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5. Mose - Kapitel 25

Weitere Schutzbestimmungen

1 Wenn ein Hader ist zwischen Männern, so soll man sie vor Gericht bringen und sie richten und den Gerechten gerecht sprechen und den Gottlosen verdammen. 2 Und so der Gottlose Schläge verdient hat, soll ihn doch der Richter heißen niederfallen, und man soll ihm vor dem Richter eine Zahl Schläge geben nach dem Maß seiner Missetat. 3 Wenn man ihm vierzig Schläge gegeben hat, soll man ihn nicht mehr schlagen, auf daß nicht, so man mehr Schläge gibt, er zuviel geschlagen werde und dein Bruder verächtlich vor deinen Augen sei. (2. Korinther 11.24) 4 Du sollst dem Ochsen, der da drischt, nicht das Maul verbinden. (1. Korinther 9.9) (1. Timotheus 5.18)

Gesetz über die Schwagerehe

5 Wenn Brüder beieinander wohnen und einer stirbt ohne Kinder, so soll des Verstorbenen Weib nicht einen fremden Mann draußen nehmen; sondern ihr Schwager soll sich zu ihr tun und sie zum Weibe nehmen und sie ehelichen. (Rut 4.5) (Matthäus 22.24) 6 Und den ersten Sohn, den sie gebiert, soll er bestätigen nach dem Namen seines verstorbenen Bruders, daß sein Name nicht vertilgt werde aus Israel. 7 Gefällt es aber dem Mann nicht, daß er sein Schwägerin nehme, so soll sie, seine Schwägerin hinaufgehen unter das Tor vor die Ältesten und sagen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder einen Namen zu erwecken in Israel, und will mich nicht ehelichen. 8 So sollen ihn die Ältesten der Stadt fordern und mit ihm reden. Wenn er dann darauf besteht und spricht: Es gefällt mir nicht, sie zu nehmen, 9 so soll seine Schwägerin zu ihm treten vor den Ältesten und ihm einen Schuh ausziehen von seinen Füßen und ihn anspeien und soll antworten und sprechen: Also soll man tun einem jeden Mann, der seines Bruders Haus nicht erbauen will! 10 Und sein Namen soll in Israel heißen "des Barfüßers Haus". 11 Wenn zwei Männer miteinander hadern und des einen Weib läuft zu, daß sie ihren Mann errette von der Hand dessen, der ihn schlägt, und streckt ihre Hand aus und ergreift ihn bei seiner Scham,
12 so sollst du ihr die Hand abhauen, und dein Auge soll sie nicht verschonen. 13 Du sollst nicht zweierlei Gewicht in deinem Sack, groß und klein, haben;
14 und in deinem Hause soll nicht zweierlei Scheffel, groß und klein, sein. 15 Du sollst ein völlig und recht Gewicht und einen völligen und rechten Scheffel haben, auf daß dein Leben lange währe in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird. 16 Denn wer solches tut, der ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel wie alle, die übel tun. (Micha 6.11)

Amaleks Schuld darf nicht vergessen werden

17 Gedenke was dir die Amalekiter taten auf dem Wege, da ihr aus Ägypten zoget, (2. Mose 17.8)
18 wie sie dich angriffen auf dem Wege und schlugen die letzten deines Heeres, alle die Schwachen, die dir hinten nachzogen, da du müde und matt warst, und fürchteten Gott nicht. 19 Wenn nun der HERR, dein Gott, dich zur Ruhe bringt von allen deinen Feinden umher im Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt zum Erbe einzunehmen, so sollst du das Gedächtnis der Amalekiter austilgen unter dem Himmel. Das vergiß nicht! (1. Samuel 15.2-3)

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Psalm - Kapitel 36

1 Dem Chorleiter. Von David, dem Diener Jahwes. 2 Die Sünde des Gottlosen macht meinem Herzen klar: / "Er kennt kein Erschrecken vor Gott." (Römer 3.18) 3 Ja, er gefällt sich darin, / Sünde zu tun und andere zu hassen. 4 Lug und Trug ist alles, was er sagt. / Er hat aufgehört, zu begreifen und Gutes zu tun. 5 Schon im Bett brütet er die Bosheit aus. / Er bleibt bei seinem schlimmen Treiben, / nichts hält ihn von seiner Bosheit zurück. (Micha 2.1) 6 Deine Güte, Jahwe, reicht bis zum Himmel, / deine Treue bis zu den Wolken. (Psalm 57.11) (Psalm 108.5) 7 Dein Recht steht wie die Gottesberge, / dein Richten wie das gewaltige Meer. / Menschen und Tieren hilfst du, Jahwe. (Psalm 125.1-2) 8 Wundervoll ist deine Güte, Gott! / Im Schatten deiner Flügel suchen Menschenkinder Schutz. 9 Sie laben sich am Reichtum deines Hauses. / Vom Bach deiner Freude lässt du sie trinken. (Psalm 23.5) 10 Denn bei dir ist die Quelle des Lebens, / in deinem Licht sehen wir Licht. (Jeremia 2.13) 11 Erhalte deine Gnade denen, die dich kennen, / deine Gerechtigkeit denen, die aufrichtig sind. 12 Der Fuß der Stolzen soll mich nicht treten, / die Hand der Gottlosen vertreibe mich nicht! 13 Da! Die Bösen sind gefallen, / sie sind gestürzt und kommen nicht mehr auf.