter Lande, zum andernmal, nachdem er denselben mit ihnen gemacht hatte am Horeb. (5. Mose 5.2)

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbat- und Jobeljahr

1 Und Jehova redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommet, das ich euch geben werde, so soll das Land dem Jehova einen Sabbath feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahre soll ein Sabbath der Ruhe für das Land sein, ein Sabbath dem Jehova; dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden; 5 den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden: es soll ein Jahr der Ruhe für das Land sein. 6 Und der Sabbath des Landes soll euch zur Speise dienen, dir und deinem Knechte und deiner Magd und deinem Tagelöhner und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten; 7 und deinem Vieh und dem wilden Getier, das in deinem Lande ist, soll all sein Ertrag zur Speise dienen. 8 Und du sollst dir sieben Jahrsabbathe zählen, siebenmal sieben Jahre, so daß die Tage von sieben Jahrsabbathen dir 49 Jahre ausmachen. 9 Und du sollst im siebten Monat, am Zehnten des Monats, den Posaunenschall ergehen lassen; an dem Versöhnungstage sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und sollt im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubeljahr soll es euch sein, und ihr werdet ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen, und ein jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Ein Jubeljahr soll dasselbe, das Jahr des fünfzigsten Jahres, euch sein; ihr sollt nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen; 12 denn ein Jubeljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr seinen Ertrag essen. 13 In diesem Jahre des Jubels sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Und wenn ihr eurem Nächsten etwas verkaufet oder von der Hand eures Nächsten etwas kaufet, so soll keiner seinen Bruder bedrücken. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahre sollst du von deinem Nächsten kaufen, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen. 16 Nach Verhältnis der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mehren, und nach Verhältnis der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir. 17 Und so soll keiner von euch seinen Nächsten bedrücken, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich bin Jehova, euer Gott. 18 Und so tut meine Satzungen, und beobachtet meine Rechte und tut sie, so werdet ihr sicher wohnen in eurem Lande. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet essen bis zur Sättigung und sicher in demselben wohnen. 20 Und wenn ihr sprechet: Was sollen wir im siebten Jahre essen? Siehe, wir säen nicht, und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein: - 21 ich werde euch ja im sechsten Jahre meinen Segen entbieten, daß es den Ertrag für drei Jahre bringe; (5. Mose 28.8) 22 und wenn ihr im achten Jahre säet, werdet ihr noch vom alten Ertrage essen; bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr Altes essen. 23 Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land; denn Fremdlinge und Beisassen seid ihr bei mir. (Psalm 39.13) 24 Und im ganzen Lande eures Eigentums sollt ihr dem Lande Lösung gestatten. 25 Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so mag sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen. (Rut 4.3-4) 26 Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand erwirbt und findet, was zu seiner Lösung hinreicht, 27 so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Manne zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen. 28 Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahre; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen. 29 Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr soll sein Lösungsrecht bestehen. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer dem Käufer desselben verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehen. 31 Aber die Häuser der Dörfer, welche keine Mauer ringsum haben, sollen dem Felde des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubeljahre sollen sie frei ausgehen. 32 Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum. 35 Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstützen; wie der Fremdling und der Beisasse soll er bei dir leben. 36 Du sollst nicht Zins und Wucher von ihm nehmen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe. (5. Mose 23.20) 37 Dein Geld sollst du ihm nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Wucher geben. 38 Ich bin Jehova, euer Gott, der ich euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer Gott zu sein. 39 Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen; wie ein Tagelöhner, (2. Mose 21.2) 40 wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahre soll er bei dir dienen. 41 Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder zu dem Eigentum seiner Väter kommen. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft. 43 Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Was aber deinen Knecht und deine Magd betrifft, die du haben wirst: von den Nationen, die rings um euch her sind, von ihnen möget ihr Knecht und Magd kaufen. 45 Und auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, von ihnen möget ihr kaufen und von ihrem Geschlecht, das bei euch ist, das sie in eurem Lande gezeugt haben; und sie mögen euch zum Eigentum sein, 46 und ihr möget sie euren Söhnen nach euch vererben, um sie als Eigentum zu besitzen. Diese möget ihr auf ewig dienen lassen; aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht einer über den anderen herrschen mit Härte. 47 Und wenn die Hand eines Fremdlings oder eines Beisassen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder bei ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen bei dir, oder einem Sprößling aus dem Geschlecht des Fremdlings verkauft, 48 so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn sein; einer von seinen Brüdern mag ihn lösen. 49 Entweder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn lösen, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht mag ihn lösen; oder hat seine Hand etwas erworben, so mag er sich selbst lösen. 50 Und er soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahre an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahre; und der Preis, um den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre gemäß sein; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein. 51 Wenn der Jahre noch viele sind, so soll er nach ihrem Verhältnis seine Lösung von seinem Kaufgelde zurückzahlen; 52 und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jubeljahre, so soll er es ihm berechnen: nach Verhältnis seiner Jahre soll er seine Lösung zurückzahlen. 53 Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er soll nicht vor deinen Augen mit Härte über ihn herrschen. (3. Mose 25.43) 54 Und wenn er nicht in dieser Weise gelöst wird, so soll er im Jubeljahre frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm. 55 Denn mir sind die Kinder Israel Knechte; meine Knechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jehova, euer Gott.