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5. Mose - Kapitel 22

Verschiedene Vorschriften

1 Wenn du deines Bruders Ochsen oder Schaf siehst irregehen, so sollst du dich nicht entziehen von ihnen, sondern sollst sie wieder zu deinem Bruder führen. (2. Mose 23.4) 2 Wenn aber dein Bruder dir nicht nahe ist und du kennst ihn nicht, so sollst du sie in dein Haus nehmen, daß sie bei dir seien, bis sie dein Bruder suche, und sollst sie ihm dann wiedergeben. 3 Also sollst du tun mit seinem Esel, mit seinem Kleid und mit allem Verlorenen, das dein Bruder verliert und du findest; du kannst dich nicht entziehen. 4 Wenn du deines Bruders Esel oder Ochsen siehst fallen auf dem Wege, so sollst du dich nicht von ihm entziehen, sondern sollst ihm aufhelfen.
5 Ein Weib soll nicht Mannsgewand tragen, und ein Mann soll nicht Weiberkleider antun; denn wer solches tut, der ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel.
6 Wenn du auf dem Wege findest ein Vogelnest auf einem Baum oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, und daß die Mutter auf den Jungen oder auf den Eiern sitzt, so sollst du nicht die Mutter mit den Jungen nehmen,
7 sondern sollst die Mutter fliegen lassen und die Jungen nehmen, auf daß dir's wohl gehe und du lange lebest. (3. Mose 22.28) 8 Wenn du ein neues Haus baust, so mache eine Lehne darum auf deinem Dache, auf daß du nicht Blut auf dein Haus ladest, wenn jemand herabfiele.
9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit mancherlei besäen, daß nicht dem Heiligtum verfalle die Fülle, der Same, den du gesät hast, samt dem Ertrage des Weinbergs. (3. Mose 19.19)
10 Du sollst nicht ackern zugleich mit einem Ochsen und Esel. 11 Du sollst nicht anziehen ein gemengtes Kleid, von Wolle und Leinen zugleich. (3. Mose 19.19) 12 Du sollst dir Quasten machen an den Zipfeln deines Mantels mit dem du dich bedeckst. (4. Mose 15.38)

Gesetze zum Schutz der Verleumdeten und Vergewaltigten

13 Wenn jemand ein Weib nimmt und wird ihr gram, wenn er zu ihr gegangen ist,
14 und legt ihr etwas Schändliches auf und bringt ein böses Geschrei über sie aus und spricht: Das Weib habe ich genommen, und da ich mich zu ihr tat, fand ich sie nicht Jungfrau, 15 so sollen Vater und Mutter der Dirne sie nehmen und vor die Ältesten der Stadt in dem Tor hervorbringen der Dirne Jungfrauschaft. 16 Und der Dirne Vater soll sagen: Ich habe diesem Mann meine Tochter zum Weibe gegeben; nun ist er ihr gram geworden 17 und legt ein schändlich Ding auf sie und spricht: Ich habe deine Tochter nicht Jungfrau gefunden; hier ist die Jungfrauschaft meiner Tochter. Und sollen das Kleid vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18 So sollen die Ältesten der Stadt den Mann nehmen und züchtigen 19 und um hundert Silberlinge büßen und dieselben der Dirne Vater geben, darum daß er eine Jungfrau in Israel berüchtigt hat; und er soll sie zum Weibe haben, daß er sie sein Leben lang nicht lassen möge. (5. Mose 22.29) 20 Ist's aber Wahrheit, daß die Dirne nicht ist Jungfrau gefunden, 21 so soll man sie heraus vor die Tür ihres Vaters Hauses führen, und die Leute der Stadt sollen sie zu Tode steinigen, darum daß sie eine Torheit in Israel begangen und in ihres Vaters Hause gehurt hat; und sollst das Böse von dir tun. (1. Mose 34.7) 22 Wenn jemand gefunden wird, der bei einem Weibe schläft, die einen Ehemann hat, so sollen sie beide sterben, der Mann und das Weib, bei dem er geschlafen hat; und sollst das Böse von Israel tun. (3. Mose 20.10)
23 Wenn eine Dirne jemand verlobt ist, und ein Mann kriegt sie in der Stadt und schläft bei ihr,
24 so sollt ihr sie alle beide zu der Stadt Tor ausführen und sollt sie steinigen, daß sie sterben; die Dirne darum, daß sie nicht geschrieen hat, da sie doch in der Stadt war; den Mann darum, daß er seines Nächsten Weib geschändet hat; und sollst das Böse von dir tun. 25 Wenn aber jemand eine verlobte Dirne auf dem Felde kriegt und ergreift sie und schläft bei ihr, so soll der Mann allein sterben, der bei ihr geschlafen hat,
26 und der Dirne sollst du nichts tun; denn sie hat keine Sünde des Todes wert getan, sondern gleich wie jemand sich wider seinen Nächsten erhöbe und schlüge ihn tot, so ist dies auch. 27 Denn er fand sie auf dem Felde, und die verlobte Dirne schrie, und war niemand, der ihr half. 28 Wenn jemand an eine Jungfrau kommt, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und schläft bei ihr, und es findet sich also,
29 so soll, der bei ihr geschlafen hat, ihrem Vater fünfzig Silberlinge geben und soll sie zum Weibe haben, darum daß er sie geschwächt hat; er kann sie nicht lassen sein Leben lang. (2. Mose 22.15)

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Psalm - Kapitel 37

1 {Von David.} Erzürne dich nicht über die Übeltäter, beneide nicht die, welche Unrecht tun! (Sprüche 24.19) 2 Denn wie das Gras werden sie schnell vergehen, und wie das grüne Kraut verwelken. 3 Vertraue auf Jehova und tue Gutes; wohne im Lande und weide dich an Treue; (Psalm 37.27) (Psalm 37.29) 4 und ergötze dich an Jehova: so wird er dir geben die Bitten deines Herzens. 5 Befiehl Jehova deinen Weg und vertraue auf ihn! und er wird handeln; (1. Petrus 5.7) 6 und er wird deine Gerechtigkeit hervorkommen lassen wie das Licht, und dein Recht wie den Mittag. (Hiob 11.17) (Psalm 97.11) (Psalm 112.4) 7 Vertraue still dem Jehova und harre auf ihn! Erzürne dich nicht über den, dessen Weg gelingt, über den Mann, der böse Anschläge ausführt! (Psalm 73.3) 8 Stehe ab vom Zorn und laß den Grimm! Erzürne dich nicht! nur zum Übeltun verleitet es. 9 Denn die Übeltäter werden ausgerottet werden; aber die auf Jehova hoffen, diese werden das Land besitzen. (Psalm 37.11) (Psalm 37.22) (Psalm 37.29) (Psalm 37.34) 10 Und noch um ein Kleines, und der Gesetzlose ist nicht mehr; und siehst du dich um nach seiner Stätte, so ist er nicht da. (Psalm 37.35) 11 Aber die Sanftmütigen werden das Land besitzen, und werden sich ergötzen an Fülle von Wohlfahrt. (Psalm 37.9) (Matthäus 5.5) 12 Der Gesetzlose sinnt wider den Gerechten, und mit seinen Zähnen knirscht er wider ihn. 13 Der Herr lacht seiner, denn er sieht, daß sein Tag kommt. (Hiob 18.20) 14 Die Gesetzlosen haben das Schwert gezogen und ihren Bogen gespannt, um zu fällen den Elenden und den Armen, hinzuschlachten, die in Geradheit wandeln. (Psalm 11.2) 15 Ihr Schwert wird in ihr eigenes Herz dringen, und ihre Bogen werden zerbrochen werden. 16 Besser das Wenige des Gerechten, als der Überfluß vieler Gesetzlosen. (Sprüche 15.16) 17 Denn die Arme der Gesetzlosen werden zerbrochen werden, aber Jehova stützt die Gerechten. 18 Jehova kennt die Tage derer, die lauter sind, und ihr Erbteil wird ewig sein; 19 sie werden nicht beschämt werden in der Zeit des Übels, und in den Tagen des Hungers werden sie gesättigt werden. (Psalm 33.19) 20 Denn die Gesetzlosen werden umkommen, und die Feinde Jehovas sind wie die Pracht der Auen; sie schwinden, sie schwinden dahin wie Rauch. (Psalm 68.3) 21 Der Gesetzlose borgt und erstattet nicht wieder; der Gerechte aber ist gnädig und gibt. 22 Denn die von ihm Gesegneten werden das Land besitzen, und die von ihm Verfluchten werden ausgerottet werden. (Psalm 37.9) 23 Von Jehova werden befestigt des Mannes Schritte, und an seinem Wege hat er Wohlgefallen; 24 wenn er fällt, wird er nicht hingestreckt werden, denn Jehova stützt seine Hand. (Sprüche 24.16) 25 Ich war jung und bin auch alt geworden, und nie sah ich den Gerechten verlassen, noch seinen Samen nach Brot gehen; (Psalm 34.10-11) 26 den ganzen Tag ist er gnädig und leiht, und sein Same wird gesegnet sein. 27 Weiche vom Bösen und tue Gutes, und bleibe ewiglich! (Psalm 34.15) 28 Denn Jehova liebt das Recht und wird seine Frommen nicht verlassen; ewig werden sie bewahrt, aber der Same der Gesetzlosen wird ausgerottet. (Psalm 11.7) 29 Die Gerechten werden das Land besitzen und werden darin wohnen immerdar. (Jesaja 60.21) 30 Der Mund des Gerechten spricht Weisheit aus, und seine Zunge redet das Recht; 31 das Gesetz seines Gottes ist in seinem Herzen, seine Schritte werden nicht wanken. (Psalm 40.9) 32 Der Gesetzlose lauert auf den Gerechten und sucht ihn zu töten; (Psalm 10.8-10) 33 Jehova wird ihn nicht in seiner Hand lassen, und ihn nicht verdammen, wenn er gerichtet wird.