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5. Mose - Kapitel 21

Sühnung eines Mordes von unbekannter Hand

1 Wenn man einen Erschlagenen findet in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen, und er liegt im Felde und man weiß nicht, wer ihn erschlagen hat, 2 so sollen deine Ältesten und Richter hinausgehen und von dem Erschlagenen messen bis an die Städte, die umher liegen. 3 Welche Stadt die nächste ist, deren Älteste sollen eine junge Kuh von den Rindern nehmen, mit der man nicht gearbeitet und die noch nicht am Joch gezogen hat, 4 und sollen sie hinabführen in einen kiesigen Grund, der weder bearbeitet noch besät ist, und daselbst im Grund ihr den Hals brechen. 5 Da sollen herzukommen die Priester, die Kinder Levi; denn der HERR, dein Gott, hat sie erwählt, daß sie ihm dienen und in seinem Namen segnen, und nach ihrem Mund sollen alle Sachen und alle Schäden gerichtet werden. (5. Mose 17.8-9) 6 Und alle Ältesten der Stadt sollen herzutreten zu dem Erschlagenen und ihre Hände waschen über die junge Kuh, der im Grunde der Hals gebrochen ist, (Matthäus 27.24) 7 und sollen antworten und sagen: Unsre Hände haben dies Blut nicht vergossen, so haben's auch unsre Augen nicht gesehen. 8 Sei gnädig deinem Volk Israel, das du, HERR, erlöst hast; lege nicht das unschuldige Blut auf dein Volk Israel! So werden sie über dem Blut versöhnt sein. 9 Also sollst du das unschuldige Blut von dir tun, daß du tust, was recht ist vor den Augen des HERRN. (4. Mose 35.33)

Ehe mit kriegsgefangenen Frauen

10 Wenn du in einen Streit ziehst wider deine Feinde, und der HERR, dein Gott, gibt sie dir in deine Hände, daß du ihre Gefangenen wegführst,
11 und siehst unter den Gefangenen ein schönes Weib und hast Lust zu ihr, daß du sie zum Weibe nehmest, 12 so führe sie in dein Haus und laß sie ihr Haar abscheren und ihre Nägel beschneiden 13 und die Kleider ablegen, darin sie gefangen ist, und laß sie sitzen in deinem Hause und beweinen einen Monat lang ihren Vater und ihre Mutter; darnach gehe zu ihr und nimm sie zur Ehe und laß sie dein Weib sein. 14 Wenn du aber nicht mehr Lust zu ihr hast, so sollst du sie gehen lassen, wohin sie will, und nicht um Geld verkaufen noch versetzen, darum daß du sie gedemütigt hast.

Vom Recht des Erstgeborenen

15 Wenn jemand zwei Weiber hat, eine, die er liebhat, und eine, die er haßt, und sie ihm Kinder gebären, beide, die liebe und die unwerte, daß der Erstgeborene von der unwerten ist, (1. Mose 29.30)
16 und die Zeit kommt, daß er seinen Kindern das Erbe austeile, so kann er nicht den Sohn der liebsten zum erstgeborenen Sohn machen für den erstgeborenen Sohn der unwerten, 17 sondern er soll den Sohn der unwerten für den ersten Sohn erkennen, daß er ihm zwiefältig gebe von allem, was vorhanden ist; denn derselbe ist der Erstling seiner Kraft, und der Erstgeburt Recht ist sein. (1. Mose 49.3)

Todesstrafe für ungeratene Söhne

18 Wenn jemand einen eigenwilligen und ungehorsamen Sohn hat, der seines Vaters und seiner Mutter Stimme nicht gehorcht und, wenn sie ihn züchtigen, ihnen nicht gehorchen will,
19 so sollen ihn Vater und Mutter greifen und zu den Ältesten der Stadt führen und zu dem Tor des Orts, 20 und zu den Ältesten der Stadt sagen: Dieser unser Sohn ist eigenwillig und ungehorsam und gehorcht unsrer Stimme nicht und ist ein Schlemmer und ein Trunkenbold. 21 So sollen ihn steinigen alle Leute der Stadt, daß er sterbe, und sollst also das Böse von dir tun, daß es ganz Israel höre und sich fürchte. (5. Mose 13.11-12)

Bestattung eines Aufgehängten

22 Wenn jemand eine Sünde getan hat, die des Todes würdig ist, und wird getötet, und man hängt ihn an ein Holz,
23 so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holz bleiben, sondern du sollst ihn desselben Tages begraben, denn ein Gehenkter ist verflucht bei Gott, auf daß du dein Land nicht verunreinigst, das dir der HERR, dein Gott, gibt zum Erbe. (Josua 8.29) (Josua 10.27) (Galater 3.13)

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2. Chronik - Kapitel 17

1 Sein Sohn Joschafat trat die Herrschaft an. Er zeigte sich stark gegenüber Israel (1. Könige 15.24) 2 und stationierte Truppen in allen befestigten Städten Judas. Außerdem setzte er in ganz Juda Statthalter ein, ebenso in den Städten, die sein Vater Asa in Efraïm erobert hatte. 3 Jahwe stand Joschafat bei, denn er folgte den früheren Wegen seines Vorfahren David. Er verehrte nicht die Baale, 4 sondern hielt sich an den Gott seines Vaters und befolgte im Gegensatz zu den Israeliten Gottes Gebote. 5 Jahwe bestätigte Joschafats Königtum, sodass ganz Juda ihm Geschenke brachte. Er wurde reich und war angesehen. (2. Chronik 18.1) 6 Im Lauf der Zeit wurde er immer mutiger in der Nachfolge Jahwes. So ließ er in Juda die Opferhöhen und die Aschera-Pfähle wieder beseitigen. 7 Im dritten Regierungsjahr schickte er seine Beamten Ben-Hajil, Obadja, Secharja, Netanel und Michaja zur Belehrung des Volkes in die Städte Judas. 8 Mit ihnen gingen die Leviten Schemaja, Netanja, Sebadja, Asaël, Schemiramot, Jonatan, Adonija, Tobija und Tob-Adonija sowie die Priester Elischama und Joram. 9 Sie hatten die Schriftrolle mit dem Gesetz Jahwes bei sich, zogen in allen Städten Judas umher und belehrten das Volk. 10 Der Schrecken Jahwes fiel auf alle Königreiche rings um Juda, sodass niemand es wagte, gegen Joschafat zu kämpfen. 11 Selbst von den Philistern wurden Geschenke und Silber als Tributzahlungen an Joschafat überbracht. Auch die Araber brachten ihm 7700 Schaf- und ebenso viele Ziegenböcke. (1. Könige 5.1) 12 So wurde Joschafat immer mächtiger. Er baute Burgen und Vorratsstädte in Juda. 13 Auch in den übrigen Städten hatte er große Vorräte angelegt. Und in Jerusalem waren seine besten Kämpfer stationiert. 14 Ihre Diensteinteilung richtete sich nach den Sippenverbänden. Die Truppenführer für Juda waren Adna, Oberst über 300.000 wehrtüchtige Männer, 15 Johanan, Oberst über 280.000, 16 und Amasja Ben-Sichri, der sich freiwillig mit 200.000 wehrtüchtigen Männern Jahwe zur Verfügung gestellt hatte. 17 Truppenführer für Benjamin waren Eljada, ein tapferer Mann mit 200.000 Bewaffneten, die mit Bogen und Schild ausgerüstet waren, 18 und Josabad mit 180.000 Bewaffneten. 19 Sie alle standen im Dienst des Königs, abgesehen von den Besatzungen in den befestigten Städten Judas.