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5. Mose - Kapitel 28

Ankündigung von Segen und Fluch

1 Und wenn du der Stimme des HERRN, deines Gottes, gehorchen wirst, daß du hältst und tust alle seine Gebote, die ich dir heute gebiete, so wird dich der HERR, dein Gott, zum höchsten machen über alle Völker auf Erden, (5. Mose 26.19) 2 und werden über dich kommen alle diese Segen und werden dich treffen, darum daß du der Stimme des HERRN, deines Gottes, bist gehorsam gewesen. 3 Gesegnet wirst du sein in der Stadt, gesegnet auf dem Acker.
4 Gesegnet wird sein die Frucht deines Leibes, die Frucht deines Landes und die Frucht deines Viehs, die Früchte deiner Rinder und die Früchte deiner Schafe. 5 Gesegnet wird sein dein Korb und dein Backtrog. 6 Gesegnet wirst du sein, wenn du eingehst, gesegnet, wenn du ausgehst. (Psalm 121.8) 7 Und der HERR wird deine Feinde, die sich wider dich auflehnen, vor dir schlagen; durch einen Weg sollen sie ausziehen wider dich, und durch sieben Wege vor dir fliehen.
8 Der HERR wird gebieten dem Segen, daß er mit dir sei in deinem Keller und in allem, was du vornimmst, und wird dich segnen in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat. (3. Mose 25.21) 9 Der HERR wird dich ihm zum heiligen Volk aufrichten, wie er dir geschworen hat, darum daß du die Gebote des HERRN, deines Gottes, hältst und wandelst in seinen Wegen, (2. Mose 19.5-6) 10 daß alle Völker auf Erden werden sehen, daß du nach dem Namen des HERRN genannt bist, und werden sich vor dir fürchten. 11 Und der HERR wird machen, daß du Überfluß an Gütern haben wirst, an der Frucht deines Leibes, an der Frucht deines Viehs, an der Frucht deines Ackers, in dem Lande, das der HERR deinen Vätern geschworen hat dir zu geben. 12 Und der HERR wird dir seinen guten Schatz auftun, den Himmel, daß er deinem Land Regen gebe zu seiner Zeit und daß er segne alle Werke deiner Hände. Und du wirst vielen Völkern leihen; du aber wirst von niemand borgen. (5. Mose 15.6) 13 Und der HERR wird dich zum Haupt machen und nicht zum Schwanz, und du wirst oben schweben und nicht unten liegen, darum daß du gehorsam bist den Geboten des HERRN, deines Gottes, die ich dir heute gebiete zu halten und zu tun, 14 und nicht weichst von irgend einem Wort, das ich euch heute gebiete, weder zur Rechten noch zur Linken, damit du andern Göttern nachwandelst, ihnen zu dienen. (5. Mose 5.29)

Androhung des Fluchs

15 Wenn du aber nicht gehorchen wirst der Stimme des HERRN, deines Gottes, daß du hältst und tust alle seine Gebote und Rechte, die ich dir heute gebiete, so werden alle Flüche über dich kommen und dich treffen. (Daniel 9.11)
16 Verflucht wirst du sein in der Stadt, verflucht auf dem Acker.
17 Verflucht wird sein dein Korb und dein Backtrog. 18 Verflucht wird sein die Frucht deines Leibes, die Frucht deines Landes, die Frucht deiner Rinder und die Frucht deiner Schafe. 19 Verflucht wirst du sein, wenn du eingehst, verflucht, wenn du ausgehst. 20 Der HERR wird unter dich senden Unfall, Unruhe und Unglück in allem, was du vor die Hand nimmst, was du tust, bis du vertilgt werdest und bald untergehst um deines bösen Wesens willen, darum daß du mich verlassen hast.
21 Der HERR wird dir die Pestilenz anhängen, bis daß er dich vertilge in dem Lande, dahin du kommst, es einzunehmen. 22 Der HERR wird dich schlagen mit Darre, Fieber, Hitze, Brand, Dürre, giftiger Luft und Gelbsucht und wird dich verfolgen, bis er dich umbringe. (1. Könige 17.7) 23 Dein Himmel, der über deinem Haupt ist, wird ehern sein und die Erde unter dir eisern. (5. Mose 11.17) 24 Der HERR wird deinem Lande Staub und Asche für Regen geben vom Himmel auf dich, bis du vertilgt werdest. 25 Der HERR wird dich vor deinen Feinden schlagen; durch einen Weg wirst du zu ihnen ausziehen, und durch sieben Wege wirst du vor ihnen fliehen und wirst zerstreut werden unter alle Reiche auf Erden.
26 Dein Leichnam wird eine Speise sein allen Vögeln des Himmels und allen Tieren auf Erden, und niemand wird sein, der sie scheucht. 27 Der HERR wird dich schlagen mit Drüsen Ägyptens, mit Feigwarzen, mit Grind und Krätze, daß du nicht kannst heil werden. (2. Mose 9.9) 28 Der HERR wird dich schlagen mit Wahnsinn, Blindheit und Rasen des Herzens; 29 und wirst tappen am Mittag, wie ein Blinder tappt im Dunkeln; und wirst auf deinem Wege kein Glück haben; und wirst Gewalt und Unrecht leiden müssen dein Leben lang, und niemand wird dir helfen. 30 Ein Weib wirst du dir vertrauen lassen; aber ein anderer wird bei ihr schlafen. Ein Haus wirst du bauen; aber du wirst nicht darin wohnen. Einen Weinberg wirst du pflanzen; aber du wirst seine Früchte nicht genießen. (5. Mose 20.6) (Jesaja 65.22)
31 Dein Ochse wird vor deinen Augen geschlachtet werden; aber du wirst nicht davon essen. Dein Esel wird vor deinem Angesicht mit Gewalt genommen und dir nicht wiedergegeben werden. Dein Schaf wird deinen Feinden gegeben werden, und niemand wird dir helfen. 32 Deine Söhne und Töchter werden einem andern Volk gegeben werden, daß deine Augen zusehen und verschmachten über ihnen täglich; und wird keine Stärke in deinen Händen sein. 33 Die Früchte deines Landes und alle deine Arbeit wird ein Volk verzehren, das du nicht kennst, und wirst Unrecht leiden und zerstoßen werden dein Leben lang (Richter 6.3) 34 und wirst unsinnig werden vor dem, das deine Augen sehen müssen. 35 Der HERR wird dich schlagen mit bösen Drüsen an den Knieen und Waden, daß du nicht kannst geheilt werden, von den Fußsohlen an bis auf den Scheitel.
36 Der HERR wird dich und deinen König, den du über dich gesetzt hast, treiben unter ein Volk, das du nicht kennst noch deine Väter; und wirst daselbst dienen andern Göttern: Holz und Steinen. (5. Mose 4.28) 37 Und wirst ein Scheusal und ein Sprichwort und Spott sein unter allen Völkern, dahin dich der HERR getrieben hat. (1. Könige 9.7) 38 Du wirst viel Samen ausführen auf das Feld, und wenig einsammeln; denn die Heuschrecken werden's abfressen. (Jeremia 12.13) (Micha 6.15)
39 Weinberge wirst du pflanzen und bauen, aber keinen Wein trinken noch lesen; denn die Würmer werden's verzehren. 40 Ölbäume wirst du haben in allen deinen Grenzen; aber du wirst dich nicht salben mit Öl, denn dein Ölbaum wird ausgerissen werden. 41 Söhne und Töchter wirst du zeugen, und doch nicht haben; denn sie werden gefangen weggeführt werden. 42 Alle deine Bäume und Früchte deines Landes wird das Ungeziefer fressen. 43 Der Fremdling, der bei dir ist, wird über dich steigen und immer oben schweben; du aber wirst heruntersteigen und immer unterliegen. 44 Er wird dir leihen, du aber wirst ihm nicht leihen; er wird das Haupt sein, und du wirst der Schwanz sein. (5. Mose 28.12-13) 45 Und alle diese Flüche werden über dich kommen und dich verfolgen und treffen, bis du vertilgt werdest, darum daß du der Stimme des HERRN, deines Gottes, nicht gehorcht hast, daß du seine Gebote und Rechte hieltest, die er dir geboten hat.
46 Darum werden Zeichen und Wunder an dir sein und an deinem Samen ewiglich, 47 daß du dem HERRN, deinem Gott, nicht gedient hast mit Freude und Lust deines Herzens, da du allerlei genug hattest, 48 Und du wirst deinem Feinde, den dir der HERR zuschicken wird, dienen in Hunger und Durst, in Blöße und allerlei Mangel; und er wird ein eisernes Joch auf deinen Hals legen, bis daß er dich vertilge.
49 Der HERR wird ein Volk über dich schicken von ferne, von der Welt Ende, wie ein Adler fliegt, des Sprache du nicht verstehst, (Jesaja 33.19) (Jeremia 5.15) 50 ein freches Volk, das nicht ansieht die Person des Alten noch schont der Jünglinge. (Klagelieder 5.12) (Daniel 8.23) 51 Es wird verzehren die Frucht deines Viehs und die Frucht deines Landes, bis du vertilgt werdest; und wird dir nichts übriglassen an Korn, Most, Öl, an Früchten der Rinder und Schafe, bis daß dich's umbringe; 52 und wird dich ängsten in allen deinen Toren, bis daß es niederwerfe deine hohen und festen Mauern, darauf du dich verläßt, in allem deinem Lande; und wirst geängstet werden in allen deinen Toren, in deinem ganzen Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat. 53 Du wirst die Frucht deines Leibes essen, das Fleisch deiner Söhne und Töchter, die dir der HERR, dein Gott, gegeben hat, in der Angst und Not, womit dich dein Feind bedrängen wird, (2. Könige 6.28) (Klagelieder 2.20) (Klagelieder 4.10)
54 daß ein Mann, der zuvor sehr zärtlich und in Üppigkeit gelebt hat unter euch, wird seinem Bruder und dem Weibe in seinen Armen und dem Sohne, der noch übrig ist von seinen Söhnen, nicht gönnen, 55 zu geben jemand unter ihnen von dem Fleisch seiner Söhne, das er ißt, sintemal ihm nichts übrig ist von allem Gut in der Angst und Not, womit dich dein Feind bedrängen wird in allen deinen Toren. 56 Ein Weib unter euch, das zuvor zärtlich und in Üppigkeit gelebt hat, daß sie nicht versucht hat, ihre Fußsohle auf die Erde zu setzen, vor Zärtlichkeit und Wohlleben, die wird ihrem Manne in ihren Armen und ihrem Sohne und ihrer Tochter nicht gönnen 57 die Nachgeburt, die zwischen ihren eigenen Beinen ist ausgegangen, dazu ihre Söhne, die sie geboren hat; denn sie werden vor Mangel an allem heimlich essen in der Angst und Not, womit dich dein Feind bedrängen wird in deinen Toren. 58 Wo du nicht wirst halten, daß du tust alle Worte dieses Gesetzes, die in diesem Buch geschrieben sind, daß du fürchtest diesen herrlichen und schrecklichen Namen, den HERRN, deinen Gott,
59 so wird der HERR erschrecklich mit dir umgehen, mit Plagen auf dich und deinen Samen, mit großen und langwierigen Plagen, mit bösen und langwierigen Krankheiten, 60 und wird dir zuwenden alle Seuchen Ägyptens, davor du dich fürchtest, und sie werden dir anhangen; (5. Mose 28.27) 61 dazu alle Krankheiten und alle Plagen, die nicht geschrieben sind in dem Buch dieses Gesetzes, wird der HERR über dich kommen lassen, bis du vertilgt werdest. 62 Und wird euer ein geringer Haufe übrigbleiben, die ihr zuvor gewesen seid wie Sterne am Himmel nach der Menge, darum daß du nicht gehorcht hast der Stimme des HERRN, deines Gottes. (5. Mose 1.10)
63 Und wie sich der HERR über euch zuvor freute, daß er euch Gutes täte und mehrte euch, also wird er sich über euch freuen, daß er euch umbringe und vertilge; und werdet verstört werden von dem Lande, in das du jetzt einziehst, es einzunehmen. (Sprüche 1.26) 64 Denn der HERR wird dich zerstreuen unter alle Völker von einem Ende der Welt bis ans andere; und wirst daselbst andern Göttern dienen, die du nicht kennst noch deine Väter: Holz und Steinen. 65 Dazu wirst du unter denselben Völkern kein bleibend Wesen haben, und deine Fußsohlen werden keine Ruhe haben. Denn der HERR wird dir daselbst ein bebendes Herz geben und verschmachtete Augen und eine verdorrte Seele,
66 daß dein Leben wird vor dir schweben. Nacht und Tag wirst du dich fürchten und deines Lebens nicht sicher sein. 67 Des Morgens wirst du sagen: Ach, daß es Abend wäre! des Abends wirst du sagen: Ach, das es Morgen wäre! vor Furcht deines Herzens, die dich schrecken wird, und vor dem, was du mit deinen Augen sehen wirst. 68 Und der HERR wird dich mit Schiffen wieder nach Ägypten führen, den Weg, davon ich gesagt habe: Du sollst ihn nicht mehr sehen. Und ihr werdet daselbst euren Feinden zu Knechten und Mägden verkauft werden, und wird kein Käufer dasein. (5. Mose 17.16) (Hosea 8.13)

Der Bund des HERRN mit Israel im Lande Moab

69 Dies sind die Worte des Bundes, den der HERR dem Mose geboten hat zu machen mit den Kindern Israel in der Moabiter Lande, zum andernmal, nachdem er denselben mit ihnen gemacht hatte am Horeb. (5. Mose 5.2)

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.