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5. Mose - Kapitel 22

Verschiedene Vorschriften

1 Wenn du deines Bruders Ochsen oder Schaf siehst irregehen, so sollst du dich nicht entziehen von ihnen, sondern sollst sie wieder zu deinem Bruder führen. (2. Mose 23.4) 2 Wenn aber dein Bruder dir nicht nahe ist und du kennst ihn nicht, so sollst du sie in dein Haus nehmen, daß sie bei dir seien, bis sie dein Bruder suche, und sollst sie ihm dann wiedergeben. 3 Also sollst du tun mit seinem Esel, mit seinem Kleid und mit allem Verlorenen, das dein Bruder verliert und du findest; du kannst dich nicht entziehen. 4 Wenn du deines Bruders Esel oder Ochsen siehst fallen auf dem Wege, so sollst du dich nicht von ihm entziehen, sondern sollst ihm aufhelfen.
5 Ein Weib soll nicht Mannsgewand tragen, und ein Mann soll nicht Weiberkleider antun; denn wer solches tut, der ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel.
6 Wenn du auf dem Wege findest ein Vogelnest auf einem Baum oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, und daß die Mutter auf den Jungen oder auf den Eiern sitzt, so sollst du nicht die Mutter mit den Jungen nehmen,
7 sondern sollst die Mutter fliegen lassen und die Jungen nehmen, auf daß dir's wohl gehe und du lange lebest. (3. Mose 22.28) 8 Wenn du ein neues Haus baust, so mache eine Lehne darum auf deinem Dache, auf daß du nicht Blut auf dein Haus ladest, wenn jemand herabfiele.
9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit mancherlei besäen, daß nicht dem Heiligtum verfalle die Fülle, der Same, den du gesät hast, samt dem Ertrage des Weinbergs. (3. Mose 19.19)
10 Du sollst nicht ackern zugleich mit einem Ochsen und Esel. 11 Du sollst nicht anziehen ein gemengtes Kleid, von Wolle und Leinen zugleich. (3. Mose 19.19) 12 Du sollst dir Quasten machen an den Zipfeln deines Mantels mit dem du dich bedeckst. (4. Mose 15.38)

Gesetze zum Schutz der Verleumdeten und Vergewaltigten

13 Wenn jemand ein Weib nimmt und wird ihr gram, wenn er zu ihr gegangen ist,
14 und legt ihr etwas Schändliches auf und bringt ein böses Geschrei über sie aus und spricht: Das Weib habe ich genommen, und da ich mich zu ihr tat, fand ich sie nicht Jungfrau, 15 so sollen Vater und Mutter der Dirne sie nehmen und vor die Ältesten der Stadt in dem Tor hervorbringen der Dirne Jungfrauschaft. 16 Und der Dirne Vater soll sagen: Ich habe diesem Mann meine Tochter zum Weibe gegeben; nun ist er ihr gram geworden 17 und legt ein schändlich Ding auf sie und spricht: Ich habe deine Tochter nicht Jungfrau gefunden; hier ist die Jungfrauschaft meiner Tochter. Und sollen das Kleid vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18 So sollen die Ältesten der Stadt den Mann nehmen und züchtigen 19 und um hundert Silberlinge büßen und dieselben der Dirne Vater geben, darum daß er eine Jungfrau in Israel berüchtigt hat; und er soll sie zum Weibe haben, daß er sie sein Leben lang nicht lassen möge. (5. Mose 22.29) 20 Ist's aber Wahrheit, daß die Dirne nicht ist Jungfrau gefunden, 21 so soll man sie heraus vor die Tür ihres Vaters Hauses führen, und die Leute der Stadt sollen sie zu Tode steinigen, darum daß sie eine Torheit in Israel begangen und in ihres Vaters Hause gehurt hat; und sollst das Böse von dir tun. (1. Mose 34.7) 22 Wenn jemand gefunden wird, der bei einem Weibe schläft, die einen Ehemann hat, so sollen sie beide sterben, der Mann und das Weib, bei dem er geschlafen hat; und sollst das Böse von Israel tun. (3. Mose 20.10)
23 Wenn eine Dirne jemand verlobt ist, und ein Mann kriegt sie in der Stadt und schläft bei ihr,
24 so sollt ihr sie alle beide zu der Stadt Tor ausführen und sollt sie steinigen, daß sie sterben; die Dirne darum, daß sie nicht geschrieen hat, da sie doch in der Stadt war; den Mann darum, daß er seines Nächsten Weib geschändet hat; und sollst das Böse von dir tun. 25 Wenn aber jemand eine verlobte Dirne auf dem Felde kriegt und ergreift sie und schläft bei ihr, so soll der Mann allein sterben, der bei ihr geschlafen hat,
26 und der Dirne sollst du nichts tun; denn sie hat keine Sünde des Todes wert getan, sondern gleich wie jemand sich wider seinen Nächsten erhöbe und schlüge ihn tot, so ist dies auch. 27 Denn er fand sie auf dem Felde, und die verlobte Dirne schrie, und war niemand, der ihr half. 28 Wenn jemand an eine Jungfrau kommt, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und schläft bei ihr, und es findet sich also,
29 so soll, der bei ihr geschlafen hat, ihrem Vater fünfzig Silberlinge geben und soll sie zum Weibe haben, darum daß er sie geschwächt hat; er kann sie nicht lassen sein Leben lang. (2. Mose 22.15)

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1. Chronik - Kapitel 25

Abteilungen der Sänger und Musiker

1 Und David und die Obersten des Heeres sonderten von den Söhnen Asaphs und Hemans und Jeduthuns solche zum Dienste ab, welche weissagten mit Lauten und Harfen und mit Zimbeln. Und es war ihre Zahl, der Männer, die tätig waren für ihren Dienst: (1. Chronik 15.19) 2 Von den Söhnen Asaphs: Sakkur und Joseph und Nethanja und Ascharela, die Söhne Asaphs, unter der Leitung Asaphs, welcher nach der Anweisung des Königs weissagte. 3 Von Jeduthun, die Söhne Jeduthuns: Gedalja und Zeri und Jesaja, Haschabja und Mattithja, und Simei, sechs, unter der Leitung ihres Vaters Jeduthun, mit der Laute, welcher weissagte, um Jehova zu preisen und zu loben. 4 Von Heman, die Söhne Hemans: Bukkija und Mattanja, Ussiel, Schebuel und Jerimoth, Hananja, Hanani, Eliatha, Giddalti und Romamti-Eser, Joschbekascha, Mallothi, Hothir, Machasioth. 5 Alle diese waren Söhne Hemans, des Sehers des Königs in den Worten Gottes, um seine Macht zu erheben; und Gott hatte dem Heman vierzehn Söhne und drei Töchter gegeben. - (2. Chronik 35.15) (1. Chronik 21.9) 6 Alle diese waren unter der Leitung ihrer Väter, Asaph und Jeduthun und Heman, beim Gesange im Hause Jehovas, mit Zimbeln, Harfen und Lauten, zum Dienste des Hauses Gottes, nach der Anweisung des Königs. 7 Und es war ihre Zahl mit ihren Brüdern, die im Gesange Jehovas geübt waren: aller Kundigen 288. 8 Und sie warfen Lose über ihr Amt, der Kleine wie der Große, der Kundige mit dem Lehrling. (1. Chronik 24.31) 9 Und das erste Los kam heraus für Asaph, für Joseph; für Gedalja das zweite: er und seine Brüder und seine Söhne waren zwölf; 10 das dritte für Sakkur: seine Söhne und seine Brüder, zwölf; 11 das vierte für Jizri: seine Söhne und seine Brüder, zwölf; 12 das fünfte für Nathanja: seine Söhne und seine Brüder, zwölf; 13 das sechste für Bukkija: seine Söhne und seine Brüder, zwölf; 14 das siebte für Jescharela: seine Söhne und seine Brüder, zwölf; 15 das achte für Jesaja: seine Söhne und seine Brüder, zwölf; 16 das neunte für Mattanja: seine Söhne und seine Brüder, zwölf; 17 das zehnte für Simei: seine Söhne und seine Brüder, zwölf; 18 das elfte für Asarel: seine Söhne und seine Brüder, zwölf; 19 das zwölfte für Haschabja: seine Söhne und seine Brüder, zwölf; 20 das dreizehnte für Schubael: seine Söhne und seine Brüder, zwölf; 21 das vierzehnte für Mattithja: seine Söhne und seine Brüder, zwölf; 22 das fünfzehnte für Jeremoth: seine Söhne und seine Brüder, zwölf; 23 das sechzehnte für Hananja: seine Söhne und seine Brüder, zwölf; 24 das siebzehnte für Joschbekascha: seine Söhne und seine Brüder, zwölf; 25 das achtzehnte für Hanani: seine Söhne und seine Brüder, zwölf; 26 das neunzehnte für Mallothi: seine Söhne und seine Brüder, zwölf; 27 das zwanzigste für Eliatha: seine Söhne und seine Brüder, zwölf; 28 das einundzwanzigste für Hothir: seine Söhne und seine Brüder, zwölf; 29 das zweiundzwanzigste für Giddalti: seine Söhne und seine Brüder, zwölf; 30 das dreiundzwanzigste für Machasioth: seine Söhne und seine Brüder, zwölf; 31 das vierundzwanzigste für Romamti-Eser: seine Söhne und seine Brüder, zwölf.