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5. Mose - Kapitel 21

Sühnung eines Mordes von unbekannter Hand

1 Wenn man einen Erschlagenen findet in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen, und er liegt im Felde und man weiß nicht, wer ihn erschlagen hat, 2 so sollen deine Ältesten und Richter hinausgehen und von dem Erschlagenen messen bis an die Städte, die umher liegen. 3 Welche Stadt die nächste ist, deren Älteste sollen eine junge Kuh von den Rindern nehmen, mit der man nicht gearbeitet und die noch nicht am Joch gezogen hat, 4 und sollen sie hinabführen in einen kiesigen Grund, der weder bearbeitet noch besät ist, und daselbst im Grund ihr den Hals brechen. 5 Da sollen herzukommen die Priester, die Kinder Levi; denn der HERR, dein Gott, hat sie erwählt, daß sie ihm dienen und in seinem Namen segnen, und nach ihrem Mund sollen alle Sachen und alle Schäden gerichtet werden. (5. Mose 17.8-9) 6 Und alle Ältesten der Stadt sollen herzutreten zu dem Erschlagenen und ihre Hände waschen über die junge Kuh, der im Grunde der Hals gebrochen ist, (Matthäus 27.24) 7 und sollen antworten und sagen: Unsre Hände haben dies Blut nicht vergossen, so haben's auch unsre Augen nicht gesehen. 8 Sei gnädig deinem Volk Israel, das du, HERR, erlöst hast; lege nicht das unschuldige Blut auf dein Volk Israel! So werden sie über dem Blut versöhnt sein. 9 Also sollst du das unschuldige Blut von dir tun, daß du tust, was recht ist vor den Augen des HERRN. (4. Mose 35.33)

Ehe mit kriegsgefangenen Frauen

10 Wenn du in einen Streit ziehst wider deine Feinde, und der HERR, dein Gott, gibt sie dir in deine Hände, daß du ihre Gefangenen wegführst,
11 und siehst unter den Gefangenen ein schönes Weib und hast Lust zu ihr, daß du sie zum Weibe nehmest, 12 so führe sie in dein Haus und laß sie ihr Haar abscheren und ihre Nägel beschneiden 13 und die Kleider ablegen, darin sie gefangen ist, und laß sie sitzen in deinem Hause und beweinen einen Monat lang ihren Vater und ihre Mutter; darnach gehe zu ihr und nimm sie zur Ehe und laß sie dein Weib sein. 14 Wenn du aber nicht mehr Lust zu ihr hast, so sollst du sie gehen lassen, wohin sie will, und nicht um Geld verkaufen noch versetzen, darum daß du sie gedemütigt hast.

Vom Recht des Erstgeborenen

15 Wenn jemand zwei Weiber hat, eine, die er liebhat, und eine, die er haßt, und sie ihm Kinder gebären, beide, die liebe und die unwerte, daß der Erstgeborene von der unwerten ist, (1. Mose 29.30)
16 und die Zeit kommt, daß er seinen Kindern das Erbe austeile, so kann er nicht den Sohn der liebsten zum erstgeborenen Sohn machen für den erstgeborenen Sohn der unwerten, 17 sondern er soll den Sohn der unwerten für den ersten Sohn erkennen, daß er ihm zwiefältig gebe von allem, was vorhanden ist; denn derselbe ist der Erstling seiner Kraft, und der Erstgeburt Recht ist sein. (1. Mose 49.3)

Todesstrafe für ungeratene Söhne

18 Wenn jemand einen eigenwilligen und ungehorsamen Sohn hat, der seines Vaters und seiner Mutter Stimme nicht gehorcht und, wenn sie ihn züchtigen, ihnen nicht gehorchen will,
19 so sollen ihn Vater und Mutter greifen und zu den Ältesten der Stadt führen und zu dem Tor des Orts, 20 und zu den Ältesten der Stadt sagen: Dieser unser Sohn ist eigenwillig und ungehorsam und gehorcht unsrer Stimme nicht und ist ein Schlemmer und ein Trunkenbold. 21 So sollen ihn steinigen alle Leute der Stadt, daß er sterbe, und sollst also das Böse von dir tun, daß es ganz Israel höre und sich fürchte. (5. Mose 13.11-12)

Bestattung eines Aufgehängten

22 Wenn jemand eine Sünde getan hat, die des Todes würdig ist, und wird getötet, und man hängt ihn an ein Holz,
23 so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holz bleiben, sondern du sollst ihn desselben Tages begraben, denn ein Gehenkter ist verflucht bei Gott, auf daß du dein Land nicht verunreinigst, das dir der HERR, dein Gott, gibt zum Erbe. (Josua 8.29) (Josua 10.27) (Galater 3.13)

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Jeremia - Kapitel 34

1 Als König Nebukadnezzar von Babylon mit seinem ganzen Heer und den Hilfstruppen der von ihm unterworfenen Völker gegen Jerusalem und die umliegenden Städte kämpfte, kam das Wort Jahwes zu Jeremia: 2 "So spricht Jahwe, der Gott Israels: Geh zu König Zidkija von Juda und sage ihm: 'So spricht Jahwe: Pass auf! Ich lasse diese Stadt dem König von Babylon in die Hände fallen. Er wird sie in Brand stecken. 3 Und du, du wirst ihm auch nicht entkommen. Man wird dich fassen, du wirst in seine Hände fallen. Du wirst ihm Auge in Auge Rede und Antwort stehen müssen. Dann wirst du nach Babylon gebracht. (Jeremia 32.4) 4 Doch höre das Wort Jahwes, Zidkija, König von Juda! So spricht Jahwe zu dir: Sie werden dich nicht umbringen! (Jeremia 52.11) 5 Du wirst in Frieden sterben, und man wird dir zu Ehren ein Feuer anzünden, wie man es bei deinen Vorfahren tat, den früheren Königen von Juda. Und mit 'Weh, Herr!' wird man dich beklagen.' Das sage ich, Jahwe." (2. Chronik 16.14) (Jeremia 22.18) 6 Der Prophet Jeremia überbrachte diese Botschaft König Zidkija von Juda in Jerusalem, 7 als das Heer des Königs von Babylon gegen Jerusalem, Lachisch und Aseka kämpfte, die Städte Judas, die noch nicht gefallen waren. (2. Könige 25.1) 8 Nachdem König Zidkija einen Vertrag mit den Einwohnern von Jerusalem geschlossen hatte, kam wieder ein Wort Jahwes zu Jeremia. Es war nämlich beschlossen worden, (Jeremia 34.14) 9 dass jeder seine hebräischen Sklaven und Sklavinnen freilassen würde. Keiner sollte mehr einen jüdischen Stammesgenossen als Sklaven halten. 10 Die Oberen und alle, die zu dem Vertrag standen, schenkten ihren Sklaven die Freiheit. 11 Doch dann überlegten sie es sich anders und holten sie wieder zum Dienst zurück. 12 Da kam das Wort Jahwes zu Jeremia. 13 So spricht Jahwe, der Gott Israels: "Als ich eure Vorfahren aus dem Sklavenhaus Ägypten herausführte, hatte ich einen Bund mit ihnen geschlossen und verlangt: 14 'Nach sieben Jahren soll jeder von euch seinen hebräischen Stammesbruder, der sich ihm verkauft hat, freilassen. Sechs Jahre darf er dein Sklave sein, aber dann musst du ihn in die Freiheit entlassen.' Doch eure Vorfahren hörten nicht auf mich und hielten sich nicht daran. (2. Mose 21.2) (5. Mose 15.12) 15 Nun hattet ihr euch anders besonnen und habt getan, was mir gefällt. Jeder verfügte die Freilassung für seinen Nächsten. Dazu habt ihr sogar einen Vertrag in dem Haus geschlossen, das meinen Namen trägt. 16 Aber dann habt ihr eure Meinung wieder geändert und dadurch meinen Namen geschändet. Ihr habt eure Sklaven und Sklavinnen wieder zurückgeholt, die ihr gerade in die Freiheit entlassen hattet, und habt sie erneut zum Dienst gezwungen." 17 Darum spricht Jahwe so: "Ihr habt nicht auf mich gehört und keiner von euch hat für seinen Stammesbruder und seinen Nächsten die Freilassung bewirkt. Passt auf! Jetzt rufe ich eine Freilassung für euch aus", spricht Jahwe. "Ich gebe euch frei für das Schwert, die Pest und den Hunger und mache euch zu einem Bild des Schreckens für alle Völker der Welt. 18 Und den Männern, die den Bund brachen, den sie vor mir geschlossen hatten, als sie zwischen den beiden Hälften des zerteilten Stierkalbs hindurchgingen, soll es so geschehen wie diesem Tier. (1. Mose 15.10) (1. Mose 15.17) 19 Ich werde die führenden Männer von Juda und Jerusalem, die Hofbeamten und Priester und alle anderen, die zwischen den beiden Hälften des Stierkalbs hindurchgegangen sind, 20 ihren Todfeinden in die Hände fallen lassen. Ihre Leichen werden den Vögeln und den wilden Tieren zum Fraß dienen. (Jeremia 7.33) 21 Auch König Zidkija von Juda und seine Minister liefere ich ihren Feinden aus, die nur darauf warten, sie umzubringen. Sie werden dem Heer des Königs von Babylon in die Hände fallen, das jetzt von euch abgezogen ist. 22 Passt auf! Ich werde ihm befehlen, zu dieser Stadt zurückzukehren", spricht Jahwe, "um gegen sie zu kämpfen, sie zu erobern und niederzubrennen. Und die Städte Judas mache ich zu einer menschenleeren Wüste." (Jeremia 37.8)