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5. Mose - Kapitel 24

Weitere Ehegesetze

1 Wenn jemand ein Weib nimmt und ehelicht sie, und sie nicht Gnade findet vor seinen Augen, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, so soll er einen Scheidebrief schreiben und ihr in die Hand geben und sie aus seinem Haus entlassen. (Matthäus 5.31-32) (Matthäus 19.7) 2 Wenn sie dann aus seinem Hause gegangen ist und hingeht und wird eines andern Weib, 3 und der andere ihr auch gram wird und einen Scheidebrief schreibt und ihr in die Hand gibt und sie aus seinem Hause läßt, oder so der andere Mann stirbt, der sie zum Weibe genommen hatte: 4 so kann sie ihr erster Mann, der sie entließ, nicht wiederum nehmen, daß sie sein Weib sei, nachdem sie unrein ist, den solches ist ein Greuel vor dem HERRN, auf daß du nicht eine Sünde über das Land bringst, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gegeben hat. 5 Wenn jemand kurz zuvor ein Weib genommen hat, der soll nicht in die Heerfahrt ziehen, und man soll ihm nichts auflegen. Er soll frei in seinem Hause sein ein Jahr lang, daß er fröhlich sei mit seinem Weibe, das er genommen hat. (5. Mose 20.7)

Das Recht der Schwachen und Armen

6 Du sollst nicht zum Pfande nehmen den unteren und den oberen Mühlstein; denn damit hättest du das Leben zum Pfand genommen.
7 Wenn jemand gefunden wird, der aus seinen Brüdern, aus den Kindern Israel, eine Seele stiehlt, und versetzt oder verkauft sie: solcher Dieb soll sterben, daß du das Böse von dir tust. (2. Mose 21.16)
8 Hüte dich bei der Plage des Aussatzes, daß du mit Fleiß haltest und tust alles, was dich die Priester, die Leviten, lehren; wie ich ihnen geboten habe, so sollt ihr's halten und darnach tun. (3. Mose 13.1) (3. Mose 14.2)
9 Bedenke, was der HERR, dein Gott, tat mit Mirjam auf dem Wege, da ihr aus Ägypten zoget. (4. Mose 12.10) 10 Wenn du deinem Nächsten irgend eine Schuld borgst, so sollst du nicht in sein Haus gehen und ihm ein Pfand nehmen,
11 sondern du sollst außen stehen, und er, dem du borgst, soll sein Pfand zu dir herausbringen. 12 Ist er aber ein Dürftiger, so sollst du dich nicht schlafen legen über seinem Pfand, 13 sondern sollst ihm sein Pfand wiedergeben, wenn die Sonne untergeht, daß er in seinem Kleide schlafe und segne dich. Das wird dir vor dem HERRN, deinem Gott, eine Gerechtigkeit sein. (2. Mose 22.25) 14 Du sollst dem Dürftigen und Armen seinen Lohn nicht vorenthalten, er sei von deinen Brüdern oder den Fremdlingen, die in deinem Lande und in deinen Toren sind, (3. Mose 19.13)
15 sondern sollst ihm seinen Lohn des Tages geben, daß die Sonne nicht darüber untergehe (denn er ist dürftig und erhält seine Seele damit), auf daß er nicht wider dich den HERRN anrufe und es dir Sünde sei. 16 Die Väter sollen nicht für die Kinder noch die Kinder für die Väter sterben, sondern ein jeglicher soll für seine Sünde sterben. (2. Könige 14.6) (Hesekiel 18.19-20)
17 Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisen nicht beugen und sollst der Witwe nicht das Kleid zum Pfand nehmen. (2. Mose 22.20-21)
18 Denn du sollst gedenken, daß du Knecht in Ägypten gewesen bist und der HERR, dein Gott, dich von dort erlöst hat; darum gebiete ich dir, daß du solches tust. (5. Mose 16.12) 19 Wenn du auf deinem Acker geerntet und eine Garbe vergessen hast auf dem Acker, so sollst du nicht umkehren, dieselbe zu holen, sondern sie soll des Fremdlings, des Waisen und der Witwe sein, auf daß dich der HERR, dein Gott, segne in allen Werken deiner Hände. (3. Mose 19.9-10)
20 Wenn du deine Ölbäume hast geschüttelt, so sollst du nicht nachschütteln; es soll des Fremdlings, des Waisen und der Witwe sein. 21 Wenn du deinen Weinberg gelesen hast, so sollst du nicht nachlesen; es soll des Fremdlings, des Waisen und der Witwe sein. 22 Und sollst gedenken, daß du Knecht in Ägyptenland gewesen bist; darum gebiete ich dir, daß du solches tust.

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Jesaja - Kapitel 50

Israels Schuld - Erniedrigung des treuen Knechtes Gottes

1 So spricht Jehova: Wo ist der Scheidebrief eurer Mutter, mit dem ich sie entließ? oder welchem von meinen Gläubigern habe ich euch verkauft? Siehe, um eurer Missetaten willen seid ihr verkauft, und um eurer Übertretungen willen ist eure Mutter entlassen. (5. Mose 24.1) (Jesaja 52.3) (Jesaja 54.6) 2 Warum bin ich gekommen, und kein Mensch war da? habe gerufen, und niemand antwortete? Ist meine Hand etwa zu kurz zur Erlösung? oder ist in mir keine Kraft, um zu erretten? Siehe, durch mein Schelten trockne ich das Meer aus, mache Ströme zu einer Wüste: es stinken ihre Fische, weil kein Wasser da ist, und sie sterben vor Durst. (2. Mose 14.21) (4. Mose 11.23) (Jesaja 59.1) 3 Ich kleide die Himmel in Schwarz und mache Sacktuch zu ihrer Decke. - 4 Der Herr, Jehova, hat mir eine Zunge der Belehrten gegeben, damit ich wisse, den Müden durch ein Wort aufzurichten. Er weckt jeden Morgen, er weckt mir das Ohr, damit ich höre gleich solchen, die belehrt werden. (Matthäus 7.28-29) (Matthäus 11.28) 5 Der Herr, Jehova, hat mir das Ohr geöffnet, und ich, ich bin nicht widerspenstig gewesen, bin nicht zurückgewichen. (Psalm 40.7) 6 Ich bot meinen Rücken den Schlagenden und meine Wangen den Raufenden, mein Angesicht verbarg ich nicht vor Schmach und Speichel. (Matthäus 26.67-68) (Johannes 19.1) 7 Aber der Herr, Jehova, hilft mir; darum bin ich nicht zu Schanden geworden, darum machte ich mein Angesicht wie einen Kieselstein, und wußte, daß ich nicht würde beschämt werden. 8 Nahe ist der mich rechtfertigt: Wer will mit mir rechten? laßt uns zusammen hintreten! Wer hat eine Rechtssache wider mich? er trete her zu mir! (Römer 8.33) 9 Siehe, der Herr, Jehova, wird mir helfen: wer ist es, der mich für schuldig erklären könnte? Siehe, allesamt werden sie zerfallen wie ein Kleid, die Motte wird sie fressen. 10 Wer unter euch fürchtet Jehova? wer hört auf die Stimme seines Knechtes? Wer in Finsternis wandelt und welchem kein Licht glänzt, vertraue auf den Namen Jehovas und stütze sich auf seinen Gott. 11 Siehe, ihr alle, die ihr ein Feuer anzündet, mit Brandpfeilen euch rüstet: hinweg in die Glut eures Feuers und in die Brandpfeile, die ihr angesteckt habt! Solches geschieht euch von meiner Hand; in Herzeleid sollt ihr daliegen.