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5. Mose - Kapitel 21

Sühnung eines Mordes von unbekannter Hand

1 Wenn man einen Erschlagenen findet in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen, und er liegt im Felde und man weiß nicht, wer ihn erschlagen hat, 2 so sollen deine Ältesten und Richter hinausgehen und von dem Erschlagenen messen bis an die Städte, die umher liegen. 3 Welche Stadt die nächste ist, deren Älteste sollen eine junge Kuh von den Rindern nehmen, mit der man nicht gearbeitet und die noch nicht am Joch gezogen hat, 4 und sollen sie hinabführen in einen kiesigen Grund, der weder bearbeitet noch besät ist, und daselbst im Grund ihr den Hals brechen. 5 Da sollen herzukommen die Priester, die Kinder Levi; denn der HERR, dein Gott, hat sie erwählt, daß sie ihm dienen und in seinem Namen segnen, und nach ihrem Mund sollen alle Sachen und alle Schäden gerichtet werden. (5. Mose 17.8-9) 6 Und alle Ältesten der Stadt sollen herzutreten zu dem Erschlagenen und ihre Hände waschen über die junge Kuh, der im Grunde der Hals gebrochen ist, (Matthäus 27.24) 7 und sollen antworten und sagen: Unsre Hände haben dies Blut nicht vergossen, so haben's auch unsre Augen nicht gesehen. 8 Sei gnädig deinem Volk Israel, das du, HERR, erlöst hast; lege nicht das unschuldige Blut auf dein Volk Israel! So werden sie über dem Blut versöhnt sein. 9 Also sollst du das unschuldige Blut von dir tun, daß du tust, was recht ist vor den Augen des HERRN. (4. Mose 35.33)

Ehe mit kriegsgefangenen Frauen

10 Wenn du in einen Streit ziehst wider deine Feinde, und der HERR, dein Gott, gibt sie dir in deine Hände, daß du ihre Gefangenen wegführst,
11 und siehst unter den Gefangenen ein schönes Weib und hast Lust zu ihr, daß du sie zum Weibe nehmest, 12 so führe sie in dein Haus und laß sie ihr Haar abscheren und ihre Nägel beschneiden 13 und die Kleider ablegen, darin sie gefangen ist, und laß sie sitzen in deinem Hause und beweinen einen Monat lang ihren Vater und ihre Mutter; darnach gehe zu ihr und nimm sie zur Ehe und laß sie dein Weib sein. 14 Wenn du aber nicht mehr Lust zu ihr hast, so sollst du sie gehen lassen, wohin sie will, und nicht um Geld verkaufen noch versetzen, darum daß du sie gedemütigt hast.

Vom Recht des Erstgeborenen

15 Wenn jemand zwei Weiber hat, eine, die er liebhat, und eine, die er haßt, und sie ihm Kinder gebären, beide, die liebe und die unwerte, daß der Erstgeborene von der unwerten ist, (1. Mose 29.30)
16 und die Zeit kommt, daß er seinen Kindern das Erbe austeile, so kann er nicht den Sohn der liebsten zum erstgeborenen Sohn machen für den erstgeborenen Sohn der unwerten, 17 sondern er soll den Sohn der unwerten für den ersten Sohn erkennen, daß er ihm zwiefältig gebe von allem, was vorhanden ist; denn derselbe ist der Erstling seiner Kraft, und der Erstgeburt Recht ist sein. (1. Mose 49.3)

Todesstrafe für ungeratene Söhne

18 Wenn jemand einen eigenwilligen und ungehorsamen Sohn hat, der seines Vaters und seiner Mutter Stimme nicht gehorcht und, wenn sie ihn züchtigen, ihnen nicht gehorchen will,
19 so sollen ihn Vater und Mutter greifen und zu den Ältesten der Stadt führen und zu dem Tor des Orts, 20 und zu den Ältesten der Stadt sagen: Dieser unser Sohn ist eigenwillig und ungehorsam und gehorcht unsrer Stimme nicht und ist ein Schlemmer und ein Trunkenbold. 21 So sollen ihn steinigen alle Leute der Stadt, daß er sterbe, und sollst also das Böse von dir tun, daß es ganz Israel höre und sich fürchte. (5. Mose 13.11-12)

Bestattung eines Aufgehängten

22 Wenn jemand eine Sünde getan hat, die des Todes würdig ist, und wird getötet, und man hängt ihn an ein Holz,
23 so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holz bleiben, sondern du sollst ihn desselben Tages begraben, denn ein Gehenkter ist verflucht bei Gott, auf daß du dein Land nicht verunreinigst, das dir der HERR, dein Gott, gibt zum Erbe. (Josua 8.29) (Josua 10.27) (Galater 3.13)

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2. Könige - Kapitel 12

1 Joasch war bei Regierungsantritt sieben Jahre alt. 2 Er wurde im siebten Regierungsjahr des Königs Jehu von Israel König und regierte 40 Jahre in Jerusalem. Seine Mutter hieß Zibja und stammte aus Beerscheba. 3 Joasch tat sein ganzes Leben lang, was Jahwe gefiel, weil der Priester Jojada ihn unterwiesen hatte. 4 Die Opferstätten auf den Höhen ließ er allerdings bestehen, sodass das Volk dort auch weiterhin Schlacht- und Räucheropfer brachte. (1. Könige 22.44) (2. Könige 14.4) 5 Eines Tages erklärte Joasch den Priestern: "Alles Geld, das als Weihegabe in den Tempel Jahwes gebracht wird - das Geld, das bei der Musterung zu zahlen ist, das Geld, das jemand bei der Einlösung von Gelübden zahlt, und das Geld, das jemand freiwillig dem Haus Jahwes zukommen lässt -, 6 sollen die Priester in Empfang nehmen, und zwar jeder von seinem Geldeinnehmer. Davon sollen sie die Reparaturen am Tempel ausführen lassen." 7 Aber im 23. Regierungsjahr von König Joasch hatten die Priester immer noch nichts am Tempel ausgebessert. 8 Da rief der König Jojada und die anderen Priester zu sich und fragte: "Warum habt ihr den Tempel immer noch nicht ausbessern lassen? Ab sofort sollt ihr von den Geldeinnehmern kein Geld mehr in Empfang nehmen, denn dieses Geld ist ganz für die Instandsetzung des Tempels bestimmt." 9 Die Priester waren einverstanden, kein Geld mehr vom Volk anzunehmen, dann aber auch nicht mehr für die Instandsetzung des Tempels verantwortlich zu sein. 10 Der Priester Jojada ließ nun einen Kasten anfertigen, in dessen Deckel man ein Loch gebohrt hatte, und stellte ihn neben den Altar rechts vom Tempeleingang auf. In diesen Kasten legten die Priester, die den Eingang bewachten, alles Geld, das in den Tempel gebracht wurde. 11 Wenn der Kasten voll war, ließen sie den Staatsschreiber und den Hohen Priester kommen. Unter deren Aufsicht wurde das Silber in Beutel gepackt und gewogen. 12 Danach wurde es den Meistern ausgehändigt, die für die Bauarbeiten am Tempel verantwortlich waren. Diese bezahlten damit die Handwerker, die am Tempel Jahwes arbeiteten, die Zimmerleute, 13 die Maurer und die Steinhauer. Und diese wiederum kauften davon das Bauholz, die Steine und was sonst noch für die Ausbesserung des Tempels gebraucht wurde. 14 Man ließ von diesem Geld aber keine Silberschüsseln, Messer, Sprengschalen, Trompeten oder andere Gegenstände aus Gold oder Silber anfertigen, 15 sondern gab alles den Meistern für die Ausbesserungsarbeiten am Tempel Jahwes. 16 Von diesen Männern wurde keine Rechenschaft über die Ausgaben verlangt. Sie handelten auf Treu und Glauben. (2. Könige 22.7) 17 Doch das Geld, das von den Schuld- und Sündopfern einkam, wurde nicht für die Instandsetzung des Tempels verwendet. Es war für die Priester. 18 Damals griff König Hasaël von Syrien die Philisterstadt Gat an und eroberte sie. Danach wollte er auch Jerusalem angreifen. (2. Könige 10.32) 19 Doch der König von Juda nahm alle Weihgaben, die seine Vorgänger Joschafat, Joram und Ahasja für das Heiligtum gestiftet hatten, seine eigenen Weihgaben und alles Gold, das sich in den Schatzkammern des Tempels und seines Palastes befand, und ließ es dem König von Syrien überbringen. Da zog Hasaël seine Truppen von Jerusalem ab. (1. Könige 15.18) 20 Was sonst noch über Joaschs Herrschaft zu sagen ist, findet man in der Chronik der Könige von Juda. 21 Er fiel einer Verschwörung seiner Hofbeamten zum Opfer und wurde in einem Haus des Stadtwalls ermordet und zwar dort, wo der Weg nach Silla hinabführt. (2. Könige 14.5) 22 Die Tat wurde von Josachar Ben-Schimat und Josabat Ben-Schomer begangen. Joasch wurde in der Grabstätte seiner Vorfahren in der Davidsstadt beigesetzt und sein Sohn Amazja trat die Herrschaft an. (2. Könige 14.1)