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5. Mose - Kapitel 25

Weitere Schutzbestimmungen

1 Wenn ein Hader ist zwischen Männern, so soll man sie vor Gericht bringen und sie richten und den Gerechten gerecht sprechen und den Gottlosen verdammen. 2 Und so der Gottlose Schläge verdient hat, soll ihn doch der Richter heißen niederfallen, und man soll ihm vor dem Richter eine Zahl Schläge geben nach dem Maß seiner Missetat. 3 Wenn man ihm vierzig Schläge gegeben hat, soll man ihn nicht mehr schlagen, auf daß nicht, so man mehr Schläge gibt, er zuviel geschlagen werde und dein Bruder verächtlich vor deinen Augen sei. (2. Korinther 11.24) 4 Du sollst dem Ochsen, der da drischt, nicht das Maul verbinden. (1. Korinther 9.9) (1. Timotheus 5.18)

Gesetz über die Schwagerehe

5 Wenn Brüder beieinander wohnen und einer stirbt ohne Kinder, so soll des Verstorbenen Weib nicht einen fremden Mann draußen nehmen; sondern ihr Schwager soll sich zu ihr tun und sie zum Weibe nehmen und sie ehelichen. (Rut 4.5) (Matthäus 22.24) 6 Und den ersten Sohn, den sie gebiert, soll er bestätigen nach dem Namen seines verstorbenen Bruders, daß sein Name nicht vertilgt werde aus Israel. 7 Gefällt es aber dem Mann nicht, daß er sein Schwägerin nehme, so soll sie, seine Schwägerin hinaufgehen unter das Tor vor die Ältesten und sagen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder einen Namen zu erwecken in Israel, und will mich nicht ehelichen. 8 So sollen ihn die Ältesten der Stadt fordern und mit ihm reden. Wenn er dann darauf besteht und spricht: Es gefällt mir nicht, sie zu nehmen, 9 so soll seine Schwägerin zu ihm treten vor den Ältesten und ihm einen Schuh ausziehen von seinen Füßen und ihn anspeien und soll antworten und sprechen: Also soll man tun einem jeden Mann, der seines Bruders Haus nicht erbauen will! 10 Und sein Namen soll in Israel heißen "des Barfüßers Haus". 11 Wenn zwei Männer miteinander hadern und des einen Weib läuft zu, daß sie ihren Mann errette von der Hand dessen, der ihn schlägt, und streckt ihre Hand aus und ergreift ihn bei seiner Scham,
12 so sollst du ihr die Hand abhauen, und dein Auge soll sie nicht verschonen. 13 Du sollst nicht zweierlei Gewicht in deinem Sack, groß und klein, haben;
14 und in deinem Hause soll nicht zweierlei Scheffel, groß und klein, sein. 15 Du sollst ein völlig und recht Gewicht und einen völligen und rechten Scheffel haben, auf daß dein Leben lange währe in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird. 16 Denn wer solches tut, der ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel wie alle, die übel tun. (Micha 6.11)

Amaleks Schuld darf nicht vergessen werden

17 Gedenke was dir die Amalekiter taten auf dem Wege, da ihr aus Ägypten zoget, (2. Mose 17.8)
18 wie sie dich angriffen auf dem Wege und schlugen die letzten deines Heeres, alle die Schwachen, die dir hinten nachzogen, da du müde und matt warst, und fürchteten Gott nicht. 19 Wenn nun der HERR, dein Gott, dich zur Ruhe bringt von allen deinen Feinden umher im Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt zum Erbe einzunehmen, so sollst du das Gedächtnis der Amalekiter austilgen unter dem Himmel. Das vergiß nicht! (1. Samuel 15.2-3)

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Joel - Kapitel 1

1 Wort Jahwes, das an Joël Ben-Petuël erging. 2 Hört her, ihr Ältesten, / horcht auf, alle Leute im Land! / Kam so etwas bei euch schon einmal vor? / Haben eure Vorfahren je so etwas erlebt? 3 Erzählt euren Kindern davon, / damit sie es ihren Kindern weitergeben, / und diese es der nächsten Generation. 4 Was der Nager übrig ließ, / hat die Heuschrecke gefressen; / was die Heuschrecke übrig ließ, / hat der Abfresser gefressen; / was der Abfresser übrig ließ, hat der Vertilger gefressen. 5 Wacht auf, ihr Betrunkenen, und weint! / Heult auf, ihr Weinsäufer alle! / Mit dem Weintrinken ist es jetzt vorbei. 6 Denn ein Volk hat mein Land überfallen / mit einem mächtigen, unzählbaren Heer. / Es hat Zähne wie die von Löwen, / ja, ein Löwinnengebiss. (Joel 2.2) (Joel 2.25) 7 Sie haben unsere Weinstöcke verwüstet, / unsere Feigenbäume geknickt, / entlaubt und fortgeworfen. / Die Zweige starren bleich in die Luft. 8 Klage wie eine unberührte junge Frau im Trauersack, / die den Bräutigam ihrer Jugend verlor! 9 Speis- und Trankopfer sind Jahwes Haus entzogen, / und die Diener Jahwes, die Priester, trauern. (Joel 1.13) (Joel 2.14) 10 Die Felder sind verwüstet, / der Boden ist verdorrt, / das Korn vernichtet, / der Most vertrocknet, / die Oliven verwelkt. 11 Seid entsetzt, ihr Bauern; / klagt und weint, ihr Winzer! / Vernichtet sind Weizen und Gerste, / die ganze Ernte ist verloren, 12 der Weinstock ist vertrocknet, / der Feigenbaum verwelkt. / Auch Granat- und Apfelbaum, / Dattelpalme und alles Gehölz / sind entlaubt. / Die Freude der Menschen welkt dahin. 13 Ihr Priester am Altar, / legt den Trauersack an! / Zieht ihn auch in der Nacht nicht aus! / Weint und klagt, ihr Diener Gottes! / Denn Speis- und Trankopfer / sind dem Haus eures Gottes entzogen. (Joel 1.9) 14 Ruft einen Fastentag aus! / Ordnet einen Feiertag an! / Ruft die Ältesten zusammen / und alle Bewohner des Landes! / Kommt zum Haus von Jahwe, eurem Gott, / und schreit um Hilfe zu ihm! 15 Weh, was steht uns bevor! / Der Tag Jahwes ist nah! / Er kommt mit der Gewalt des Allmächtigen. (Jesaja 13.6) (Joel 2.1) 16 Vor unseren Augen wurde unsere Nahrung vernichtet. / Aus dem Haus unseres Gottes ist Freude und Jubel verschwunden. (5. Mose 16.11) (Joel 1.12) 17 Die Saat liegt vertrocknet unter den Schollen, / die Scheunen sind verödet, / die Speicher zerfallen, / das Korn ist verdorben. 18 Brüllend irren die Rinder umher, / weil sie kein Futter mehr finden. / Selbst Schafherden gehen zugrunde. - 19 Jahwe, ich rufe zu dir, / denn die Glut hat die Viehweiden verzehrt / und alle Bäume auf dem Feld versengt. (Joel 2.3) 20 Auch die wilden Tiere schreien zu dir, / denn die Wasserläufe sind versiegt / und die Viehweiden vom Feuer verbrannt. (Psalm 104.11)