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5. Mose - Kapitel 21

Sühnung eines Mordes von unbekannter Hand

1 Wenn man einen Erschlagenen findet in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen, und er liegt im Felde und man weiß nicht, wer ihn erschlagen hat, 2 so sollen deine Ältesten und Richter hinausgehen und von dem Erschlagenen messen bis an die Städte, die umher liegen. 3 Welche Stadt die nächste ist, deren Älteste sollen eine junge Kuh von den Rindern nehmen, mit der man nicht gearbeitet und die noch nicht am Joch gezogen hat, 4 und sollen sie hinabführen in einen kiesigen Grund, der weder bearbeitet noch besät ist, und daselbst im Grund ihr den Hals brechen. 5 Da sollen herzukommen die Priester, die Kinder Levi; denn der HERR, dein Gott, hat sie erwählt, daß sie ihm dienen und in seinem Namen segnen, und nach ihrem Mund sollen alle Sachen und alle Schäden gerichtet werden. (5. Mose 17.8-9) 6 Und alle Ältesten der Stadt sollen herzutreten zu dem Erschlagenen und ihre Hände waschen über die junge Kuh, der im Grunde der Hals gebrochen ist, (Matthäus 27.24) 7 und sollen antworten und sagen: Unsre Hände haben dies Blut nicht vergossen, so haben's auch unsre Augen nicht gesehen. 8 Sei gnädig deinem Volk Israel, das du, HERR, erlöst hast; lege nicht das unschuldige Blut auf dein Volk Israel! So werden sie über dem Blut versöhnt sein. 9 Also sollst du das unschuldige Blut von dir tun, daß du tust, was recht ist vor den Augen des HERRN. (4. Mose 35.33)

Ehe mit kriegsgefangenen Frauen

10 Wenn du in einen Streit ziehst wider deine Feinde, und der HERR, dein Gott, gibt sie dir in deine Hände, daß du ihre Gefangenen wegführst,
11 und siehst unter den Gefangenen ein schönes Weib und hast Lust zu ihr, daß du sie zum Weibe nehmest, 12 so führe sie in dein Haus und laß sie ihr Haar abscheren und ihre Nägel beschneiden 13 und die Kleider ablegen, darin sie gefangen ist, und laß sie sitzen in deinem Hause und beweinen einen Monat lang ihren Vater und ihre Mutter; darnach gehe zu ihr und nimm sie zur Ehe und laß sie dein Weib sein. 14 Wenn du aber nicht mehr Lust zu ihr hast, so sollst du sie gehen lassen, wohin sie will, und nicht um Geld verkaufen noch versetzen, darum daß du sie gedemütigt hast.

Vom Recht des Erstgeborenen

15 Wenn jemand zwei Weiber hat, eine, die er liebhat, und eine, die er haßt, und sie ihm Kinder gebären, beide, die liebe und die unwerte, daß der Erstgeborene von der unwerten ist, (1. Mose 29.30)
16 und die Zeit kommt, daß er seinen Kindern das Erbe austeile, so kann er nicht den Sohn der liebsten zum erstgeborenen Sohn machen für den erstgeborenen Sohn der unwerten, 17 sondern er soll den Sohn der unwerten für den ersten Sohn erkennen, daß er ihm zwiefältig gebe von allem, was vorhanden ist; denn derselbe ist der Erstling seiner Kraft, und der Erstgeburt Recht ist sein. (1. Mose 49.3)

Todesstrafe für ungeratene Söhne

18 Wenn jemand einen eigenwilligen und ungehorsamen Sohn hat, der seines Vaters und seiner Mutter Stimme nicht gehorcht und, wenn sie ihn züchtigen, ihnen nicht gehorchen will,
19 so sollen ihn Vater und Mutter greifen und zu den Ältesten der Stadt führen und zu dem Tor des Orts, 20 und zu den Ältesten der Stadt sagen: Dieser unser Sohn ist eigenwillig und ungehorsam und gehorcht unsrer Stimme nicht und ist ein Schlemmer und ein Trunkenbold. 21 So sollen ihn steinigen alle Leute der Stadt, daß er sterbe, und sollst also das Böse von dir tun, daß es ganz Israel höre und sich fürchte. (5. Mose 13.11-12)

Bestattung eines Aufgehängten

22 Wenn jemand eine Sünde getan hat, die des Todes würdig ist, und wird getötet, und man hängt ihn an ein Holz,
23 so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holz bleiben, sondern du sollst ihn desselben Tages begraben, denn ein Gehenkter ist verflucht bei Gott, auf daß du dein Land nicht verunreinigst, das dir der HERR, dein Gott, gibt zum Erbe. (Josua 8.29) (Josua 10.27) (Galater 3.13)

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4. Mose - Kapitel 36

Gesetz für Erbtöchter

1 Und es traten herzu die Häupter der Väter vom Geschlecht der Söhne Gileads, des Sohnes Makirs, des Sohnes Manasses, aus den Geschlechtern der Söhne Josephs; und sie redeten vor Mose und vor den Fürsten, den Häuptern der Väter der Kinder Israel, 2 und sprachen: Jehova hat meinem Herrn geboten, den Kindern Israel das Land durchs Los als Erbteil zu geben; und meinem Herrn ist von Jehova geboten worden, das Erbteil Zelophchads, unseres Bruders, seinen Töchtern zu geben. (4. Mose 26.55) (4. Mose 27.6-7) 3 Werden sie nun einem von den Söhnen der anderen Stämme der Kinder Israel zu Weibern, so wird ihr Erbteil dem Erbteil unserer Väter entzogen und zu dem Erbteil des Stammes hinzugefügt werden, welchem sie angehören werden; und dem Lose unseres Erbteils wird es entzogen werden. 4 Und auch wenn das Jubeljahr der Kinder Israel kommt, wird ihr Erbteil zu dem Erbteil des Stammes hinzugefügt werden, welchem sie angehören werden; und ihr Erbteil wird dem Erbteil des Stammes unserer Väter entzogen werden. (3. Mose 25.10-13) 5 Da gebot Mose den Kindern Israel, nach dem Befehle Jehovas, und sprach: Der Stamm der Kinder Joseph redet recht. 6 Dies ist das Wort, welches Jehova betreffs der Töchter Zelophchads geboten hat, indem er sprach: Sie mögen dem, der in ihren Augen gut ist, zu Weibern werden; nur sollen sie einem aus dem Geschlecht des Stammes ihres Vaters zu Weibern werden, 7 damit nicht ein Erbteil der Kinder Israel von Stamm zu Stamm übergehe; denn die Kinder Israel sollen ein jeder dem Erbteil des Stammes seiner Väter anhangen. 8 Und jede Tochter, die ein Erbteil aus den Stämmen der Kinder Israel besitzt, soll einem aus dem Geschlecht des Stammes ihres Vaters zum Weibe werden, damit die Kinder Israel ein jeder das Erbteil seiner Väter besitzen, 9 und nicht ein Erbteil von einem Stamme auf einen anderen Stamm übergehe. Denn die Stämme der Kinder Israel sollen ein jeder seinem Erbteil anhangen. 10 So wie Jehova dem Mose geboten hatte, also taten die Töchter Zelophchads. 11 Und Machla, Tirza und Chogla und Milka und Noa, die Töchter Zelophchads, wurden den Söhnen ihrer Oheime zu Weibern. (4. Mose 26.33) 12 Männern aus den Geschlechtern der Kinder Manasse, des Sohnes Josephs, wurden sie zu Weibern. Und so verblieb ihr Erbteil bei dem Stamme des Geschlechts ihres Vaters. 13 Das sind die Gebote und die Rechte, welche Jehova in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, den Kindern Israel durch Mose geboten hat.