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5. Mose - Kapitel 25

Weitere Schutzbestimmungen

1 Wenn ein Hader ist zwischen Männern, so soll man sie vor Gericht bringen und sie richten und den Gerechten gerecht sprechen und den Gottlosen verdammen. 2 Und so der Gottlose Schläge verdient hat, soll ihn doch der Richter heißen niederfallen, und man soll ihm vor dem Richter eine Zahl Schläge geben nach dem Maß seiner Missetat. 3 Wenn man ihm vierzig Schläge gegeben hat, soll man ihn nicht mehr schlagen, auf daß nicht, so man mehr Schläge gibt, er zuviel geschlagen werde und dein Bruder verächtlich vor deinen Augen sei. (2. Korinther 11.24) 4 Du sollst dem Ochsen, der da drischt, nicht das Maul verbinden. (1. Korinther 9.9) (1. Timotheus 5.18)

Gesetz über die Schwagerehe

5 Wenn Brüder beieinander wohnen und einer stirbt ohne Kinder, so soll des Verstorbenen Weib nicht einen fremden Mann draußen nehmen; sondern ihr Schwager soll sich zu ihr tun und sie zum Weibe nehmen und sie ehelichen. (Rut 4.5) (Matthäus 22.24) 6 Und den ersten Sohn, den sie gebiert, soll er bestätigen nach dem Namen seines verstorbenen Bruders, daß sein Name nicht vertilgt werde aus Israel. 7 Gefällt es aber dem Mann nicht, daß er sein Schwägerin nehme, so soll sie, seine Schwägerin hinaufgehen unter das Tor vor die Ältesten und sagen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder einen Namen zu erwecken in Israel, und will mich nicht ehelichen. 8 So sollen ihn die Ältesten der Stadt fordern und mit ihm reden. Wenn er dann darauf besteht und spricht: Es gefällt mir nicht, sie zu nehmen, 9 so soll seine Schwägerin zu ihm treten vor den Ältesten und ihm einen Schuh ausziehen von seinen Füßen und ihn anspeien und soll antworten und sprechen: Also soll man tun einem jeden Mann, der seines Bruders Haus nicht erbauen will! 10 Und sein Namen soll in Israel heißen "des Barfüßers Haus". 11 Wenn zwei Männer miteinander hadern und des einen Weib läuft zu, daß sie ihren Mann errette von der Hand dessen, der ihn schlägt, und streckt ihre Hand aus und ergreift ihn bei seiner Scham,
12 so sollst du ihr die Hand abhauen, und dein Auge soll sie nicht verschonen. 13 Du sollst nicht zweierlei Gewicht in deinem Sack, groß und klein, haben;
14 und in deinem Hause soll nicht zweierlei Scheffel, groß und klein, sein. 15 Du sollst ein völlig und recht Gewicht und einen völligen und rechten Scheffel haben, auf daß dein Leben lange währe in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird. 16 Denn wer solches tut, der ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel wie alle, die übel tun. (Micha 6.11)

Amaleks Schuld darf nicht vergessen werden

17 Gedenke was dir die Amalekiter taten auf dem Wege, da ihr aus Ägypten zoget, (2. Mose 17.8)
18 wie sie dich angriffen auf dem Wege und schlugen die letzten deines Heeres, alle die Schwachen, die dir hinten nachzogen, da du müde und matt warst, und fürchteten Gott nicht. 19 Wenn nun der HERR, dein Gott, dich zur Ruhe bringt von allen deinen Feinden umher im Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt zum Erbe einzunehmen, so sollst du das Gedächtnis der Amalekiter austilgen unter dem Himmel. Das vergiß nicht! (1. Samuel 15.2-3)

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Hesekiel - Kapitel 42

1 Dann führte er mich in den nördlichen Teil des Vorhofs hinaus. An der Nordseite des Gebäudes, das hinter dem Tempel lag, befand sich ein Bauwerk. Es stand vor diesem Gebäude und neben dem unbebauten Streifen. 2 Der Bau war 50 Meter lang und 25 Meter breit. (Hesekiel 41.13) 3 Er stand neben dem unbebauten zehn Meter breiten Streifen des inneren Vorhofs und dem Steinpflaster des äußeren Vorhofs und erhob sich in drei abgestuften Stockwerken. (Hesekiel 40.17) (Hesekiel 41.10) 4 Auf der Nordseite, wo auch die Eingänge des Bauwerks waren, verlief ein fünf Meter breiter Gang. Zum inneren Vorhof führte ein Durchgang, einen halben Meter breit. 5 Die oberen Räume waren schmaler als die unteren und mittleren, weil die Galerien ihnen einen Teil vom Raum wegnahmen, 6 denn das Ganze war dreistöckig angelegt. Die Stockwerke hatten aber keine Säulen wie der Vorhof, deshalb wurden sie von unten nach oben immer kürzer. 7 Eine Mauer von 25 Metern Länge begrenzte die Eingangsseite zum äußeren Vorhof hin. 8 Da die Räume, die zum Vorhof hin zeigten, ebenfalls 25 Meter lang waren, war die ganze Mauer 50 Meter lang. 9 Der Zugang zu den unteren Räumen lag im Osten, wenn man vom äußeren Vorhof aus hineinging. 10 Auch auf der Südseite grenzte ein Bauwerk an die Mauer des äußeren Vorhofs. 11 Und auch hier führte ein Gang an der Vorderseite des Gebäudes entlang. Der Bau glich in allem dem auf der Nordseite in Länge, Breite, Ausgängen und Eingängen, 12 die hier nach Süden hin lagen. Auch hier gelangte man entlang der Schutzmauer von Osten her in das Gebäude, wenn man aus dem äußeren Vorhof kam. 13 Der Mann sagte zu mir: "Die Räume im nördlichen und südlichen Bau, die vor dem umfriedeten Platz liegen, sind als heilige Räume für die Priester bestimmt, die in der Nähe des Herrn ihren Dienst tun. Dort sollen sie ihre Anteile an den höchst heiligen Opfergaben essen. Dorthin sollen sie auch die höchst heiligen Gaben vom Speise-, Sünd- und Schuldopfer bringen, denn es ist ein heiliger Ort. 14 Wenn die Priester im Heiligtum waren, sollen sie von dort nicht in den Vorhof hinausgehen, sondern die Gewänder, in denen sie ihren Dienst verrichtet haben, in diesen Räumen ablegen, denn die Gewänder sind heilig. Erst nachdem sie sich umgezogen haben, dürfen sie auf den Platz gehen, der auch für das Volk zugänglich ist." 15 Als er den inneren Tempelbezirk vermessen hatte, führte er mich durch das Osttor hinaus und vermaß den ganzen äußeren Umfang. 16 Er benutzte die Messrute dazu. Die Ostseite war 250 Meter lang. 17 Auch die Nordseite war 250 Meter lang, 18 ebenso die Südseite 19 und die Westseite. 20 Er vermaß den Tempelbezirk nach allen vier Windrichtungen hin. Die Außenmauer des Tempelbezirks war 250 Meter lang und 250 Meter breit; sie sollte das Heilige vom Profanen trennen.