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5. Mose - Kapitel 24

Weitere Ehegesetze

1 Wenn jemand ein Weib nimmt und ehelicht sie, und sie nicht Gnade findet vor seinen Augen, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, so soll er einen Scheidebrief schreiben und ihr in die Hand geben und sie aus seinem Haus entlassen. (Matthäus 5.31-32) (Matthäus 19.7) 2 Wenn sie dann aus seinem Hause gegangen ist und hingeht und wird eines andern Weib, 3 und der andere ihr auch gram wird und einen Scheidebrief schreibt und ihr in die Hand gibt und sie aus seinem Hause läßt, oder so der andere Mann stirbt, der sie zum Weibe genommen hatte: 4 so kann sie ihr erster Mann, der sie entließ, nicht wiederum nehmen, daß sie sein Weib sei, nachdem sie unrein ist, den solches ist ein Greuel vor dem HERRN, auf daß du nicht eine Sünde über das Land bringst, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gegeben hat. 5 Wenn jemand kurz zuvor ein Weib genommen hat, der soll nicht in die Heerfahrt ziehen, und man soll ihm nichts auflegen. Er soll frei in seinem Hause sein ein Jahr lang, daß er fröhlich sei mit seinem Weibe, das er genommen hat. (5. Mose 20.7)

Das Recht der Schwachen und Armen

6 Du sollst nicht zum Pfande nehmen den unteren und den oberen Mühlstein; denn damit hättest du das Leben zum Pfand genommen.
7 Wenn jemand gefunden wird, der aus seinen Brüdern, aus den Kindern Israel, eine Seele stiehlt, und versetzt oder verkauft sie: solcher Dieb soll sterben, daß du das Böse von dir tust. (2. Mose 21.16)
8 Hüte dich bei der Plage des Aussatzes, daß du mit Fleiß haltest und tust alles, was dich die Priester, die Leviten, lehren; wie ich ihnen geboten habe, so sollt ihr's halten und darnach tun. (3. Mose 13.1) (3. Mose 14.2)
9 Bedenke, was der HERR, dein Gott, tat mit Mirjam auf dem Wege, da ihr aus Ägypten zoget. (4. Mose 12.10) 10 Wenn du deinem Nächsten irgend eine Schuld borgst, so sollst du nicht in sein Haus gehen und ihm ein Pfand nehmen,
11 sondern du sollst außen stehen, und er, dem du borgst, soll sein Pfand zu dir herausbringen. 12 Ist er aber ein Dürftiger, so sollst du dich nicht schlafen legen über seinem Pfand, 13 sondern sollst ihm sein Pfand wiedergeben, wenn die Sonne untergeht, daß er in seinem Kleide schlafe und segne dich. Das wird dir vor dem HERRN, deinem Gott, eine Gerechtigkeit sein. (2. Mose 22.25) 14 Du sollst dem Dürftigen und Armen seinen Lohn nicht vorenthalten, er sei von deinen Brüdern oder den Fremdlingen, die in deinem Lande und in deinen Toren sind, (3. Mose 19.13)
15 sondern sollst ihm seinen Lohn des Tages geben, daß die Sonne nicht darüber untergehe (denn er ist dürftig und erhält seine Seele damit), auf daß er nicht wider dich den HERRN anrufe und es dir Sünde sei. 16 Die Väter sollen nicht für die Kinder noch die Kinder für die Väter sterben, sondern ein jeglicher soll für seine Sünde sterben. (2. Könige 14.6) (Hesekiel 18.19-20)
17 Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisen nicht beugen und sollst der Witwe nicht das Kleid zum Pfand nehmen. (2. Mose 22.20-21)
18 Denn du sollst gedenken, daß du Knecht in Ägypten gewesen bist und der HERR, dein Gott, dich von dort erlöst hat; darum gebiete ich dir, daß du solches tust. (5. Mose 16.12) 19 Wenn du auf deinem Acker geerntet und eine Garbe vergessen hast auf dem Acker, so sollst du nicht umkehren, dieselbe zu holen, sondern sie soll des Fremdlings, des Waisen und der Witwe sein, auf daß dich der HERR, dein Gott, segne in allen Werken deiner Hände. (3. Mose 19.9-10)
20 Wenn du deine Ölbäume hast geschüttelt, so sollst du nicht nachschütteln; es soll des Fremdlings, des Waisen und der Witwe sein. 21 Wenn du deinen Weinberg gelesen hast, so sollst du nicht nachlesen; es soll des Fremdlings, des Waisen und der Witwe sein. 22 Und sollst gedenken, daß du Knecht in Ägyptenland gewesen bist; darum gebiete ich dir, daß du solches tust.

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Hesekiel - Kapitel 47

1 Dann führte er mich zum Eingang des Tempels zurück und ich sah, wie unter der Türschwelle Wasser hervorquoll. Es kam an der Südseite des Tempels heraus und floss südlich am Altar vorbei nach Osten ab, denn die Vorderseite des Hauses war nach Osten gerichtet. (Sacharja 14.8) (Offenbarung 22.1) (Joel 4.18) 2 Dann führte er mich durch das Nordtor hinaus und ließ mich außen um die Anlage herumgehen zum äußeren Osttor. Rechts davon floss das Wasser hinaus. 3 Als der Mann mit der Messschnur in der Hand nach Osten hinausging, maß er 500 Meter ab und ließ mich durch das Wasser hindurchgehen. Es reichte mir bis an die Knöchel. (Hesekiel 40.3) 4 Dann maß er wieder 500 Meter ab und ließ mich durch das Wasser waten. Es reichte mir bis zu den Knien. Darauf maß er wieder 500 Meter ab und ließ mich durchwaten. Das Wasser ging mir bis an die Hüften. 5 Als er noch einmal 500 Meter abgemessen hatte, war das Wasser zu einem Fluss geworden, den ich nicht mehr durchwaten konnte. Man hätte schwimmen müssen. 6 "Hast du das gesehen, Mensch?", sagte er zu mir und führte mich zum Ufer zurück. 7 Da sah ich auf beiden Seiten des Flusses viele Bäume stehen. 8 Er sagte zu mir: "Das Wasser fließt immer weiter nach Osten in die Araba hinunter und ergießt sich ins Tote Meer. Dort wird das salzige Wasser gesund werden. (1. Mose 14.3) 9 Überall wohin der Fluss kommt, bringt er Leben. Alle Tiere gedeihen - überhaupt alles, was sich regt. Das Tote Meer wimmelt von Fischen, weil sein Wasser gesund geworden ist. 10 An seinem Ufer werden Fischer stehen. Von En-Gedi bis En-Eglajim breiten sie ihre Netze zum Trocknen aus. Fische jeder Art wird es dort wieder geben, zahlreich wie im Mittelmeer. 11 Nur die Sümpfe und Tümpel werden nicht gesund; sie bleiben dem Salz überlassen. 12 Aber an beiden Ufern des Flusses werden Fruchtbäume wachsen, die das ganze Jahr über grün sind und immer Früchte tragen, jeden Monat frische. Das ist so, weil sie von Wasser getränkt werden, das aus dem Heiligtum fließt. Ihre Früchte dienen als Nahrung und ihre Blätter als Heilmittel. (Offenbarung 22.2) 13 So spricht Jahwe, der Herr: "Das ist die Grenze, innerhalb derer ihr das Land als Grundbesitz an die zwölf Stämme verteilen sollt, wobei Josef zwei Teile erhält. (1. Mose 48.5) (Josua 17.17) 14 Jeder einzelne soll darin seinen Erbbesitz erhalten, denn ich habe es euren Vorfahren geschworen: Dieses Land soll euer Erbbesitz sein. 15 Seine Grenze verläuft im Norden vom Mittelmeer in Richtung Hetlon bis man nach Zedad kommt, (4. Mose 34.2) 16 Hamat, Berota, Sibrajim, das zwischen dem Gebiet von Damaskus und Hamat liegt, Hazar-Enan an der Grenze des Hauran-Gebiets. 17 Die Grenze läuft also vom Meer nach Hazar-Enan, wobei die Gebiete, die Damaskus und Hamat gehören, nördlich davon bleiben. Das ist die Nordgrenze. 18 Die Ostgrenze verläuft zwischen dem Hauran-Gebirge und Damaskus hindurch bis zum Jordan, der dann auch die Grenze zwischen Gilead und dem Land Israel bildet. Bis zum östlichen Meer hin sollt ihr sie messen. 19 Die Südgrenze verläuft von Tamar bis zum Streitwasser von Kadesch und folgt dann dem Bachtal bis zum großen Meer. (4. Mose 20.13) (4. Mose 34.5) 20 Die Westgrenze ist die Mittelmeerküste bis dorthin, wo man nach Hamat kommt." 21 "Dieses Land sollt ihr unter die Stämme Israels verteilen. 22 Ihr sollt es euren Familien als Grundbesitz verlosen und ebenso den Fremden, die unter euch leben und eine Familie gegründet haben. Sie sollen für euch wie Einheimische sein und sich genauso wie die Stämme Israels ihren Erbbesitz erlosen. (2. Mose 22.20) 23 Im Gebiet des Stammes, in dem sie leben, sollen sie ihren Anteil an Grundbesitz bekommen, spricht Jahwe, der Herr."