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5. Mose - Kapitel 24

Weitere Ehegesetze

1 Wenn jemand ein Weib nimmt und ehelicht sie, und sie nicht Gnade findet vor seinen Augen, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, so soll er einen Scheidebrief schreiben und ihr in die Hand geben und sie aus seinem Haus entlassen. (Matthäus 5.31-32) (Matthäus 19.7) 2 Wenn sie dann aus seinem Hause gegangen ist und hingeht und wird eines andern Weib, 3 und der andere ihr auch gram wird und einen Scheidebrief schreibt und ihr in die Hand gibt und sie aus seinem Hause läßt, oder so der andere Mann stirbt, der sie zum Weibe genommen hatte: 4 so kann sie ihr erster Mann, der sie entließ, nicht wiederum nehmen, daß sie sein Weib sei, nachdem sie unrein ist, den solches ist ein Greuel vor dem HERRN, auf daß du nicht eine Sünde über das Land bringst, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gegeben hat. 5 Wenn jemand kurz zuvor ein Weib genommen hat, der soll nicht in die Heerfahrt ziehen, und man soll ihm nichts auflegen. Er soll frei in seinem Hause sein ein Jahr lang, daß er fröhlich sei mit seinem Weibe, das er genommen hat. (5. Mose 20.7)

Das Recht der Schwachen und Armen

6 Du sollst nicht zum Pfande nehmen den unteren und den oberen Mühlstein; denn damit hättest du das Leben zum Pfand genommen.
7 Wenn jemand gefunden wird, der aus seinen Brüdern, aus den Kindern Israel, eine Seele stiehlt, und versetzt oder verkauft sie: solcher Dieb soll sterben, daß du das Böse von dir tust. (2. Mose 21.16)
8 Hüte dich bei der Plage des Aussatzes, daß du mit Fleiß haltest und tust alles, was dich die Priester, die Leviten, lehren; wie ich ihnen geboten habe, so sollt ihr's halten und darnach tun. (3. Mose 13.1) (3. Mose 14.2)
9 Bedenke, was der HERR, dein Gott, tat mit Mirjam auf dem Wege, da ihr aus Ägypten zoget. (4. Mose 12.10) 10 Wenn du deinem Nächsten irgend eine Schuld borgst, so sollst du nicht in sein Haus gehen und ihm ein Pfand nehmen,
11 sondern du sollst außen stehen, und er, dem du borgst, soll sein Pfand zu dir herausbringen. 12 Ist er aber ein Dürftiger, so sollst du dich nicht schlafen legen über seinem Pfand, 13 sondern sollst ihm sein Pfand wiedergeben, wenn die Sonne untergeht, daß er in seinem Kleide schlafe und segne dich. Das wird dir vor dem HERRN, deinem Gott, eine Gerechtigkeit sein. (2. Mose 22.25) 14 Du sollst dem Dürftigen und Armen seinen Lohn nicht vorenthalten, er sei von deinen Brüdern oder den Fremdlingen, die in deinem Lande und in deinen Toren sind, (3. Mose 19.13)
15 sondern sollst ihm seinen Lohn des Tages geben, daß die Sonne nicht darüber untergehe (denn er ist dürftig und erhält seine Seele damit), auf daß er nicht wider dich den HERRN anrufe und es dir Sünde sei. 16 Die Väter sollen nicht für die Kinder noch die Kinder für die Väter sterben, sondern ein jeglicher soll für seine Sünde sterben. (2. Könige 14.6) (Hesekiel 18.19-20)
17 Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisen nicht beugen und sollst der Witwe nicht das Kleid zum Pfand nehmen. (2. Mose 22.20-21)
18 Denn du sollst gedenken, daß du Knecht in Ägypten gewesen bist und der HERR, dein Gott, dich von dort erlöst hat; darum gebiete ich dir, daß du solches tust. (5. Mose 16.12) 19 Wenn du auf deinem Acker geerntet und eine Garbe vergessen hast auf dem Acker, so sollst du nicht umkehren, dieselbe zu holen, sondern sie soll des Fremdlings, des Waisen und der Witwe sein, auf daß dich der HERR, dein Gott, segne in allen Werken deiner Hände. (3. Mose 19.9-10)
20 Wenn du deine Ölbäume hast geschüttelt, so sollst du nicht nachschütteln; es soll des Fremdlings, des Waisen und der Witwe sein. 21 Wenn du deinen Weinberg gelesen hast, so sollst du nicht nachlesen; es soll des Fremdlings, des Waisen und der Witwe sein. 22 Und sollst gedenken, daß du Knecht in Ägyptenland gewesen bist; darum gebiete ich dir, daß du solches tust.

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Psalm - Kapitel 9

1 Ich will Jehova preisen mit meinem ganzen Herzen, will erzählen alle deine Wundertaten. 2 In dir will ich mich freuen und frohlocken, will deinen Namen besingen, o Höchster! 3 Als meine Feinde sich zurückwandten, strauchelten sie und kamen um vor deinem Angesicht. 4 Denn du hast ausgeführt mein Recht und meine Rechtssache; du hast dich auf den Thron gesetzt, ein gerechter Richter. 5 Du hast die Nationen gescholten, den Gesetzlosen vertilgt; ihren Namen hast du ausgelöscht für immer und ewig; - (Psalm 7.12) 6 O Feind! zu Ende sind die Trümmer für immer; - auch hast du Städte zerstört: ihr, ja, ihr Gedächtnis ist verschwunden. 7 Jehova aber thront ewiglich; er hat seinen Thron aufgestellt zum Gericht. (Psalm 34.17) 8 Und er, er wird den Erdkreis richten in Gerechtigkeit, wird über die Völkerschaften Gericht halten in Geradheit. (Psalm 103.19) 9 Und Jehova wird eine hohe Feste sein dem Unterdrückten, eine hohe Feste in Zeiten der Drangsal. (Psalm 96.13) 10 Und auf dich werden vertrauen, die deinen Namen kennen; denn du hast nicht verlassen, die dich suchen, Jehova. 11 Singet Psalmen Jehova, der Zion bewohnt, verkündet unter den Völkern seine Taten! 12 Denn der dem vergossenen Blute nachforscht, hat ihrer gedacht; er hat das Schreien der Elenden nicht vergessen. (Psalm 132.13) 13 Sei mir gnädig, Jehova! sieh an mein Elend von seiten meiner Hasser, indem du mich emporhebst aus den Toren des Todes; (1. Mose 4.10) 14 Auf daß ich all dein Lob erzähle in den Toren der Tochter Zion, frohlocke über deine Rettung. 15 Versunken sind die Nationen in die Grube, die sie gemacht; ihr Fuß ward gefangen in dem Netze, das sie heimlich gelegt haben. (Psalm 22.23) (Psalm 40.10-11) 16 Jehova ist bekannt geworden: er hat Gericht ausgeübt, indem er den Gesetzlosen verstrickt hat in dem Werke seiner Hände. (Higgajon, Sela.) (Psalm 7.16) 17 Es werden zum Scheol umkehren die Gesetzlosen, alle Nationen, die Gottes vergessen. (Psalm 7.17) 18 Denn nicht für immer wird der Arme vergessen sein, noch für ewig verloren die Hoffnung der Sanftmütigen. 19 Stehe auf, Jehova! nicht habe der Mensch die Oberhand; vor deinem Angesicht mögen gerichtet werden die Nationen! (Psalm 10.17-18) (Psalm 22.25) 20 Lege Furcht auf sie, Jehova; mögen die Nationen wissen, daß sie Menschen sind! (Sela.)