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5. Mose - Kapitel 25

Weitere Schutzbestimmungen

1 Wenn ein Hader ist zwischen Männern, so soll man sie vor Gericht bringen und sie richten und den Gerechten gerecht sprechen und den Gottlosen verdammen. 2 Und so der Gottlose Schläge verdient hat, soll ihn doch der Richter heißen niederfallen, und man soll ihm vor dem Richter eine Zahl Schläge geben nach dem Maß seiner Missetat. 3 Wenn man ihm vierzig Schläge gegeben hat, soll man ihn nicht mehr schlagen, auf daß nicht, so man mehr Schläge gibt, er zuviel geschlagen werde und dein Bruder verächtlich vor deinen Augen sei. (2. Korinther 11.24) 4 Du sollst dem Ochsen, der da drischt, nicht das Maul verbinden. (1. Korinther 9.9) (1. Timotheus 5.18)

Gesetz über die Schwagerehe

5 Wenn Brüder beieinander wohnen und einer stirbt ohne Kinder, so soll des Verstorbenen Weib nicht einen fremden Mann draußen nehmen; sondern ihr Schwager soll sich zu ihr tun und sie zum Weibe nehmen und sie ehelichen. (Rut 4.5) (Matthäus 22.24) 6 Und den ersten Sohn, den sie gebiert, soll er bestätigen nach dem Namen seines verstorbenen Bruders, daß sein Name nicht vertilgt werde aus Israel. 7 Gefällt es aber dem Mann nicht, daß er sein Schwägerin nehme, so soll sie, seine Schwägerin hinaufgehen unter das Tor vor die Ältesten und sagen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder einen Namen zu erwecken in Israel, und will mich nicht ehelichen. 8 So sollen ihn die Ältesten der Stadt fordern und mit ihm reden. Wenn er dann darauf besteht und spricht: Es gefällt mir nicht, sie zu nehmen, 9 so soll seine Schwägerin zu ihm treten vor den Ältesten und ihm einen Schuh ausziehen von seinen Füßen und ihn anspeien und soll antworten und sprechen: Also soll man tun einem jeden Mann, der seines Bruders Haus nicht erbauen will! 10 Und sein Namen soll in Israel heißen "des Barfüßers Haus". 11 Wenn zwei Männer miteinander hadern und des einen Weib läuft zu, daß sie ihren Mann errette von der Hand dessen, der ihn schlägt, und streckt ihre Hand aus und ergreift ihn bei seiner Scham,
12 so sollst du ihr die Hand abhauen, und dein Auge soll sie nicht verschonen. 13 Du sollst nicht zweierlei Gewicht in deinem Sack, groß und klein, haben;
14 und in deinem Hause soll nicht zweierlei Scheffel, groß und klein, sein. 15 Du sollst ein völlig und recht Gewicht und einen völligen und rechten Scheffel haben, auf daß dein Leben lange währe in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird. 16 Denn wer solches tut, der ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel wie alle, die übel tun. (Micha 6.11)

Amaleks Schuld darf nicht vergessen werden

17 Gedenke was dir die Amalekiter taten auf dem Wege, da ihr aus Ägypten zoget, (2. Mose 17.8)
18 wie sie dich angriffen auf dem Wege und schlugen die letzten deines Heeres, alle die Schwachen, die dir hinten nachzogen, da du müde und matt warst, und fürchteten Gott nicht. 19 Wenn nun der HERR, dein Gott, dich zur Ruhe bringt von allen deinen Feinden umher im Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt zum Erbe einzunehmen, so sollst du das Gedächtnis der Amalekiter austilgen unter dem Himmel. Das vergiß nicht! (1. Samuel 15.2-3)

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1. Chronik - Kapitel 25

Abteilungen der Sänger und Musiker

1 Und David und die Obersten des Heeres sonderten von den Söhnen Asaphs und Hemans und Jeduthuns solche zum Dienste ab, welche weissagten mit Lauten und Harfen und mit Zimbeln. Und es war ihre Zahl, der Männer, die tätig waren für ihren Dienst: (1. Chronik 15.19) 2 Von den Söhnen Asaphs: Sakkur und Joseph und Nethanja und Ascharela, die Söhne Asaphs, unter der Leitung Asaphs, welcher nach der Anweisung des Königs weissagte. 3 Von Jeduthun, die Söhne Jeduthuns: Gedalja und Zeri und Jesaja, Haschabja und Mattithja, und Simei, sechs, unter der Leitung ihres Vaters Jeduthun, mit der Laute, welcher weissagte, um Jehova zu preisen und zu loben. 4 Von Heman, die Söhne Hemans: Bukkija und Mattanja, Ussiel, Schebuel und Jerimoth, Hananja, Hanani, Eliatha, Giddalti und Romamti-Eser, Joschbekascha, Mallothi, Hothir, Machasioth. 5 Alle diese waren Söhne Hemans, des Sehers des Königs in den Worten Gottes, um seine Macht zu erheben; und Gott hatte dem Heman vierzehn Söhne und drei Töchter gegeben. - (2. Chronik 35.15) (1. Chronik 21.9) 6 Alle diese waren unter der Leitung ihrer Väter, Asaph und Jeduthun und Heman, beim Gesange im Hause Jehovas, mit Zimbeln, Harfen und Lauten, zum Dienste des Hauses Gottes, nach der Anweisung des Königs. 7 Und es war ihre Zahl mit ihren Brüdern, die im Gesange Jehovas geübt waren: aller Kundigen 288. 8 Und sie warfen Lose über ihr Amt, der Kleine wie der Große, der Kundige mit dem Lehrling. (1. Chronik 24.31) 9 Und das erste Los kam heraus für Asaph, für Joseph; für Gedalja das zweite: er und seine Brüder und seine Söhne waren zwölf; 10 das dritte für Sakkur: seine Söhne und seine Brüder, zwölf; 11 das vierte für Jizri: seine Söhne und seine Brüder, zwölf; 12 das fünfte für Nathanja: seine Söhne und seine Brüder, zwölf; 13 das sechste für Bukkija: seine Söhne und seine Brüder, zwölf; 14 das siebte für Jescharela: seine Söhne und seine Brüder, zwölf; 15 das achte für Jesaja: seine Söhne und seine Brüder, zwölf; 16 das neunte für Mattanja: seine Söhne und seine Brüder, zwölf; 17 das zehnte für Simei: seine Söhne und seine Brüder, zwölf; 18 das elfte für Asarel: seine Söhne und seine Brüder, zwölf; 19 das zwölfte für Haschabja: seine Söhne und seine Brüder, zwölf; 20 das dreizehnte für Schubael: seine Söhne und seine Brüder, zwölf; 21 das vierzehnte für Mattithja: seine Söhne und seine Brüder, zwölf; 22 das fünfzehnte für Jeremoth: seine Söhne und seine Brüder, zwölf; 23 das sechzehnte für Hananja: seine Söhne und seine Brüder, zwölf; 24 das siebzehnte für Joschbekascha: seine Söhne und seine Brüder, zwölf; 25 das achtzehnte für Hanani: seine Söhne und seine Brüder, zwölf; 26 das neunzehnte für Mallothi: seine Söhne und seine Brüder, zwölf; 27 das zwanzigste für Eliatha: seine Söhne und seine Brüder, zwölf; 28 das einundzwanzigste für Hothir: seine Söhne und seine Brüder, zwölf; 29 das zweiundzwanzigste für Giddalti: seine Söhne und seine Brüder, zwölf; 30 das dreiundzwanzigste für Machasioth: seine Söhne und seine Brüder, zwölf; 31 das vierundzwanzigste für Romamti-Eser: seine Söhne und seine Brüder, zwölf.