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5. Mose - Kapitel 21

Sühnung eines Mordes von unbekannter Hand

1 Wenn man einen Erschlagenen findet in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen, und er liegt im Felde und man weiß nicht, wer ihn erschlagen hat, 2 so sollen deine Ältesten und Richter hinausgehen und von dem Erschlagenen messen bis an die Städte, die umher liegen. 3 Welche Stadt die nächste ist, deren Älteste sollen eine junge Kuh von den Rindern nehmen, mit der man nicht gearbeitet und die noch nicht am Joch gezogen hat, 4 und sollen sie hinabführen in einen kiesigen Grund, der weder bearbeitet noch besät ist, und daselbst im Grund ihr den Hals brechen. 5 Da sollen herzukommen die Priester, die Kinder Levi; denn der HERR, dein Gott, hat sie erwählt, daß sie ihm dienen und in seinem Namen segnen, und nach ihrem Mund sollen alle Sachen und alle Schäden gerichtet werden. (5. Mose 17.8-9) 6 Und alle Ältesten der Stadt sollen herzutreten zu dem Erschlagenen und ihre Hände waschen über die junge Kuh, der im Grunde der Hals gebrochen ist, (Matthäus 27.24) 7 und sollen antworten und sagen: Unsre Hände haben dies Blut nicht vergossen, so haben's auch unsre Augen nicht gesehen. 8 Sei gnädig deinem Volk Israel, das du, HERR, erlöst hast; lege nicht das unschuldige Blut auf dein Volk Israel! So werden sie über dem Blut versöhnt sein. 9 Also sollst du das unschuldige Blut von dir tun, daß du tust, was recht ist vor den Augen des HERRN. (4. Mose 35.33)

Ehe mit kriegsgefangenen Frauen

10 Wenn du in einen Streit ziehst wider deine Feinde, und der HERR, dein Gott, gibt sie dir in deine Hände, daß du ihre Gefangenen wegführst,
11 und siehst unter den Gefangenen ein schönes Weib und hast Lust zu ihr, daß du sie zum Weibe nehmest, 12 so führe sie in dein Haus und laß sie ihr Haar abscheren und ihre Nägel beschneiden 13 und die Kleider ablegen, darin sie gefangen ist, und laß sie sitzen in deinem Hause und beweinen einen Monat lang ihren Vater und ihre Mutter; darnach gehe zu ihr und nimm sie zur Ehe und laß sie dein Weib sein. 14 Wenn du aber nicht mehr Lust zu ihr hast, so sollst du sie gehen lassen, wohin sie will, und nicht um Geld verkaufen noch versetzen, darum daß du sie gedemütigt hast.

Vom Recht des Erstgeborenen

15 Wenn jemand zwei Weiber hat, eine, die er liebhat, und eine, die er haßt, und sie ihm Kinder gebären, beide, die liebe und die unwerte, daß der Erstgeborene von der unwerten ist, (1. Mose 29.30)
16 und die Zeit kommt, daß er seinen Kindern das Erbe austeile, so kann er nicht den Sohn der liebsten zum erstgeborenen Sohn machen für den erstgeborenen Sohn der unwerten, 17 sondern er soll den Sohn der unwerten für den ersten Sohn erkennen, daß er ihm zwiefältig gebe von allem, was vorhanden ist; denn derselbe ist der Erstling seiner Kraft, und der Erstgeburt Recht ist sein. (1. Mose 49.3)

Todesstrafe für ungeratene Söhne

18 Wenn jemand einen eigenwilligen und ungehorsamen Sohn hat, der seines Vaters und seiner Mutter Stimme nicht gehorcht und, wenn sie ihn züchtigen, ihnen nicht gehorchen will,
19 so sollen ihn Vater und Mutter greifen und zu den Ältesten der Stadt führen und zu dem Tor des Orts, 20 und zu den Ältesten der Stadt sagen: Dieser unser Sohn ist eigenwillig und ungehorsam und gehorcht unsrer Stimme nicht und ist ein Schlemmer und ein Trunkenbold. 21 So sollen ihn steinigen alle Leute der Stadt, daß er sterbe, und sollst also das Böse von dir tun, daß es ganz Israel höre und sich fürchte. (5. Mose 13.11-12)

Bestattung eines Aufgehängten

22 Wenn jemand eine Sünde getan hat, die des Todes würdig ist, und wird getötet, und man hängt ihn an ein Holz,
23 so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holz bleiben, sondern du sollst ihn desselben Tages begraben, denn ein Gehenkter ist verflucht bei Gott, auf daß du dein Land nicht verunreinigst, das dir der HERR, dein Gott, gibt zum Erbe. (Josua 8.29) (Josua 10.27) (Galater 3.13)

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Esra - Kapitel 2

1 Es folgt eine Liste der Einwohner der Provinz Judäa, die aus der Gefangenschaft nach Jerusalem und Juda heimkehrten. Sie waren die Nachkommen derer, die der babylonische König Nebukadnezzar nach Babel verschleppt hatte. Jeder kehrte an den Ort zurück, aus dem seine Familie stammte. 2 Angeführt wurden sie von Serubbabel, Jeschua, Nehemja, Seraja, Reelaja, Mordochai, Bilschan, Misperet, Rehum und Baana. (Esra 1.8) (Esra 2.63) 3 Die Zahlen der Männer, die zu den jeweiligen Sippen gehörten, waren: Parosch: 2172, 4 Schefatja: 372; 5 Arach: 775; 6 Pahat-Moab; die Nachkommen von Jeschua und Joab: 2812; 7 Elam: 1254; 8 Sattu: 945; 9 Sakkai: 760; 10 Bani: 642; 11 Bebai: 623; 12 Asgad: 1222; 13 Adonikam: 666; 14 Bigwai: 2056; 15 Adin: 454; 16 Ater, die Nachkommen Hiskijas: 98; 17 Bezai: 323; 18 Jora: 112; 19 Haschum: 223; 20 Gibbar: 95; 21 aus Bethlehem: 123; 22 aus Netofa 56; 23 aus Anatot: 128; 24 aus Asmawet: 42; 25 aus Kirjat-Jearim, Kefira und Beerot: 743; 26 aus Rama und Geba: 621; 27 aus Michmas: 122; 28 aus Bet-El und Ai: 223; 29 aus Nebo: 52. 30 Nachkommen des Magbisch: 156; 31 Nachkommen eines anderen Elam: 1254; 32 Nachkommen von Harim: 320; 33 aus Lod, Hadid und Ono: 725; 34 aus Jericho: 345; 35 die Nachkommen Senaas: 3630. 36 Von den Priestersippen kamen: Jedaja, die Nachkommen von Jeschua: 973; 37 Immer: 1052; 38 Paschhur: 1247; 39 Harim: 1017. 40 Von den Leviten kamen die Sippe Jeschua, die Nachkommen von Kadmiël, Binnui und Hodawja: 74. (Nehemia 12.8) 41 Tempelsänger: die Nachkommen von Asaf: 128; 42 Torwächter: die Nachkommen von Schallum, Ater, Talmon, Akkub, Hatita und Schobai: 139; 43 Tempelsklaven: die Nachkommen von Ziha, Hasufa, Tabbaot, (Esra 8.20) 44 Keros, Sia, Padon, 45 Lebana, Hagaba, Akkub, 46 Hagab, Salmai, Hanan, 47 Giddel, Gahar, Reaja, 48 Rezin, Nekoda, Gasam, 49 Usa, Paseach, Besai, 50 Asna, die Mëuniter und Nefusiter, 51 Bakbuk, Hakufa, Harhur, 52 Bazlut, Mehida, Harscha, 53 Barkos, Sisera, Temach, 54 Neziach, Hatifa. 55 Sklaven Salomos: Sotai, Soferet, Peruda, (1. Könige 9.21) 56 Jaala, Darkon, Giddel, 57 Schefatja, Hattil, Pocheret-Zebajim, Ami. 58 Die Gesamtzahl der Tempelsklaven und der Nachkommen von Salomos Sklaven betrug 392. (Josua 9.23) 59 Aus Tel-Melach, Tel-Harscha, Kerub-Addon und Immer kamen folgende Sippen, die ihre Herkunft aus Israel nicht nachweisen konnten: 60 Delaja, Tobija und Nekoda: 652. 61 Von den Nachkommen der Priester waren es die Sippen Habaja, Koz und Barsillai. Barsillai hatte damals eine Tochter von dem Barsillai aus Gilead geheiratet und dessen Namen angenommen. (2. Samuel 19.32) 62 Sie konnten ihre Abstammungsnachweise nicht finden. Deshalb wurden sie für unrein erklärt und vom Priesteramt ausgeschlossen. 63 Der Statthalter untersagte ihnen, von den höchst heiligen Opfergaben zu essen, bis wieder ein Priester für die Urim und Tummim auftreten würde. (2. Mose 28.30) (Esra 2.2) 64 Insgesamt kehrten 42.360 Israeliten in die Heimat zurück. 65 Dazu kamen noch 7337 Sklaven und Sklavinnen und 200 Sänger und Sängerinnen. 66 Außerdem brachten die Israeliten 736 Pferde, 245 Maultiere, 67 436 Kamele und 6720 Esel mit. 68 Als sie dann am Tempelberg in Jerusalem ankamen, gaben einige von den Sippenoberhäuptern Spenden, damit das Haus Jahwes an seiner alten Stelle wieder aufgebaut werden konnte. 69 Nach ihren Möglichkeiten gaben sie insgesamt etwa 500 Kilogramm Gold, fast drei Tonnen Silber und 100 Priesterkleider. 70 Die Priester, die Leviten, die Sänger, die Torwächter, die Tempelsklaven und das übrige Volk ließen sich in ihren Heimatorten nieder.