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5. Mose - Kapitel 24

Weitere Ehegesetze

1 Wenn jemand ein Weib nimmt und ehelicht sie, und sie nicht Gnade findet vor seinen Augen, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, so soll er einen Scheidebrief schreiben und ihr in die Hand geben und sie aus seinem Haus entlassen. (Matthäus 5.31-32) (Matthäus 19.7) 2 Wenn sie dann aus seinem Hause gegangen ist und hingeht und wird eines andern Weib, 3 und der andere ihr auch gram wird und einen Scheidebrief schreibt und ihr in die Hand gibt und sie aus seinem Hause läßt, oder so der andere Mann stirbt, der sie zum Weibe genommen hatte: 4 so kann sie ihr erster Mann, der sie entließ, nicht wiederum nehmen, daß sie sein Weib sei, nachdem sie unrein ist, den solches ist ein Greuel vor dem HERRN, auf daß du nicht eine Sünde über das Land bringst, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gegeben hat. 5 Wenn jemand kurz zuvor ein Weib genommen hat, der soll nicht in die Heerfahrt ziehen, und man soll ihm nichts auflegen. Er soll frei in seinem Hause sein ein Jahr lang, daß er fröhlich sei mit seinem Weibe, das er genommen hat. (5. Mose 20.7)

Das Recht der Schwachen und Armen

6 Du sollst nicht zum Pfande nehmen den unteren und den oberen Mühlstein; denn damit hättest du das Leben zum Pfand genommen.
7 Wenn jemand gefunden wird, der aus seinen Brüdern, aus den Kindern Israel, eine Seele stiehlt, und versetzt oder verkauft sie: solcher Dieb soll sterben, daß du das Böse von dir tust. (2. Mose 21.16)
8 Hüte dich bei der Plage des Aussatzes, daß du mit Fleiß haltest und tust alles, was dich die Priester, die Leviten, lehren; wie ich ihnen geboten habe, so sollt ihr's halten und darnach tun. (3. Mose 13.1) (3. Mose 14.2)
9 Bedenke, was der HERR, dein Gott, tat mit Mirjam auf dem Wege, da ihr aus Ägypten zoget. (4. Mose 12.10) 10 Wenn du deinem Nächsten irgend eine Schuld borgst, so sollst du nicht in sein Haus gehen und ihm ein Pfand nehmen,
11 sondern du sollst außen stehen, und er, dem du borgst, soll sein Pfand zu dir herausbringen. 12 Ist er aber ein Dürftiger, so sollst du dich nicht schlafen legen über seinem Pfand, 13 sondern sollst ihm sein Pfand wiedergeben, wenn die Sonne untergeht, daß er in seinem Kleide schlafe und segne dich. Das wird dir vor dem HERRN, deinem Gott, eine Gerechtigkeit sein. (2. Mose 22.25) 14 Du sollst dem Dürftigen und Armen seinen Lohn nicht vorenthalten, er sei von deinen Brüdern oder den Fremdlingen, die in deinem Lande und in deinen Toren sind, (3. Mose 19.13)
15 sondern sollst ihm seinen Lohn des Tages geben, daß die Sonne nicht darüber untergehe (denn er ist dürftig und erhält seine Seele damit), auf daß er nicht wider dich den HERRN anrufe und es dir Sünde sei. 16 Die Väter sollen nicht für die Kinder noch die Kinder für die Väter sterben, sondern ein jeglicher soll für seine Sünde sterben. (2. Könige 14.6) (Hesekiel 18.19-20)
17 Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisen nicht beugen und sollst der Witwe nicht das Kleid zum Pfand nehmen. (2. Mose 22.20-21)
18 Denn du sollst gedenken, daß du Knecht in Ägypten gewesen bist und der HERR, dein Gott, dich von dort erlöst hat; darum gebiete ich dir, daß du solches tust. (5. Mose 16.12) 19 Wenn du auf deinem Acker geerntet und eine Garbe vergessen hast auf dem Acker, so sollst du nicht umkehren, dieselbe zu holen, sondern sie soll des Fremdlings, des Waisen und der Witwe sein, auf daß dich der HERR, dein Gott, segne in allen Werken deiner Hände. (3. Mose 19.9-10)
20 Wenn du deine Ölbäume hast geschüttelt, so sollst du nicht nachschütteln; es soll des Fremdlings, des Waisen und der Witwe sein. 21 Wenn du deinen Weinberg gelesen hast, so sollst du nicht nachlesen; es soll des Fremdlings, des Waisen und der Witwe sein. 22 Und sollst gedenken, daß du Knecht in Ägyptenland gewesen bist; darum gebiete ich dir, daß du solches tust.

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Josua - Kapitel 21

1 Dann kamen die Sippenoberhäupter des Stammes Levi zum Priester Eleasar, zu Josua Ben-Nun und den Oberhäuptern der Stämme Israels. (Josua 14.1) 2 Das war in Schilo im Land Kanaan. Sie sagten: "Jahwe hat durch Mose befohlen, dass wir Städte bekommen sollen, in denen wir wohnen können und wo wir Weideland für unser Vieh haben." (4. Mose 35.2) 3 Da traten ihnen die Israeliten von ihrem Erbbesitz bestimmte Städte mit ihrem Weideland ab. 4 Als das Los für die Sippen der Kehatiter fiel, erhielten die Nachkommen Aarons unter den Leviten von den Stämmen Juda, Simeon und Benjamin durch das Los 13 Städte. (1. Chronik 6.39) 5 Die übrigen Nachkommen Kehats erhielten von den Stämmen Efraïm, Dan und dem halben Stamm Manasse durch das Los zehn Städte. 6 Die Sippe Gerschon bekam 13 Städte von den Sippen der Stämme Issachar, Ascher, Naftali und Ost-Manasse in Baschan. 7 Die Sippe Merari erhielt von den Stämmen Ruben, Gad und Sebulon zwölf Städte. 8 Diese Städte mit ihrem Weideland teilten die Israeliten den Leviten zu, wie Jahwe es durch Mose angeordnet hatte und es das Los nun bestimmte. 9 Die Stämme Juda und Simeon gaben folgende namentlich aufgezählte Städte 10 an die Nachkommen Aarons, die Leviten aus der Sippe Kehat, ab, denn diese bekamen das erste Los. 11 Sie erhielten die Stadt des Arba, des Stammvaters der Anakiter, das heutige Hebron, im Gebirge Juda samt seinen Weideplätzen. (Josua 20.7) 12 Das Ackerland der Stadt und die Dörfer der Umgebung hatten die Israeliten ja schon Kaleb Ben-Jefunne als Erbbesitz gegeben. (Josua 14.14) (Josua 15.13) 13 Gleichzeitig diente Hebron als Asylstadt für Totschläger. Die Kehatiter erhielten also folgende Städte mit ihren Weideplätzen: Hebron, Libna, 14 Jattir, Eschtemoa, 15 Holon, Debir, 16 Ajin, Jutta, Bet-Schemesch. Das waren neun Städte von diesen beiden Stämmen. (1. Samuel 6.12) (1. Samuel 6.15) 17 Dazu vom Stamm Benjamin: Gibeon, Geba, 18 Anatot, und Almon - vier Städte. (Jeremia 1.1) 19 Damit besaß das Priestergeschlecht Aarons 13 Städte mit Weideland. 20 Die übrigen Familien der Sippe Kehat aus dem Stamm Levi erhielten einige Städte aus dem Stamm Efraïm durch Los zugesprochen: 21 Sichem auf dem Gebirge Efraïm, das zugleich Asylstadt für Totschläger war, Geser, (Josua 20.7) 22 Kibzajim und Bet-Horon - vier Städte. 23 Vom Stamm Dan erhielten sie Elteke, Gibbeton, 24 Ajalon und Gat-Rimmon - vier Städte. 25 Und von West-Manasse erhielten sie zwei Städte: Taanach und Gat-Rimmon. 26 Das waren insgesamt zehn Städte mit Weideland für die restlichen Familien der Sippe Kehat. 27 Die Nachkommen Gerschons aus dem Stamm Levi erhielten zwei Städte mit Weideplätzen in Ost-Manasse: Golan, die Asylstadt für Totschläger in Baschan, und Beëschtera. (Josua 20.8) 28 Vom Stamm Issachar bekamen sie Kischjon, Daberat, 29 Jarmut und En-Gannim - vier Städte. 30 Vom Stamm Ascher: Mischal, Abdon, 31 Helkat und Rehob - vier Städte. 32 Vom Stamm Naftali: Kedesch in Galiläa, die Asylstadt für Totschläger, Hammot-Dor und Kartan - drei Städte. (Josua 20.7) 33 Das waren insgesamt 13 Städte mit Weideland für die Familien der Sippe Gerschon. 34 Die Nachkommen Meraris, zu denen alle übrigen Leviten gehörten, erhielten vom Stamm Sebulon Jokneam, Karta, 35 Dimna und Nahalal - vier Städte. 36 Vom Stamm Ruben: Bezer, Jahaz, (Josua 20.8) 37 Kedemot und Mefaat - vier Städte. 38 Vom Stamm Gad: Ramot in Gilead, die Asylstadt für Totschläger, Mahanajim, (Josua 20.8) 39 Heschbon und Jaser - vier Städte. 40 Das Los der Sippe Merari aus dem Stamm Levi umfasste insgesamt zwölf Städte mit Weideland. 41 Alle Leviten erhielten zusammen 48 Städte im Stammesgebiet Israels mit Weideland. 42 Jede dieser Städte war von Weideland umgeben. 43 So gab Jahwe den Israeliten das ganze Land, das er ihren Vorfahren unter Eid versprochen hatte. Sie nahmen es in Besitz und siedelten sich darin an. (1. Mose 12.7) 44 Außerdem verschaffte ihnen Jahwe an allen Grenzen Ruhe, wie er es ihren Vorfahren unter Eid zugesagt hatte. Kein Feind konnte vor ihnen bestehen. Er gab sie alle in ihre Gewalt. 45 So hatte Jahwe alle seine Zusagen erfüllt, keines seiner Versprechen an Israel war ausgeblieben. Alles traf ein. (Josua 23.14)