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5. Mose - Kapitel 23

Wer in die Gemeinde des HERRN nicht aufgenommen werden darf

1 Niemand soll seines Vaters Weib nehmen und nicht aufdecken seines Vaters Decke. (3. Mose 18.8) 2 Es soll kein Zerstoßener noch Verschnittener in die Gemeinde des HERRN kommen.
3 Es soll auch kein Hurenkind in die Gemeinde des HERRN kommen, auch nach dem zehnten Glied, sondern soll allewege nicht in die Gemeinde des HERRN kommen.
4 Die Ammoniter und Moabiter sollen nicht in die Gemeinde des HERRN kommen, auch nach dem zehnten Glied; sondern sie sollen nimmermehr hineinkommen,
5 darum daß sie euch nicht entgegenkamen mit Brot und Wasser auf dem Wege, da ihr aus Ägypten zoget, vielmehr wider euch dingten den Bileam, den Sohn Beors von Pethor aus Mesopotamien, daß er dich verfluchen sollte. (4. Mose 22.5-6) 6 Aber der HERR, dein Gott, wollte Bileam nicht hören und wandelte dir den Fluch in den Segen, darum, daß dich der HERR, dein Gott, liebhatte. 7 Du sollst nicht ihren Frieden noch ihr Bestes suchen dein Leben lang ewiglich. 8 Den Edomiter sollst du nicht für eine Greuel halten; er ist dein Bruder. Den Ägypter sollst du auch nicht für einen Greuel halten; denn du bist ein Fremdling in seinem Lande gewesen. (1. Mose 25.25-26)
9 Die Kinder, die sie im dritten Glied zeugen, sollen in die Gemeinde des HERRN kommen.

Reinhaltung des Kriegslagers

10 Wenn du ausziehst wider deine Feinde und ein Lager aufschlägst, so hüte dich vor allem Bösen.
11 Wenn jemand unter dir ist, der nicht rein ist, daß ihm des Nachts etwas widerfahren ist, der soll hinaus vor das Lager gehen und nicht wieder hineinkommen, (3. Mose 15.16) (3. Mose 15.18) 12 bis er vor abends sich mit Wasser bade; und wenn die Sonne untergegangen ist, soll er wieder ins Lager gehen. 13 Und du sollst draußen vor dem Lager einen Ort haben, dahin du zur Not hinausgehst.
14 Und sollst eine Schaufel haben, und wenn du dich draußen setzen willst, sollst du damit graben; und wenn du gesessen hast, sollst du zuscharren, was von dir gegangen ist. 15 Denn der HERR, dein Gott, wandelt unter deinem Lager, daß er dich errette und gebe deine Feinde vor dir dahin. Darum soll dein Lager heilig sein, daß nichts Schändliches unter dir gesehen werde und er sich von dir wende. (3. Mose 26.12)

Gebote für das Leben des Volkes

16 Du sollst den Knecht nicht seinem Herrn überantworten, der von ihm zu dir sich entwandt hat.
17 Er soll bei dir bleiben an dem Ort, den er erwählt in deiner Tore einem, wo es ihm gefällt; und sollst ihn nicht schinden. (2. Mose 22.20) 18 Es soll keine Hure sein unter den Töchtern Israels und kein Hurer unter den Söhnen Israels. (3. Mose 19.29) (1. Könige 14.24)
19 Du sollst keinen Hurenlohn noch Hundegeld in das Haus des HERRN, deines Gottes, bringen aus irgend einem Gelübde; denn das ist dem HERRN, deinem Gott, beides ein Greuel. (3. Mose 18.22) (Offenbarung 22.15) 20 Du sollst von deinem Bruder nicht Zinsen nehmen, weder Geld noch mit Speise noch mit allem, womit man wuchern kann. (2. Mose 22.24) (3. Mose 25.36)
21 Von den Fremden magst du Zinsen nehmen, aber nicht von deinem Bruder, auf daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem, was du vornimmst in dem Lande, dahin du kommst, es einzunehmen. 22 Wenn du dem HERRN ein Gelübde tust, so sollst du es nicht verziehen zu halten; denn der HERR, dein Gott, wird's von dir fordern, und es wird dir Sünde sein. (4. Mose 30.3)
23 Wenn du das Geloben unterwegs läßt, so ist dir's keine Sünde. 24 Aber was zu deinen Lippen ausgegangen ist, sollst du halten und darnach tun, wie du dem HERRN, deinem Gott, freiwillig gelobt hast, was du mit deinem Munde geredet hast. 25 Wenn du in deines Nächsten Weinberg gehst, so magst du Trauben essen nach deinem Willen, bis du satt hast; aber du sollst nichts in dein Gefäß tun
26 Wenn du in die Saat deines Nächsten gehst, so magst du mit der Hand Ähren abrupfen; aber mit der Sichel sollst du nicht darin hin und her fahren. (Matthäus 12.1)

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Josua - Kapitel 18

Die Aufteilung des restlichen Landes

1 Und die ganze Gemeinde der Kinder Israel versammelte sich zu Silo und schlug daselbst die Stiftshütte auf, und das Land war ihnen unterworfen. (Richter 21.19) (1. Samuel 1.3) (1. Samuel 4.4) 2 Es waren aber noch sieben Stämme der Kinder Israel, denen sie ihr Erbe nicht ausgeteilt hatten. 3 Und Josua sprach zu Kindern Israel: Wie lange seid ihr so lässig und gehet nicht hin, das Land einzunehmen, das euch der HERR, eurer Väter Gott, gegeben hat? 4 Nehmt aus jedem Stamme drei Männer, so will ich sie aussenden; und sie sollen sich aufmachen und das Land durchziehen und es nach Bedürfnis ihrer Erbteile aufzeichnen und alsdann wieder zu mir kommen. 5 Sie sollen das Land in sieben Teile zerlegen. Juda soll in seinem Gebiet bleiben gegen Mittag, und das Haus Joseph soll in seinem Gebiete bleiben gegen Mitternacht. 6 Ihr aber fertiget eine Aufzeichnung des Landes an in sieben Teilen und bringet sie zu mir hierher, so will ich euch das Los werfen hier vor dem HERRN, unserm Gott. 7 Denn die Leviten haben keinen Teil unter euch, sondern das Priestertum des HERRN ist ihr Erbteil. So haben Gad und Ruben und der halbe Stamm Manasse ihr Erbteil jenseits des Jordan, gegen Morgen, empfangen, welchen ihnen Mose, der Knecht des HERRN, gegeben hat. (Josua 13.14) 8 Da machten sich die Männer auf und gingen hin. Und Josua gebot ihnen, als sie hingingen, um das Land aufzuzeichnen, und sprach: Gehet hin und durchwandelt das Land und zeichnet es auf und kommt wieder zu mir, so will ich euch hier, zu Silo, das Los werfen vor dem HERRN! 9 Also gingen diese Männer hin und durchzogen das Land und zeichneten es auf, nach den Städten, in sieben Teilen, in einer Buchrolle und kamen zu Josua in das Lager gen Silo. 10 Da warf ihnen Josua das Los zu Silo, vor dem HERRN, und teilte daselbst das Land aus unter die Kinder Israel, einem jeden sein Teil.

Das Erbteil des Stammes Benjamin

11 Und das Los fiel für den Stamm der Kinder Benjamin nach ihren Geschlechtern und das für sie erloste Gebiet kam zwischen die Kinder Juda und die Kinder Joseph zu liegen. 12 Und ihre nördliche Grenze begann am Jordan und zieht sich über den Bergrücken nördlich von Jericho und über das Gebirge abendwärts und endigt gegen die Wüste von Beth-Aven (Josua 7.2) 13 und geht von dort hinüber nach Lus, über den Bergrücken südlich von Lus, das ist Bethel; und kommt hinab gen Atarot-Addar an den Berg, der gegen Mittag liegt, an dem untern Beth-Horon. (1. Mose 12.8) (1. Mose 28.19) 14 Darnach zieht sie sich weiter und wendet sich um nach der Abendseite, südlich von dem Berge, der mittagwärts vor Beth-Horon liegt, und endigt bei Kirjat-Baal, das ist Kirjat-Jearim, die Stadt der Kinder Juda. Das ist die westliche Seite. (Josua 15.6-9) 15 Die Südseite aber beginnt am Ende von Kirjat-Jearim; und die Grenze setzt sich fort gegen Abend bis zum Wasserbrunnen Nephtoach 16 und geht hinab bis an das Ende des Berges, der vor dem Tal des Sohnes Hinnom ist, welches im Tal Rephaim gegen Mitternacht liegt, und zieht sich durch das Tal Hinnom hinab an der Südseite der Jebusiter und kommt hinab zum Brunnen Rogel; 17 und zieht sich gegen Mitternacht und läuft gen En-Semes und weiter gen Gelilot, das der Anhöhe Adummim gegenüberliegt, und kommt herab zum Stein Bohans, des Sohnes Rubens, 18 und geht hinüber zu dem Bergrücken gegenüber der nördlichen Ebene und kommt hinab auf die Ebene 19 und geht an die Seite von Beth-Hogla, das gegen Mitternacht liegt, und die Grenze endigt an der nördlichen Zunge des Salzmeeres, am südlichen Ende des Jordan; das ist die südliche Grenze. 20 Aber der Jordan begrenzt es auf der Seite gegen Morgen. Das ist das Erbteil der Kinder Benjamin und seine Grenzen, wie sie ihre Geschlechter ringsum einschließen. 21 Die Städte aber des Stammes der Kinder Benjamin nach ihren Geschlechtern sind diese: Jericho, 22 Beth-Hogla, Emek-Keziz, Beth-Araba, 23 Zemaraim, Bethel, Avvim, Parah, 24 Ophra, Kephar-Ammoni, Ophni und Geba. Das sind zwölf Städte und ihre Dörfer. 25 Gibeon, Rama, Beerot, Mizpe, 26 Kephira, Moza, Reckem, Jirpeel, Thareala, 27 Zela, Eleph und Jebusi, das ist Jerusalem, Gibeat und Kirjat. 28 Das sind vierzehn Städte und ihre Dörfer. Das ist das Erbteil der Kinder Benjamin nach ihren Geschlechtern. (Josua 15.63) (Richter 1.21)