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5. Mose - Kapitel 22

Verschiedene Vorschriften

1 Wenn du deines Bruders Ochsen oder Schaf siehst irregehen, so sollst du dich nicht entziehen von ihnen, sondern sollst sie wieder zu deinem Bruder führen. (2. Mose 23.4) 2 Wenn aber dein Bruder dir nicht nahe ist und du kennst ihn nicht, so sollst du sie in dein Haus nehmen, daß sie bei dir seien, bis sie dein Bruder suche, und sollst sie ihm dann wiedergeben. 3 Also sollst du tun mit seinem Esel, mit seinem Kleid und mit allem Verlorenen, das dein Bruder verliert und du findest; du kannst dich nicht entziehen. 4 Wenn du deines Bruders Esel oder Ochsen siehst fallen auf dem Wege, so sollst du dich nicht von ihm entziehen, sondern sollst ihm aufhelfen.
5 Ein Weib soll nicht Mannsgewand tragen, und ein Mann soll nicht Weiberkleider antun; denn wer solches tut, der ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel.
6 Wenn du auf dem Wege findest ein Vogelnest auf einem Baum oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, und daß die Mutter auf den Jungen oder auf den Eiern sitzt, so sollst du nicht die Mutter mit den Jungen nehmen,
7 sondern sollst die Mutter fliegen lassen und die Jungen nehmen, auf daß dir's wohl gehe und du lange lebest. (3. Mose 22.28) 8 Wenn du ein neues Haus baust, so mache eine Lehne darum auf deinem Dache, auf daß du nicht Blut auf dein Haus ladest, wenn jemand herabfiele.
9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit mancherlei besäen, daß nicht dem Heiligtum verfalle die Fülle, der Same, den du gesät hast, samt dem Ertrage des Weinbergs. (3. Mose 19.19)
10 Du sollst nicht ackern zugleich mit einem Ochsen und Esel. 11 Du sollst nicht anziehen ein gemengtes Kleid, von Wolle und Leinen zugleich. (3. Mose 19.19) 12 Du sollst dir Quasten machen an den Zipfeln deines Mantels mit dem du dich bedeckst. (4. Mose 15.38)

Gesetze zum Schutz der Verleumdeten und Vergewaltigten

13 Wenn jemand ein Weib nimmt und wird ihr gram, wenn er zu ihr gegangen ist,
14 und legt ihr etwas Schändliches auf und bringt ein böses Geschrei über sie aus und spricht: Das Weib habe ich genommen, und da ich mich zu ihr tat, fand ich sie nicht Jungfrau, 15 so sollen Vater und Mutter der Dirne sie nehmen und vor die Ältesten der Stadt in dem Tor hervorbringen der Dirne Jungfrauschaft. 16 Und der Dirne Vater soll sagen: Ich habe diesem Mann meine Tochter zum Weibe gegeben; nun ist er ihr gram geworden 17 und legt ein schändlich Ding auf sie und spricht: Ich habe deine Tochter nicht Jungfrau gefunden; hier ist die Jungfrauschaft meiner Tochter. Und sollen das Kleid vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18 So sollen die Ältesten der Stadt den Mann nehmen und züchtigen 19 und um hundert Silberlinge büßen und dieselben der Dirne Vater geben, darum daß er eine Jungfrau in Israel berüchtigt hat; und er soll sie zum Weibe haben, daß er sie sein Leben lang nicht lassen möge. (5. Mose 22.29) 20 Ist's aber Wahrheit, daß die Dirne nicht ist Jungfrau gefunden, 21 so soll man sie heraus vor die Tür ihres Vaters Hauses führen, und die Leute der Stadt sollen sie zu Tode steinigen, darum daß sie eine Torheit in Israel begangen und in ihres Vaters Hause gehurt hat; und sollst das Böse von dir tun. (1. Mose 34.7) 22 Wenn jemand gefunden wird, der bei einem Weibe schläft, die einen Ehemann hat, so sollen sie beide sterben, der Mann und das Weib, bei dem er geschlafen hat; und sollst das Böse von Israel tun. (3. Mose 20.10)
23 Wenn eine Dirne jemand verlobt ist, und ein Mann kriegt sie in der Stadt und schläft bei ihr,
24 so sollt ihr sie alle beide zu der Stadt Tor ausführen und sollt sie steinigen, daß sie sterben; die Dirne darum, daß sie nicht geschrieen hat, da sie doch in der Stadt war; den Mann darum, daß er seines Nächsten Weib geschändet hat; und sollst das Böse von dir tun. 25 Wenn aber jemand eine verlobte Dirne auf dem Felde kriegt und ergreift sie und schläft bei ihr, so soll der Mann allein sterben, der bei ihr geschlafen hat,
26 und der Dirne sollst du nichts tun; denn sie hat keine Sünde des Todes wert getan, sondern gleich wie jemand sich wider seinen Nächsten erhöbe und schlüge ihn tot, so ist dies auch. 27 Denn er fand sie auf dem Felde, und die verlobte Dirne schrie, und war niemand, der ihr half. 28 Wenn jemand an eine Jungfrau kommt, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und schläft bei ihr, und es findet sich also,
29 so soll, der bei ihr geschlafen hat, ihrem Vater fünfzig Silberlinge geben und soll sie zum Weibe haben, darum daß er sie geschwächt hat; er kann sie nicht lassen sein Leben lang. (2. Mose 22.15)

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Esra - Kapitel 7

1 Nach diesen Ereignissen reiste Esra Ben-Seraja, der unter der Herrschaft des Perserkönigs Artaxerxes lebte, nach Jerusalem. Seine Vorfahren waren Asarja, Hilkija, (1. Chronik 5.40) 2 Schallum, Zadok, Ahitub, 3 Amarja, Asarja, Merajot, 4 Serachja, Usi, Bukki, 5 Abischua, Pinhas und Eleasar, der Sohn des ersten Priesters Aaron. 6 Dieser Esra kam jetzt aus Babylon. Er war ein Lehrer, der das Gesetz sehr gut kannte, das Jahwe, der Gott Israels, Mose gegeben hatte. Weil Jahwe seine Hand über ihn hielt, erfüllte der König alle seine Bitten. (Esra 7.9) (Esra 7.28) (Esra 8.18) (Esra 8.22) (Nehemia 2.8) 7 Mit ihm zogen eine ganze Anzahl Israeliten nach Jerusalem: Priester, Leviten, Tempelsänger, Torwächter und Tempelsklaven. Das war im siebten Regierungsjahr des Artaxerxes. (Esra 2.43) 8 Im August dieses Jahres erreichten sie Jerusalem. 9 Den Tag der Abreise hatte Esra auf den 1. April gelegt. Schon am 1. August kamen sie in Jerusalem an, weil Gottes gütige Hand über ihm war. (Esra 7.6) 10 Denn Esra hatte sich mit ganzem Herzen der Aufgabe hingegeben, das Gesetz Jahwes zu studieren und zu befolgen und in Israel seine Ordnungen und Rechte zu lehren. 11 Es folgt eine Abschrift des Briefes, den König Artaxerxes Esra mitgab, dem Priester und Gesetzeslehrer, der sich auskannte in den Geboten und Ordnungen, die Jahwe Israel gegeben hatte: 12 "Artaxerxes, König über alle Könige, an Esra, den Priester, den Beauftragten für das Gesetz des Himmelsgottes, meinen Gruß. (Hesekiel 26.7) 13 Hiermit ordne ich an, dass jeder israelitische Priester und Levit in meinem Reich mit dir nach Jerusalem ziehen darf, wenn er will. 14 Der König und seine sieben Räte senden dich, festzustellen, ob in Juda und Jerusalem alles nach dem Gesetz deines Gottes, das du in Händen hast, geordnet ist. 15 Außerdem sollst du das Gold und Silber hinbringen, das der König und seine Räte dem Gott Israels gespendet haben, der in Jerusalem seine Wohnung hat! 16 Auch das Silber und Gold, das du in der ganzen Provinz Babylon bekommst, bringe dorthin, ebenso die Spenden für den Tempel in Jerusalem, die du vom Volk und den Priestern bekommst! 17 Kaufe von dem Geld Stiere, Schafböcke und Lämmer und die dazugehörigen Speis- und Trankopfer und bringe sie auf dem Altar im Haus eures Gottes in Jerusalem dar! Geh gewissenhaft mit dem Geld um! 18 Sollte noch etwas von dem Silber und Gold übrig bleiben, könnt ihr Priester nach dem Willen eures Gottes darüber verfügen, wie es euch richtig erscheint. 19 Die Gegenstände, die dir zum Dienst im Haus deines Gottes gegeben wurden, liefere vollständig vor deinem Gott in Jerusalem ab! 20 Den restlichen Bedarf für das Haus deines Gottes, für den du verantwortlich bist, bekommst du aus dem königlichen Schatz. 21 Hiermit erteile ich, König Artaxerxes, allen Schatzmeistern der Westeuphrat-Provinz den Befehl: Alles, was Esra, der Priester und Beauftragte für das Gesetz des Himmelsgottes, von euch fordert, ist ihm gewissenhaft und pünktlich auszuhändigen, 22 und zwar bis zu dreieinhalb Tonnen Silber, dreizehn Tonnen Weizen und je 2200 Liter Wein und Olivenöl, dazu Salz, so viel er braucht! 23 Alles, was nach Befehl des Himmelsgottes erforderlich ist, soll für seinen Tempel gewissenhaft bereitgestellt werden, damit nicht sein Zorn über das Reich des Königs und seiner Söhne kommt. 24 Außerdem wird euch mitgeteilt, dass niemand das Recht hat, von den Priestern und Leviten, den Sängern und Torwächtern, den Tempelsklaven und allen anderen, die an diesem Haus Gottes Dienst tun, Steuern oder Abgaben zu fordern. 25 Und du, Esra, setze nach der Weisheit Gottes, die in dir wohnt, Richter und Rechtspfleger ein, die eurem ganzen Volk in der Westeuphrat-Provinz Recht sprechen! Das gilt sowohl für die, die das Gesetz deines Gottes kennen, als auch für die, die es noch nicht kennen, denn letztere sollen darin unterrichtet werden. 26 Und jeder, der das Gesetz deines Gottes und das Gesetz des Königs nicht gewissenhaft befolgt, soll vor Gericht gestellt und je nach Schwere seines Vergehens verurteilt werden: zum Tod, zum Ausschluss aus der Gemeinschaft, zu einer Geldstrafe oder zum Gefängnis." 27 Gepriesen sei Jahwe, der Gott unserer Väter! Er hat es dem König ins Herz gegeben, Jahwes Haus in Jerusalem Ehre und Ansehen zu verleihen. 28 Er hat mich die Gunst des Königs und auch die seiner Räte und hohen Beamten finden lassen. Und ich fasste Mut, weil Jahwe seine Hand über mir hielt, und konnte eine ganze Reihe Häupter israelitischer Sippen gewinnen, mit mir zurückzukehren. (Esra 7.6)