zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 25

Weitere Schutzbestimmungen

1 Wenn ein Hader ist zwischen Männern, so soll man sie vor Gericht bringen und sie richten und den Gerechten gerecht sprechen und den Gottlosen verdammen. 2 Und so der Gottlose Schläge verdient hat, soll ihn doch der Richter heißen niederfallen, und man soll ihm vor dem Richter eine Zahl Schläge geben nach dem Maß seiner Missetat. 3 Wenn man ihm vierzig Schläge gegeben hat, soll man ihn nicht mehr schlagen, auf daß nicht, so man mehr Schläge gibt, er zuviel geschlagen werde und dein Bruder verächtlich vor deinen Augen sei. (2. Korinther 11.24) 4 Du sollst dem Ochsen, der da drischt, nicht das Maul verbinden. (1. Korinther 9.9) (1. Timotheus 5.18)

Gesetz über die Schwagerehe

5 Wenn Brüder beieinander wohnen und einer stirbt ohne Kinder, so soll des Verstorbenen Weib nicht einen fremden Mann draußen nehmen; sondern ihr Schwager soll sich zu ihr tun und sie zum Weibe nehmen und sie ehelichen. (Rut 4.5) (Matthäus 22.24) 6 Und den ersten Sohn, den sie gebiert, soll er bestätigen nach dem Namen seines verstorbenen Bruders, daß sein Name nicht vertilgt werde aus Israel. 7 Gefällt es aber dem Mann nicht, daß er sein Schwägerin nehme, so soll sie, seine Schwägerin hinaufgehen unter das Tor vor die Ältesten und sagen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder einen Namen zu erwecken in Israel, und will mich nicht ehelichen. 8 So sollen ihn die Ältesten der Stadt fordern und mit ihm reden. Wenn er dann darauf besteht und spricht: Es gefällt mir nicht, sie zu nehmen, 9 so soll seine Schwägerin zu ihm treten vor den Ältesten und ihm einen Schuh ausziehen von seinen Füßen und ihn anspeien und soll antworten und sprechen: Also soll man tun einem jeden Mann, der seines Bruders Haus nicht erbauen will! 10 Und sein Namen soll in Israel heißen "des Barfüßers Haus". 11 Wenn zwei Männer miteinander hadern und des einen Weib läuft zu, daß sie ihren Mann errette von der Hand dessen, der ihn schlägt, und streckt ihre Hand aus und ergreift ihn bei seiner Scham,
12 so sollst du ihr die Hand abhauen, und dein Auge soll sie nicht verschonen. 13 Du sollst nicht zweierlei Gewicht in deinem Sack, groß und klein, haben;
14 und in deinem Hause soll nicht zweierlei Scheffel, groß und klein, sein. 15 Du sollst ein völlig und recht Gewicht und einen völligen und rechten Scheffel haben, auf daß dein Leben lange währe in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird. 16 Denn wer solches tut, der ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel wie alle, die übel tun. (Micha 6.11)

Amaleks Schuld darf nicht vergessen werden

17 Gedenke was dir die Amalekiter taten auf dem Wege, da ihr aus Ägypten zoget, (2. Mose 17.8)
18 wie sie dich angriffen auf dem Wege und schlugen die letzten deines Heeres, alle die Schwachen, die dir hinten nachzogen, da du müde und matt warst, und fürchteten Gott nicht. 19 Wenn nun der HERR, dein Gott, dich zur Ruhe bringt von allen deinen Feinden umher im Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt zum Erbe einzunehmen, so sollst du das Gedächtnis der Amalekiter austilgen unter dem Himmel. Das vergiß nicht! (1. Samuel 15.2-3)

zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 17

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und nimm von ihnen je einen Stab für ein Vaterhaus, von allen ihren Fürsten, nach ihren Vaterhäusern, zwölf Stäbe; du sollst den Namen eines jeden auf seinen Stab schreiben. 3 Und den Namen Aarons sollst du auf den Stab Levis schreiben; denn ein Stab soll für jedes Haupt ihrer Vaterhäuser sein. 4 Und du sollst sie in das Zelt der Zusammenkunft vor das Zeugnis niederlegen, woselbst ich mit euch zusammenkomme. 5 Und es wird geschehen: der Mann, den ich erwählen werde, dessen Stab wird sprossen; und so werde ich vor mir stillen das Murren der Kinder Israel, das sie wider euch murren. (4. Mose 1.51) 6 Und Mose redete zu den Kindern Israel, und alle ihre Fürsten gaben ihm je einen Stab für einen Fürsten, nach ihren Vaterhäusern, zwölf Stäbe; und der Stab Aarons war unter ihren Stäben. 7 Und Mose legte die Stäbe vor Jehova nieder in das Zelt des Zeugnisses. (4. Mose 14.10) 8 Und es geschah des anderen Tages, als Mose in das Zelt des Zeugnisses hineinging, siehe, da hatte der Stab Aarons, vom Hause Levi, gesproßt: er hatte Sprossen getrieben und Blüten gebracht und Mandeln gereift. 9 Und Mose brachte alle die Stäbe heraus vor Jehova weg zu allen Kindern Israel, und sie sahen sie und nahmen ein jeder seinen Stab. 10 Und Jehova sprach zu Mose: Bringe den Stab Aarons vor das Zeugnis zurück, um ihn als ein Zeichen für die Widerspenstigen aufzubewahren, so daß du ihrem Murren vor mir ein Ende machest, und sie nicht sterben. (4. Mose 16.4) (4. Mose 16.22) 11 Und Mose tat es; so wie Jehova ihm geboten hatte, also tat er. (2. Mose 28.38) (3. Mose 16.13) 12 Und die Kinder Israel sprachen zu Mose und sagten: Siehe, wir vergehen, wir kommen um, wir alle kommen um! 13 Jeder, der irgend zur Wohnung Jehovas naht, der stirbt: sollen wir denn allzumal vergehen?