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5. Mose - Kapitel 21

Sühnung eines Mordes von unbekannter Hand

1 Wenn man einen Erschlagenen findet in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen, und er liegt im Felde und man weiß nicht, wer ihn erschlagen hat, 2 so sollen deine Ältesten und Richter hinausgehen und von dem Erschlagenen messen bis an die Städte, die umher liegen. 3 Welche Stadt die nächste ist, deren Älteste sollen eine junge Kuh von den Rindern nehmen, mit der man nicht gearbeitet und die noch nicht am Joch gezogen hat, 4 und sollen sie hinabführen in einen kiesigen Grund, der weder bearbeitet noch besät ist, und daselbst im Grund ihr den Hals brechen. 5 Da sollen herzukommen die Priester, die Kinder Levi; denn der HERR, dein Gott, hat sie erwählt, daß sie ihm dienen und in seinem Namen segnen, und nach ihrem Mund sollen alle Sachen und alle Schäden gerichtet werden. (5. Mose 17.8-9) 6 Und alle Ältesten der Stadt sollen herzutreten zu dem Erschlagenen und ihre Hände waschen über die junge Kuh, der im Grunde der Hals gebrochen ist, (Matthäus 27.24) 7 und sollen antworten und sagen: Unsre Hände haben dies Blut nicht vergossen, so haben's auch unsre Augen nicht gesehen. 8 Sei gnädig deinem Volk Israel, das du, HERR, erlöst hast; lege nicht das unschuldige Blut auf dein Volk Israel! So werden sie über dem Blut versöhnt sein. 9 Also sollst du das unschuldige Blut von dir tun, daß du tust, was recht ist vor den Augen des HERRN. (4. Mose 35.33)

Ehe mit kriegsgefangenen Frauen

10 Wenn du in einen Streit ziehst wider deine Feinde, und der HERR, dein Gott, gibt sie dir in deine Hände, daß du ihre Gefangenen wegführst,
11 und siehst unter den Gefangenen ein schönes Weib und hast Lust zu ihr, daß du sie zum Weibe nehmest, 12 so führe sie in dein Haus und laß sie ihr Haar abscheren und ihre Nägel beschneiden 13 und die Kleider ablegen, darin sie gefangen ist, und laß sie sitzen in deinem Hause und beweinen einen Monat lang ihren Vater und ihre Mutter; darnach gehe zu ihr und nimm sie zur Ehe und laß sie dein Weib sein. 14 Wenn du aber nicht mehr Lust zu ihr hast, so sollst du sie gehen lassen, wohin sie will, und nicht um Geld verkaufen noch versetzen, darum daß du sie gedemütigt hast.

Vom Recht des Erstgeborenen

15 Wenn jemand zwei Weiber hat, eine, die er liebhat, und eine, die er haßt, und sie ihm Kinder gebären, beide, die liebe und die unwerte, daß der Erstgeborene von der unwerten ist, (1. Mose 29.30)
16 und die Zeit kommt, daß er seinen Kindern das Erbe austeile, so kann er nicht den Sohn der liebsten zum erstgeborenen Sohn machen für den erstgeborenen Sohn der unwerten, 17 sondern er soll den Sohn der unwerten für den ersten Sohn erkennen, daß er ihm zwiefältig gebe von allem, was vorhanden ist; denn derselbe ist der Erstling seiner Kraft, und der Erstgeburt Recht ist sein. (1. Mose 49.3)

Todesstrafe für ungeratene Söhne

18 Wenn jemand einen eigenwilligen und ungehorsamen Sohn hat, der seines Vaters und seiner Mutter Stimme nicht gehorcht und, wenn sie ihn züchtigen, ihnen nicht gehorchen will,
19 so sollen ihn Vater und Mutter greifen und zu den Ältesten der Stadt führen und zu dem Tor des Orts, 20 und zu den Ältesten der Stadt sagen: Dieser unser Sohn ist eigenwillig und ungehorsam und gehorcht unsrer Stimme nicht und ist ein Schlemmer und ein Trunkenbold. 21 So sollen ihn steinigen alle Leute der Stadt, daß er sterbe, und sollst also das Böse von dir tun, daß es ganz Israel höre und sich fürchte. (5. Mose 13.11-12)

Bestattung eines Aufgehängten

22 Wenn jemand eine Sünde getan hat, die des Todes würdig ist, und wird getötet, und man hängt ihn an ein Holz,
23 so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holz bleiben, sondern du sollst ihn desselben Tages begraben, denn ein Gehenkter ist verflucht bei Gott, auf daß du dein Land nicht verunreinigst, das dir der HERR, dein Gott, gibt zum Erbe. (Josua 8.29) (Josua 10.27) (Galater 3.13)

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Hesekiel - Kapitel 47

1 Dann führte er mich zum Eingang des Tempels zurück und ich sah, wie unter der Türschwelle Wasser hervorquoll. Es kam an der Südseite des Tempels heraus und floss südlich am Altar vorbei nach Osten ab, denn die Vorderseite des Hauses war nach Osten gerichtet. (Sacharja 14.8) (Offenbarung 22.1) (Joel 4.18) 2 Dann führte er mich durch das Nordtor hinaus und ließ mich außen um die Anlage herumgehen zum äußeren Osttor. Rechts davon floss das Wasser hinaus. 3 Als der Mann mit der Messschnur in der Hand nach Osten hinausging, maß er 500 Meter ab und ließ mich durch das Wasser hindurchgehen. Es reichte mir bis an die Knöchel. (Hesekiel 40.3) 4 Dann maß er wieder 500 Meter ab und ließ mich durch das Wasser waten. Es reichte mir bis zu den Knien. Darauf maß er wieder 500 Meter ab und ließ mich durchwaten. Das Wasser ging mir bis an die Hüften. 5 Als er noch einmal 500 Meter abgemessen hatte, war das Wasser zu einem Fluss geworden, den ich nicht mehr durchwaten konnte. Man hätte schwimmen müssen. 6 "Hast du das gesehen, Mensch?", sagte er zu mir und führte mich zum Ufer zurück. 7 Da sah ich auf beiden Seiten des Flusses viele Bäume stehen. 8 Er sagte zu mir: "Das Wasser fließt immer weiter nach Osten in die Araba hinunter und ergießt sich ins Tote Meer. Dort wird das salzige Wasser gesund werden. (1. Mose 14.3) 9 Überall wohin der Fluss kommt, bringt er Leben. Alle Tiere gedeihen - überhaupt alles, was sich regt. Das Tote Meer wimmelt von Fischen, weil sein Wasser gesund geworden ist. 10 An seinem Ufer werden Fischer stehen. Von En-Gedi bis En-Eglajim breiten sie ihre Netze zum Trocknen aus. Fische jeder Art wird es dort wieder geben, zahlreich wie im Mittelmeer. 11 Nur die Sümpfe und Tümpel werden nicht gesund; sie bleiben dem Salz überlassen. 12 Aber an beiden Ufern des Flusses werden Fruchtbäume wachsen, die das ganze Jahr über grün sind und immer Früchte tragen, jeden Monat frische. Das ist so, weil sie von Wasser getränkt werden, das aus dem Heiligtum fließt. Ihre Früchte dienen als Nahrung und ihre Blätter als Heilmittel. (Offenbarung 22.2) 13 So spricht Jahwe, der Herr: "Das ist die Grenze, innerhalb derer ihr das Land als Grundbesitz an die zwölf Stämme verteilen sollt, wobei Josef zwei Teile erhält. (1. Mose 48.5) (Josua 17.17) 14 Jeder einzelne soll darin seinen Erbbesitz erhalten, denn ich habe es euren Vorfahren geschworen: Dieses Land soll euer Erbbesitz sein. 15 Seine Grenze verläuft im Norden vom Mittelmeer in Richtung Hetlon bis man nach Zedad kommt, (4. Mose 34.2) 16 Hamat, Berota, Sibrajim, das zwischen dem Gebiet von Damaskus und Hamat liegt, Hazar-Enan an der Grenze des Hauran-Gebiets. 17 Die Grenze läuft also vom Meer nach Hazar-Enan, wobei die Gebiete, die Damaskus und Hamat gehören, nördlich davon bleiben. Das ist die Nordgrenze. 18 Die Ostgrenze verläuft zwischen dem Hauran-Gebirge und Damaskus hindurch bis zum Jordan, der dann auch die Grenze zwischen Gilead und dem Land Israel bildet. Bis zum östlichen Meer hin sollt ihr sie messen. 19 Die Südgrenze verläuft von Tamar bis zum Streitwasser von Kadesch und folgt dann dem Bachtal bis zum großen Meer. (4. Mose 20.13) (4. Mose 34.5) 20 Die Westgrenze ist die Mittelmeerküste bis dorthin, wo man nach Hamat kommt." 21 "Dieses Land sollt ihr unter die Stämme Israels verteilen. 22 Ihr sollt es euren Familien als Grundbesitz verlosen und ebenso den Fremden, die unter euch leben und eine Familie gegründet haben. Sie sollen für euch wie Einheimische sein und sich genauso wie die Stämme Israels ihren Erbbesitz erlosen. (2. Mose 22.20) 23 Im Gebiet des Stammes, in dem sie leben, sollen sie ihren Anteil an Grundbesitz bekommen, spricht Jahwe, der Herr."