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5. Mose - Kapitel 21

Sühnung eines Mordes von unbekannter Hand

1 Wenn man einen Erschlagenen findet in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen, und er liegt im Felde und man weiß nicht, wer ihn erschlagen hat, 2 so sollen deine Ältesten und Richter hinausgehen und von dem Erschlagenen messen bis an die Städte, die umher liegen. 3 Welche Stadt die nächste ist, deren Älteste sollen eine junge Kuh von den Rindern nehmen, mit der man nicht gearbeitet und die noch nicht am Joch gezogen hat, 4 und sollen sie hinabführen in einen kiesigen Grund, der weder bearbeitet noch besät ist, und daselbst im Grund ihr den Hals brechen. 5 Da sollen herzukommen die Priester, die Kinder Levi; denn der HERR, dein Gott, hat sie erwählt, daß sie ihm dienen und in seinem Namen segnen, und nach ihrem Mund sollen alle Sachen und alle Schäden gerichtet werden. (5. Mose 17.8-9) 6 Und alle Ältesten der Stadt sollen herzutreten zu dem Erschlagenen und ihre Hände waschen über die junge Kuh, der im Grunde der Hals gebrochen ist, (Matthäus 27.24) 7 und sollen antworten und sagen: Unsre Hände haben dies Blut nicht vergossen, so haben's auch unsre Augen nicht gesehen. 8 Sei gnädig deinem Volk Israel, das du, HERR, erlöst hast; lege nicht das unschuldige Blut auf dein Volk Israel! So werden sie über dem Blut versöhnt sein. 9 Also sollst du das unschuldige Blut von dir tun, daß du tust, was recht ist vor den Augen des HERRN. (4. Mose 35.33)

Ehe mit kriegsgefangenen Frauen

10 Wenn du in einen Streit ziehst wider deine Feinde, und der HERR, dein Gott, gibt sie dir in deine Hände, daß du ihre Gefangenen wegführst,
11 und siehst unter den Gefangenen ein schönes Weib und hast Lust zu ihr, daß du sie zum Weibe nehmest, 12 so führe sie in dein Haus und laß sie ihr Haar abscheren und ihre Nägel beschneiden 13 und die Kleider ablegen, darin sie gefangen ist, und laß sie sitzen in deinem Hause und beweinen einen Monat lang ihren Vater und ihre Mutter; darnach gehe zu ihr und nimm sie zur Ehe und laß sie dein Weib sein. 14 Wenn du aber nicht mehr Lust zu ihr hast, so sollst du sie gehen lassen, wohin sie will, und nicht um Geld verkaufen noch versetzen, darum daß du sie gedemütigt hast.

Vom Recht des Erstgeborenen

15 Wenn jemand zwei Weiber hat, eine, die er liebhat, und eine, die er haßt, und sie ihm Kinder gebären, beide, die liebe und die unwerte, daß der Erstgeborene von der unwerten ist, (1. Mose 29.30)
16 und die Zeit kommt, daß er seinen Kindern das Erbe austeile, so kann er nicht den Sohn der liebsten zum erstgeborenen Sohn machen für den erstgeborenen Sohn der unwerten, 17 sondern er soll den Sohn der unwerten für den ersten Sohn erkennen, daß er ihm zwiefältig gebe von allem, was vorhanden ist; denn derselbe ist der Erstling seiner Kraft, und der Erstgeburt Recht ist sein. (1. Mose 49.3)

Todesstrafe für ungeratene Söhne

18 Wenn jemand einen eigenwilligen und ungehorsamen Sohn hat, der seines Vaters und seiner Mutter Stimme nicht gehorcht und, wenn sie ihn züchtigen, ihnen nicht gehorchen will,
19 so sollen ihn Vater und Mutter greifen und zu den Ältesten der Stadt führen und zu dem Tor des Orts, 20 und zu den Ältesten der Stadt sagen: Dieser unser Sohn ist eigenwillig und ungehorsam und gehorcht unsrer Stimme nicht und ist ein Schlemmer und ein Trunkenbold. 21 So sollen ihn steinigen alle Leute der Stadt, daß er sterbe, und sollst also das Böse von dir tun, daß es ganz Israel höre und sich fürchte. (5. Mose 13.11-12)

Bestattung eines Aufgehängten

22 Wenn jemand eine Sünde getan hat, die des Todes würdig ist, und wird getötet, und man hängt ihn an ein Holz,
23 so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holz bleiben, sondern du sollst ihn desselben Tages begraben, denn ein Gehenkter ist verflucht bei Gott, auf daß du dein Land nicht verunreinigst, das dir der HERR, dein Gott, gibt zum Erbe. (Josua 8.29) (Josua 10.27) (Galater 3.13)

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1. Samuel - Kapitel 31

Das Ende Sauls und seiner Söhne

1 Die Philister aber stritten wider Israel, und die Männer von Israel flohen vor den Philistern und fielen erschlagen auf dem Gebirge Gilboa. 2 Und die Philister drangen ein auf Saul und seine Söhne und erschlugen Jonatan und Abinadab und Malchischua, die Söhne Sauls. 3 Und der Streit ward hart wider Saul; und es trafen ihn die Schützen, die mit Bogen bewaffnet waren, und er ward von den Schützen schwer verwundet. 4 Da sprach Saul zu seinem Waffenträger: Zieh dein Schwert aus und erstich mich damit, damit nicht diese Unbeschnittenen kommen und mich erstechen und Mutwillen an mir verüben! Aber sein Waffenträger wollte nicht; denn er fürchtete sich sehr. Da nahm Saul das Schwert und stürzte sich darein. (Richter 9.54) 5 Als nun sein Waffenträger sah, daß Saul tot war, stürzte auch er sich in sein Schwert und starb mit ihm. 6 Also starb Saul samt seinen drei Söhnen und seinem Waffenträger und allen seinen Männern an jenem Tag. 7 Als aber die Männer von Israel, die diesseits der Ebene und diesseits des Jordans waren, sahen, daß die Männer Israels geflohen und daß Saul und seine Söhne tot waren, verließen sie die Städte und flohen auch. Da kamen die Philister und wohnten darin. 8 Am folgenden Tag kamen die Philister, um die Erschlagenen auszuziehen, und fanden Saul und seine drei Söhne auf dem Gebirge Gilboa liegen. 9 Da hieben sie ihm den Kopf ab und zogen ihm seine Waffenrüstung aus und sandten Boten in das Land der Philister ringsumher, diese frohe Botschaft im Hause ihrer Götzen und unter dem Volke zu verkündigen. 10 Und sie legten seine Waffen in das Haus der Astarte, aber seinen Leichnam hängten sie an die Mauer zu Bethsan. 11 Als aber die Einwohner von Jabes in Gilead hörten, was die Philister Saul getan hatten, (1. Samuel 11.1) 12 machten sich alle streitbaren Männer auf und gingen die ganze Nacht hindurch und nahmen den Leichnam Sauls und die Leichname seiner Söhne von der Mauer zu Bethsan und brachten sie gen Jabes und verbrannten sie daselbst 13 und nahmen ihre Gebeine und begruben sie unter der Tamariske zu Jabes und fasteten sieben Tage lang. (2. Samuel 1.12)