5. Mose - Kapitel 25
Weitere Schutzbestimmungen
1 Wenn ein Hader ist zwischen Männern, so soll man sie vor Gericht bringen und sie richten und den Gerechten gerecht sprechen und den Gottlosen verdammen. 2 Und so der Gottlose Schläge verdient hat, soll ihn doch der Richter heißen niederfallen, und man soll ihm vor dem Richter eine Zahl Schläge geben nach dem Maß seiner Missetat. 3 Wenn man ihm vierzig Schläge gegeben hat, soll man ihn nicht mehr schlagen, auf daß nicht, so man mehr Schläge gibt, er zuviel geschlagen werde und dein Bruder verächtlich vor deinen Augen sei. (2. Korinther 11.24) 4 Du sollst dem Ochsen, der da drischt, nicht das Maul verbinden. (1. Korinther 9.9) (1. Timotheus 5.18)Gesetz über die Schwagerehe
5 Wenn Brüder beieinander wohnen und einer stirbt ohne Kinder, so soll des Verstorbenen Weib nicht einen fremden Mann draußen nehmen; sondern ihr Schwager soll sich zu ihr tun und sie zum Weibe nehmen und sie ehelichen. (Rut 4.5) (Matthäus 22.24) 6 Und den ersten Sohn, den sie gebiert, soll er bestätigen nach dem Namen seines verstorbenen Bruders, daß sein Name nicht vertilgt werde aus Israel. 7 Gefällt es aber dem Mann nicht, daß er sein Schwägerin nehme, so soll sie, seine Schwägerin hinaufgehen unter das Tor vor die Ältesten und sagen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder einen Namen zu erwecken in Israel, und will mich nicht ehelichen. 8 So sollen ihn die Ältesten der Stadt fordern und mit ihm reden. Wenn er dann darauf besteht und spricht: Es gefällt mir nicht, sie zu nehmen, 9 so soll seine Schwägerin zu ihm treten vor den Ältesten und ihm einen Schuh ausziehen von seinen Füßen und ihn anspeien und soll antworten und sprechen: Also soll man tun einem jeden Mann, der seines Bruders Haus nicht erbauen will! 10 Und sein Namen soll in Israel heißen "des Barfüßers Haus". 11 Wenn zwei Männer miteinander hadern und des einen Weib läuft zu, daß sie ihren Mann errette von der Hand dessen, der ihn schlägt, und streckt ihre Hand aus und ergreift ihn bei seiner Scham,12 so sollst du ihr die Hand abhauen, und dein Auge soll sie nicht verschonen. 13 Du sollst nicht zweierlei Gewicht in deinem Sack, groß und klein, haben;
14 und in deinem Hause soll nicht zweierlei Scheffel, groß und klein, sein. 15 Du sollst ein völlig und recht Gewicht und einen völligen und rechten Scheffel haben, auf daß dein Leben lange währe in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird. 16 Denn wer solches tut, der ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel wie alle, die übel tun. (Micha 6.11)
Amaleks Schuld darf nicht vergessen werden
17 Gedenke was dir die Amalekiter taten auf dem Wege, da ihr aus Ägypten zoget, (2. Mose 17.8)18 wie sie dich angriffen auf dem Wege und schlugen die letzten deines Heeres, alle die Schwachen, die dir hinten nachzogen, da du müde und matt warst, und fürchteten Gott nicht. 19 Wenn nun der HERR, dein Gott, dich zur Ruhe bringt von allen deinen Feinden umher im Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt zum Erbe einzunehmen, so sollst du das Gedächtnis der Amalekiter austilgen unter dem Himmel. Das vergiß nicht! (1. Samuel 15.2-3)
Psalm - Kapitel 5
Gebet um Leitung und Bewahrung
1 Ein Psalm Davids, vorzusingen, für das Erbe. 2 HERR, höre meine Worte, merke auf meine Rede!3 Vernimm mein Schreien, mein König und mein Gott; denn ich will vor dir beten. (Psalm 84.4) 4 HERR, frühe wollest du meine Stimme hören; frühe will ich mich zu dir schicken und aufmerken. 5 Denn du bist nicht ein Gott, dem gottloses Wesen gefällt; wer böse ist, bleibt nicht vor dir. 6 Die Ruhmredigen bestehen nicht vor deinen Augen; du bist feind allen Übeltätern. 7 Du bringst die Lügner um; der HERR hat Greuel an den Blutgierigen und Falschen. 8 Ich aber will in dein Haus gehen auf deine große Güte und anbeten gegen deinen heiligen Tempel in deiner Furcht. (Psalm 26.8) 9 HERR, leite mich in deiner Gerechtigkeit um meiner Feinde willen; richte deinen Weg vor mir her.
10 Denn in ihrem Munde ist nichts Gewisses; ihr Inwendiges ist Herzeleid. Ihr Rachen ist ein offenes Grab; denn mit ihren Zungen heucheln sie. (Römer 6.13) 11 Sprich sie schuldig, Gott, daß sie fallen von ihrem Vornehmen. Stoße sie aus um ihrer großen Übertretungen willen; denn sie sind widerspenstig. 12 Laß sich freuen alle, die auf dich trauen; ewiglich laß sie rühmen, denn du beschirmst sie; fröhlich laß sein in dir, die deinen Namen lieben. (Psalm 40.17) 13 Denn du, HERR, segnest die Gerechten; du krönest sie mit Gnade wie mit einem Schild. (Psalm 103.4)