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5. Mose - Kapitel 24

Weitere Ehegesetze

1 Wenn jemand ein Weib nimmt und ehelicht sie, und sie nicht Gnade findet vor seinen Augen, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, so soll er einen Scheidebrief schreiben und ihr in die Hand geben und sie aus seinem Haus entlassen. (Matthäus 5.31-32) (Matthäus 19.7) 2 Wenn sie dann aus seinem Hause gegangen ist und hingeht und wird eines andern Weib, 3 und der andere ihr auch gram wird und einen Scheidebrief schreibt und ihr in die Hand gibt und sie aus seinem Hause läßt, oder so der andere Mann stirbt, der sie zum Weibe genommen hatte: 4 so kann sie ihr erster Mann, der sie entließ, nicht wiederum nehmen, daß sie sein Weib sei, nachdem sie unrein ist, den solches ist ein Greuel vor dem HERRN, auf daß du nicht eine Sünde über das Land bringst, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gegeben hat. 5 Wenn jemand kurz zuvor ein Weib genommen hat, der soll nicht in die Heerfahrt ziehen, und man soll ihm nichts auflegen. Er soll frei in seinem Hause sein ein Jahr lang, daß er fröhlich sei mit seinem Weibe, das er genommen hat. (5. Mose 20.7)

Das Recht der Schwachen und Armen

6 Du sollst nicht zum Pfande nehmen den unteren und den oberen Mühlstein; denn damit hättest du das Leben zum Pfand genommen.
7 Wenn jemand gefunden wird, der aus seinen Brüdern, aus den Kindern Israel, eine Seele stiehlt, und versetzt oder verkauft sie: solcher Dieb soll sterben, daß du das Böse von dir tust. (2. Mose 21.16)
8 Hüte dich bei der Plage des Aussatzes, daß du mit Fleiß haltest und tust alles, was dich die Priester, die Leviten, lehren; wie ich ihnen geboten habe, so sollt ihr's halten und darnach tun. (3. Mose 13.1) (3. Mose 14.2)
9 Bedenke, was der HERR, dein Gott, tat mit Mirjam auf dem Wege, da ihr aus Ägypten zoget. (4. Mose 12.10) 10 Wenn du deinem Nächsten irgend eine Schuld borgst, so sollst du nicht in sein Haus gehen und ihm ein Pfand nehmen,
11 sondern du sollst außen stehen, und er, dem du borgst, soll sein Pfand zu dir herausbringen. 12 Ist er aber ein Dürftiger, so sollst du dich nicht schlafen legen über seinem Pfand, 13 sondern sollst ihm sein Pfand wiedergeben, wenn die Sonne untergeht, daß er in seinem Kleide schlafe und segne dich. Das wird dir vor dem HERRN, deinem Gott, eine Gerechtigkeit sein. (2. Mose 22.25) 14 Du sollst dem Dürftigen und Armen seinen Lohn nicht vorenthalten, er sei von deinen Brüdern oder den Fremdlingen, die in deinem Lande und in deinen Toren sind, (3. Mose 19.13)
15 sondern sollst ihm seinen Lohn des Tages geben, daß die Sonne nicht darüber untergehe (denn er ist dürftig und erhält seine Seele damit), auf daß er nicht wider dich den HERRN anrufe und es dir Sünde sei. 16 Die Väter sollen nicht für die Kinder noch die Kinder für die Väter sterben, sondern ein jeglicher soll für seine Sünde sterben. (2. Könige 14.6) (Hesekiel 18.19-20)
17 Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisen nicht beugen und sollst der Witwe nicht das Kleid zum Pfand nehmen. (2. Mose 22.20-21)
18 Denn du sollst gedenken, daß du Knecht in Ägypten gewesen bist und der HERR, dein Gott, dich von dort erlöst hat; darum gebiete ich dir, daß du solches tust. (5. Mose 16.12) 19 Wenn du auf deinem Acker geerntet und eine Garbe vergessen hast auf dem Acker, so sollst du nicht umkehren, dieselbe zu holen, sondern sie soll des Fremdlings, des Waisen und der Witwe sein, auf daß dich der HERR, dein Gott, segne in allen Werken deiner Hände. (3. Mose 19.9-10)
20 Wenn du deine Ölbäume hast geschüttelt, so sollst du nicht nachschütteln; es soll des Fremdlings, des Waisen und der Witwe sein. 21 Wenn du deinen Weinberg gelesen hast, so sollst du nicht nachlesen; es soll des Fremdlings, des Waisen und der Witwe sein. 22 Und sollst gedenken, daß du Knecht in Ägyptenland gewesen bist; darum gebiete ich dir, daß du solches tust.

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2. Könige - Kapitel 25

1 Da zog Nebukadnezzar erneut mit einem Heer gegen Jerusalem und ließ einen Belagerungswall rings um die Stadt aufschütten. Die Belagerung begann im neunten Regierungsjahr Zidkijas, am 10. Januar, 2 und dauerte bis ins elfte Regierungsjahr Zidkijas. 3 Zuletzt hatte der Hunger in der Stadt überhand genommen. Für das einfache Volk war nichts mehr zu essen da. Am 9. Juli 4 wurde eine Bresche in die Stadtmauer geschlagen. In der Nacht darauf floh der König mit seinen Soldaten durch den Torweg zwischen den beiden Mauern am Königsgarten und durchbrach den Belagerungsring. Er versuchte, in Richtung der Araba zu entkommen. 5 Doch die chaldäischen Truppen nahmen die Verfolgung auf und holten Zidkija in der Araba bei Jericho ein. 6 Sie nahmen den König gefangen und brachten ihn nach Ribla vor den König von Babylon, der das Urteil über ihn sprach. 7 Zidkija musste zusehen, wie seine Söhne abgeschlachtet wurden; dann stach man ihm die Augen aus und brachte ihn in Ketten nach Babylon. 8 Es war das 19. Regierungsjahr des Königs Nebukadnezzar von Babylon. Am 7. August traf Nebusaradan, der Befehlshaber der königlichen Leibwache, einer der engsten Vertrauten des Königs, in Jerusalem ein. 9 Er ließ den Tempel Jahwes, den Königspalast und alle großen Häuser niederbrennen. 10 Seine Truppen zerstörten auch die ganze Stadtmauer. 11 Dann ließ Nebusaradan den Rest der Einwohner und alle, die zum König von Babel übergelaufen waren, gefangen nehmen und in die Verbannung führen. 12 Nur einige Leute vom einfachen Volk ließ er zurück, um die Äcker und Weinberge zu bestellen. 13 Die Chaldäer zertrümmerten die beiden Bronzesäulen, die vor dem Haus Jahwes standen, ebenso die Kesselwagen und das bronzene "Meer" und schafften das Metall nach Babylon. (Jeremia 27.19-22) 14 Sie nahmen auch die Töpfe und Schaufeln, die Messer, die Schalen und alle anderen Bronzegegenstände mit, die für den Tempeldienst gebraucht worden waren. 15 Auch die Feuerpfannen und Sprengschalen, überhaupt alles, was aus reinem Gold und Silber war, nahm der Befehlshaber der Leibwache mit. 16 Für die beiden Säulen, das "Meer" und die Kesselwagen im Haus Jahwes hatte Salomo eine ungeheure Menge Bronze verarbeitet. (1. Könige 7.15) (1. Könige 7.23) (1. Könige 7.27) 17 Jede der Säulen war neun Meter hoch, und auf jeder ruhte ein Kapitell von anderthalb Meter Höhe, das ringsum mit einem Gitterwerk und mit Granatäpfeln verziert war, alles aus Bronze. 18 Der Befehlshaber der Leibwache ließ den obersten Priester Seraja festnehmen, dazu seinen Stellvertreter Zefanja und die drei für die Torwache verantwortlichen Priester. 19 In der Stadt fanden sich noch der Hofbeamte, der für die Soldaten zuständig gewesen war, fünf Männer, die zu den Vertrauten des Königs gehört hatten, der Beamte, der für die Musterung des Heeres verantwortlich war, und 60 seiner Männer. 20 Nebusaradan, der Befehlshaber der Leibwache, brachte sie nach Ribla zum König von Babel. 21 Dieser ließ sie dort, in der Provinz Hamat, hinrichten. - So wurde das Volk von Juda in die Verbannung geführt. (2. Könige 23.33) 22 Über den Rest der Bevölkerung von Juda, die Nebukadnezzar im Land übrig gelassen hatte, setzte er Gedalja Ben-Ahikam, den Enkel Schafans, als Statthalter ein. 23 Als nun die Truppenführer, die entkommen waren, davon erfuhren, kamen sie mit ihren Leuten zu Gedalja nach Mizpa. Es waren Jischmaël Ben-Netanja, Johanan Ben-Kareach, Seraja Ben-Tanhumet aus Netofa und Jaasanja aus Maacha. 24 Gedalja versprach ihnen unter Eid: "Ihr müsst keine Angst vor den Chaldäern haben. Bleibt im Land und dient dem König von Babylon! Dann wird euch nichts geschehen." 25 Doch im Oktober kam Jischmaël Ben-Netanja wieder nach Mizpa. Er war der Enkel von Elischama und stammte aus der königlichen Familie und hatte zehn Männer mitgebracht. Sie töteten Gedalja und alle Judäer und Chaldäer, die bei ihm waren. 26 Daraufhin floh die ganze Bevölkerung Judas, klein und groß, mit den Truppenführern nach Ägypten, denn sie fürchteten die Rache der Chaldäer. 27 In dem Jahr, als Ewil-Merodach König von Babylonien wurde, begnadigte er König Jojachin von Juda und holte ihn aus dem Gefängnis. Das geschah im 37. Jahr der Gefangenschaft Jojachins, am 27. März. (2. Könige 24.15) 28 Er behandelte ihn freundlich und gab ihm eine Ehrenstellung unter den Königen, die nach Babylon gebracht worden waren. 29 Jojachin durfte seine Gefängniskleidung ablegen und zeitlebens an der Tafel des Königs speisen. 30 Der König sorgte auch sonst für seinen Unterhalt. Bis zu seinem Lebensende bekam er täglich, was er brauchte.