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5. Mose - Kapitel 23

Wer in die Gemeinde des HERRN nicht aufgenommen werden darf

1 Niemand soll seines Vaters Weib nehmen und nicht aufdecken seines Vaters Decke. (3. Mose 18.8) 2 Es soll kein Zerstoßener noch Verschnittener in die Gemeinde des HERRN kommen.
3 Es soll auch kein Hurenkind in die Gemeinde des HERRN kommen, auch nach dem zehnten Glied, sondern soll allewege nicht in die Gemeinde des HERRN kommen.
4 Die Ammoniter und Moabiter sollen nicht in die Gemeinde des HERRN kommen, auch nach dem zehnten Glied; sondern sie sollen nimmermehr hineinkommen,
5 darum daß sie euch nicht entgegenkamen mit Brot und Wasser auf dem Wege, da ihr aus Ägypten zoget, vielmehr wider euch dingten den Bileam, den Sohn Beors von Pethor aus Mesopotamien, daß er dich verfluchen sollte. (4. Mose 22.5-6) 6 Aber der HERR, dein Gott, wollte Bileam nicht hören und wandelte dir den Fluch in den Segen, darum, daß dich der HERR, dein Gott, liebhatte. 7 Du sollst nicht ihren Frieden noch ihr Bestes suchen dein Leben lang ewiglich. 8 Den Edomiter sollst du nicht für eine Greuel halten; er ist dein Bruder. Den Ägypter sollst du auch nicht für einen Greuel halten; denn du bist ein Fremdling in seinem Lande gewesen. (1. Mose 25.25-26)
9 Die Kinder, die sie im dritten Glied zeugen, sollen in die Gemeinde des HERRN kommen.

Reinhaltung des Kriegslagers

10 Wenn du ausziehst wider deine Feinde und ein Lager aufschlägst, so hüte dich vor allem Bösen.
11 Wenn jemand unter dir ist, der nicht rein ist, daß ihm des Nachts etwas widerfahren ist, der soll hinaus vor das Lager gehen und nicht wieder hineinkommen, (3. Mose 15.16) (3. Mose 15.18) 12 bis er vor abends sich mit Wasser bade; und wenn die Sonne untergegangen ist, soll er wieder ins Lager gehen. 13 Und du sollst draußen vor dem Lager einen Ort haben, dahin du zur Not hinausgehst.
14 Und sollst eine Schaufel haben, und wenn du dich draußen setzen willst, sollst du damit graben; und wenn du gesessen hast, sollst du zuscharren, was von dir gegangen ist. 15 Denn der HERR, dein Gott, wandelt unter deinem Lager, daß er dich errette und gebe deine Feinde vor dir dahin. Darum soll dein Lager heilig sein, daß nichts Schändliches unter dir gesehen werde und er sich von dir wende. (3. Mose 26.12)

Gebote für das Leben des Volkes

16 Du sollst den Knecht nicht seinem Herrn überantworten, der von ihm zu dir sich entwandt hat.
17 Er soll bei dir bleiben an dem Ort, den er erwählt in deiner Tore einem, wo es ihm gefällt; und sollst ihn nicht schinden. (2. Mose 22.20) 18 Es soll keine Hure sein unter den Töchtern Israels und kein Hurer unter den Söhnen Israels. (3. Mose 19.29) (1. Könige 14.24)
19 Du sollst keinen Hurenlohn noch Hundegeld in das Haus des HERRN, deines Gottes, bringen aus irgend einem Gelübde; denn das ist dem HERRN, deinem Gott, beides ein Greuel. (3. Mose 18.22) (Offenbarung 22.15) 20 Du sollst von deinem Bruder nicht Zinsen nehmen, weder Geld noch mit Speise noch mit allem, womit man wuchern kann. (2. Mose 22.24) (3. Mose 25.36)
21 Von den Fremden magst du Zinsen nehmen, aber nicht von deinem Bruder, auf daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem, was du vornimmst in dem Lande, dahin du kommst, es einzunehmen. 22 Wenn du dem HERRN ein Gelübde tust, so sollst du es nicht verziehen zu halten; denn der HERR, dein Gott, wird's von dir fordern, und es wird dir Sünde sein. (4. Mose 30.3)
23 Wenn du das Geloben unterwegs läßt, so ist dir's keine Sünde. 24 Aber was zu deinen Lippen ausgegangen ist, sollst du halten und darnach tun, wie du dem HERRN, deinem Gott, freiwillig gelobt hast, was du mit deinem Munde geredet hast. 25 Wenn du in deines Nächsten Weinberg gehst, so magst du Trauben essen nach deinem Willen, bis du satt hast; aber du sollst nichts in dein Gefäß tun
26 Wenn du in die Saat deines Nächsten gehst, so magst du mit der Hand Ähren abrupfen; aber mit der Sichel sollst du nicht darin hin und her fahren. (Matthäus 12.1)

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Psalm - Kapitel 9

Danklied für Rettung aus Bedrängnis

1 Ein Psalm Davids, von der schönen Jugend, vorzusingen. 2 Ich danke dem HERRN von ganzem Herzen und erzähle alle deine Wunder.
3 Ich freue mich und bin fröhlich in dir und lobe deinen Namen, du Allerhöchster, 4 daß du meine Feinde hinter sich getrieben hast; sie sind gefallen und umgekommen vor dir. 5 Denn du führest mein Recht und meine Sache aus; du sitzest auf dem Stuhl, ein rechter Richter. (Psalm 7.12)
6 Du schiltst die Heiden und bringst die Gottlosen um; ihren Namen vertilgst du immer und ewiglich. 7 Die Schwerter des Feindes haben ein Ende; die Städte hast du umgekehrt; ihr Gedächtnis ist umgekommen samt ihnen. (Psalm 34.17) 8 Der HERR aber bleibt ewiglich; er hat seinen Stuhl bereitet zum Gericht, (Psalm 103.19)
9 und er wird den Erdboden recht richten und die Völker regieren rechtschaffen. (Psalm 96.13) 10 Und der HERR ist des Armen Schutz, ein Schutz in der Not. 11 Darum hoffen auf dich, die deinen Namen kennen; denn du verlässest nicht, die dich, HERR, suchen. 12 Lobet den HERRN, der zu Zion wohnt; verkündiget unter den Völkern sein Tun! (Psalm 132.13) 13 Denn er gedenkt und fragt nach ihrem Blut; er vergißt nicht des Schreiens der Armen. (1. Mose 4.10) 14 HERR, sei mir gnädig; siehe an mein Elend unter den Feinden, der du mich erhebst aus den Toren des Todes,
15 auf daß ich erzähle all deinen Preis in den Toren der Tochter Zion, daß ich fröhlich sei über deine Hilfe. (Psalm 13.6) (Psalm 22.23) (Psalm 40.10-11) 16 Die Heiden sind versunken in der Grube, die sie zugerichtet hatten; ihr Fuß ist gefangen in dem Netz, das sie gestellt hatten. (Psalm 7.16) 17 So erkennt man, daß der HERR Recht schafft. Der Gottlose ist verstrickt in dem Werk seiner Hände. (Zwischenspiel. Sela.) (Psalm 7.17) 18 Ach daß die Gottlosen müßten zur Hölle gekehrt werden, alle Heiden, die Gottes vergessen!
19 Denn er wird des Armen nicht so ganz vergessen, und die Hoffnung der Elenden wird nicht verloren sein ewiglich. (Psalm 10.17-18) (Psalm 22.25) 20 HERR, stehe auf, daß die Menschen nicht Oberhand haben; laß alle Heiden vor dir gerichtet werden! 21 Gib ihnen, HERR, einen Meister, daß die Heiden erkennen, daß sie Menschen sind. (Sela.) (Psalm 59.14)