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5. Mose - Kapitel 21

Sühnung eines Mordes von unbekannter Hand

1 Wenn man einen Erschlagenen findet in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen, und er liegt im Felde und man weiß nicht, wer ihn erschlagen hat, 2 so sollen deine Ältesten und Richter hinausgehen und von dem Erschlagenen messen bis an die Städte, die umher liegen. 3 Welche Stadt die nächste ist, deren Älteste sollen eine junge Kuh von den Rindern nehmen, mit der man nicht gearbeitet und die noch nicht am Joch gezogen hat, 4 und sollen sie hinabführen in einen kiesigen Grund, der weder bearbeitet noch besät ist, und daselbst im Grund ihr den Hals brechen. 5 Da sollen herzukommen die Priester, die Kinder Levi; denn der HERR, dein Gott, hat sie erwählt, daß sie ihm dienen und in seinem Namen segnen, und nach ihrem Mund sollen alle Sachen und alle Schäden gerichtet werden. (5. Mose 17.8-9) 6 Und alle Ältesten der Stadt sollen herzutreten zu dem Erschlagenen und ihre Hände waschen über die junge Kuh, der im Grunde der Hals gebrochen ist, (Matthäus 27.24) 7 und sollen antworten und sagen: Unsre Hände haben dies Blut nicht vergossen, so haben's auch unsre Augen nicht gesehen. 8 Sei gnädig deinem Volk Israel, das du, HERR, erlöst hast; lege nicht das unschuldige Blut auf dein Volk Israel! So werden sie über dem Blut versöhnt sein. 9 Also sollst du das unschuldige Blut von dir tun, daß du tust, was recht ist vor den Augen des HERRN. (4. Mose 35.33)

Ehe mit kriegsgefangenen Frauen

10 Wenn du in einen Streit ziehst wider deine Feinde, und der HERR, dein Gott, gibt sie dir in deine Hände, daß du ihre Gefangenen wegführst,
11 und siehst unter den Gefangenen ein schönes Weib und hast Lust zu ihr, daß du sie zum Weibe nehmest, 12 so führe sie in dein Haus und laß sie ihr Haar abscheren und ihre Nägel beschneiden 13 und die Kleider ablegen, darin sie gefangen ist, und laß sie sitzen in deinem Hause und beweinen einen Monat lang ihren Vater und ihre Mutter; darnach gehe zu ihr und nimm sie zur Ehe und laß sie dein Weib sein. 14 Wenn du aber nicht mehr Lust zu ihr hast, so sollst du sie gehen lassen, wohin sie will, und nicht um Geld verkaufen noch versetzen, darum daß du sie gedemütigt hast.

Vom Recht des Erstgeborenen

15 Wenn jemand zwei Weiber hat, eine, die er liebhat, und eine, die er haßt, und sie ihm Kinder gebären, beide, die liebe und die unwerte, daß der Erstgeborene von der unwerten ist, (1. Mose 29.30)
16 und die Zeit kommt, daß er seinen Kindern das Erbe austeile, so kann er nicht den Sohn der liebsten zum erstgeborenen Sohn machen für den erstgeborenen Sohn der unwerten, 17 sondern er soll den Sohn der unwerten für den ersten Sohn erkennen, daß er ihm zwiefältig gebe von allem, was vorhanden ist; denn derselbe ist der Erstling seiner Kraft, und der Erstgeburt Recht ist sein. (1. Mose 49.3)

Todesstrafe für ungeratene Söhne

18 Wenn jemand einen eigenwilligen und ungehorsamen Sohn hat, der seines Vaters und seiner Mutter Stimme nicht gehorcht und, wenn sie ihn züchtigen, ihnen nicht gehorchen will,
19 so sollen ihn Vater und Mutter greifen und zu den Ältesten der Stadt führen und zu dem Tor des Orts, 20 und zu den Ältesten der Stadt sagen: Dieser unser Sohn ist eigenwillig und ungehorsam und gehorcht unsrer Stimme nicht und ist ein Schlemmer und ein Trunkenbold. 21 So sollen ihn steinigen alle Leute der Stadt, daß er sterbe, und sollst also das Böse von dir tun, daß es ganz Israel höre und sich fürchte. (5. Mose 13.11-12)

Bestattung eines Aufgehängten

22 Wenn jemand eine Sünde getan hat, die des Todes würdig ist, und wird getötet, und man hängt ihn an ein Holz,
23 so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holz bleiben, sondern du sollst ihn desselben Tages begraben, denn ein Gehenkter ist verflucht bei Gott, auf daß du dein Land nicht verunreinigst, das dir der HERR, dein Gott, gibt zum Erbe. (Josua 8.29) (Josua 10.27) (Galater 3.13)

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Psalm - Kapitel 94

1 Du Gott der Vergeltung, Jahwe, / Gott der Rache, strahle hervor! (5. Mose 32.35) 2 Greif ein, du Richter der Erde, / zahl den Stolzen ihre Taten zurück! (1. Mose 18.25) 3 Wie lange noch, Jahwe, sollen die Frevler, / wie lange noch sollen die Gottlosen jubeln? 4 Sie sprudeln über, reden frech, / die Bösartigen überheben sich stolz. 5 Sie zertreten dein Volk, Jahwe, / sie bedrücken, was dir gehört. 6 Die Witwe und den Fremden bringen sie um, / die Verwaisten morden sie hin. 7 "Jah sieht es nicht", sagen sie, / "der Gott Jakobs merkt es nicht." (Psalm 10.11) 8 Ihr Dummen im Volk, merkt endlich auf! / Wann werdet ihr Schwachköpfe nur klug? (Psalm 92.7) 9 Der das Ohr gemacht hat, sollte der nicht hören? / Der das Auge schuf, sollte der nicht sehen? (2. Mose 4.11) 10 Der die Völker erzieht, sollte der nicht tadeln, / er, der den Menschen Erkenntnis beibringt? 11 Jahwe kennt die Pläne der Menschen, / er weiß, sie sind nur Dunst. (1. Korinther 3.20) 12 Wie glücklich ist der, den du erziehst, Jah, / den du belehrst aus deinem Gesetz. (Hiob 5.17) (Psalm 19.12-14) 13 Das schafft ihm Ruhe vor den bösen Tagen, / bis man dem Frevler die Grube aushebt. (Psalm 37.7) 14 Jahwe gibt sein Volk gewiss nicht preis, / er wird nicht verlassen, was ihm gehört. 15 Bald kehrt das Recht zur Gerechtigkeit zurück, / und alle Aufrichtigen folgen ihm nach. 16 Wer hilft mir gegen die Verbrecher? / Wer steht mir gegen die Boshaften bei? 17 Hätte Jahwe mir nicht geholfen, / wohnte ich schon in der Stille der Toten. 18 Wann immer ich sagte: "Jetzt falle ich hin!", / da stützte mich deine Gnade, Jahwe. 19 War mir das Herz von Sorgen schwer, / dann liebkoste dein Trost meine Seele. (2. Korinther 1.4-5) 20 Kann der ungerechte Richter mit dir verbündet sein, / der Unheil schafft gegen dein Gesetz? 21 Nein, sie verbünden sich gegen den, der gottrecht lebt, / unschuldige Menschen verurteilen sie. 22 Da wurde Jahwe mir zur Burg, / mein Gott zum Fels meiner Zuflucht. 23 Er zahlt ihnen ihre Verbrechen heim, / er rottet sie in ihrer Bosheit aus. / Jahwe, unser Gott, vernichtet sie.