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5. Mose - Kapitel 21

Sühnung eines Mordes von unbekannter Hand

1 Wenn man einen Erschlagenen findet in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen, und er liegt im Felde und man weiß nicht, wer ihn erschlagen hat, 2 so sollen deine Ältesten und Richter hinausgehen und von dem Erschlagenen messen bis an die Städte, die umher liegen. 3 Welche Stadt die nächste ist, deren Älteste sollen eine junge Kuh von den Rindern nehmen, mit der man nicht gearbeitet und die noch nicht am Joch gezogen hat, 4 und sollen sie hinabführen in einen kiesigen Grund, der weder bearbeitet noch besät ist, und daselbst im Grund ihr den Hals brechen. 5 Da sollen herzukommen die Priester, die Kinder Levi; denn der HERR, dein Gott, hat sie erwählt, daß sie ihm dienen und in seinem Namen segnen, und nach ihrem Mund sollen alle Sachen und alle Schäden gerichtet werden. (5. Mose 17.8-9) 6 Und alle Ältesten der Stadt sollen herzutreten zu dem Erschlagenen und ihre Hände waschen über die junge Kuh, der im Grunde der Hals gebrochen ist, (Matthäus 27.24) 7 und sollen antworten und sagen: Unsre Hände haben dies Blut nicht vergossen, so haben's auch unsre Augen nicht gesehen. 8 Sei gnädig deinem Volk Israel, das du, HERR, erlöst hast; lege nicht das unschuldige Blut auf dein Volk Israel! So werden sie über dem Blut versöhnt sein. 9 Also sollst du das unschuldige Blut von dir tun, daß du tust, was recht ist vor den Augen des HERRN. (4. Mose 35.33)

Ehe mit kriegsgefangenen Frauen

10 Wenn du in einen Streit ziehst wider deine Feinde, und der HERR, dein Gott, gibt sie dir in deine Hände, daß du ihre Gefangenen wegführst,
11 und siehst unter den Gefangenen ein schönes Weib und hast Lust zu ihr, daß du sie zum Weibe nehmest, 12 so führe sie in dein Haus und laß sie ihr Haar abscheren und ihre Nägel beschneiden 13 und die Kleider ablegen, darin sie gefangen ist, und laß sie sitzen in deinem Hause und beweinen einen Monat lang ihren Vater und ihre Mutter; darnach gehe zu ihr und nimm sie zur Ehe und laß sie dein Weib sein. 14 Wenn du aber nicht mehr Lust zu ihr hast, so sollst du sie gehen lassen, wohin sie will, und nicht um Geld verkaufen noch versetzen, darum daß du sie gedemütigt hast.

Vom Recht des Erstgeborenen

15 Wenn jemand zwei Weiber hat, eine, die er liebhat, und eine, die er haßt, und sie ihm Kinder gebären, beide, die liebe und die unwerte, daß der Erstgeborene von der unwerten ist, (1. Mose 29.30)
16 und die Zeit kommt, daß er seinen Kindern das Erbe austeile, so kann er nicht den Sohn der liebsten zum erstgeborenen Sohn machen für den erstgeborenen Sohn der unwerten, 17 sondern er soll den Sohn der unwerten für den ersten Sohn erkennen, daß er ihm zwiefältig gebe von allem, was vorhanden ist; denn derselbe ist der Erstling seiner Kraft, und der Erstgeburt Recht ist sein. (1. Mose 49.3)

Todesstrafe für ungeratene Söhne

18 Wenn jemand einen eigenwilligen und ungehorsamen Sohn hat, der seines Vaters und seiner Mutter Stimme nicht gehorcht und, wenn sie ihn züchtigen, ihnen nicht gehorchen will,
19 so sollen ihn Vater und Mutter greifen und zu den Ältesten der Stadt führen und zu dem Tor des Orts, 20 und zu den Ältesten der Stadt sagen: Dieser unser Sohn ist eigenwillig und ungehorsam und gehorcht unsrer Stimme nicht und ist ein Schlemmer und ein Trunkenbold. 21 So sollen ihn steinigen alle Leute der Stadt, daß er sterbe, und sollst also das Böse von dir tun, daß es ganz Israel höre und sich fürchte. (5. Mose 13.11-12)

Bestattung eines Aufgehängten

22 Wenn jemand eine Sünde getan hat, die des Todes würdig ist, und wird getötet, und man hängt ihn an ein Holz,
23 so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holz bleiben, sondern du sollst ihn desselben Tages begraben, denn ein Gehenkter ist verflucht bei Gott, auf daß du dein Land nicht verunreinigst, das dir der HERR, dein Gott, gibt zum Erbe. (Josua 8.29) (Josua 10.27) (Galater 3.13)

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1. Timotheus - Kapitel 5

1 Einen älteren Mann fahre nicht hart an, sondern ermahne ihn als einen Vater, jüngere als Brüder; (3. Mose 19.32) (Titus 2.2) 2 ältere Frauen als Mütter, jüngere als Schwestern, in aller Keuschheit.

Anweisungen im Hinblick auf die Witwen

3 Ehre die Witwen, die wirklich Witwen sind. 4 Wenn aber eine Witwe Kinder oder Enkel hat, so mögen sie zuerst lernen, gegen das eigene Haus fromm zu sein und den Eltern Gleiches zu vergelten; denn dieses ist angenehm vor Gott. 5 Die aber wirklich Witwe und vereinsamt ist, hofft auf Gott und verharrt in dem Flehen und den Gebeten Nacht und Tag. (Lukas 2.37) 6 Die aber in Üppigkeit lebt, ist lebendig tot. 7 Und dies gebiete, auf daß sie unsträflich seien. 8 Wenn aber jemand für die Seinigen und besonders für die Hausgenossen nicht sorgt, so hat er den Glauben verleugnet und ist schlechter als ein Ungläubiger. (Matthäus 15.5-6) 9 Eine Witwe werde verzeichnet, wenn sie nicht weniger als sechzig Jahre alt ist, eines Mannes Weib war, 10 ein Zeugnis hat in guten Werken, wenn sie Kinder auferzogen, wenn sie Fremde beherbergt, wenn sie der Heiligen Füße gewaschen, wenn sie Bedrängten Hilfe geleistet hat, wenn sie jedem guten Werke nachgegangen ist. (Johannes 13.14) (Hebräer 13.2) 11 Jüngere Witwen aber weise ab; denn wenn sie üppig geworden sind wider Christum, 12 so wollen sie heiraten und fallen dem Urteil anheim, weil sie den ersten Glauben verworfen haben. 13 Zugleich aber lernen sie auch müßig zu sein, umherlaufend in den Häusern; nicht allein aber müßig, sondern auch geschwätzig und vorwitzig, indem sie reden, was sich nicht geziemt. 14 Ich will nun, daß jüngere Witwen heiraten, Kinder gebären, Haushaltung führen, dem Widersacher keinen Anlaß geben der Schmähung halber; (1. Korinther 7.9) (1. Timotheus 2.15) 15 denn schon haben sich etliche abgewandt, dem Satan nach. 16 Wenn ein Gläubiger oder eine Gläubige Witwen hat, so leiste er ihnen Hilfe, und die Versammlung werde nicht beschwert, auf daß sie denen Hilfe leiste, die wirklich Witwen sind. (Apostelgeschichte 6.1)

Anweisungen im Hinblick auf die Ältesten

17 Die Ältesten, welche wohl vorstehen, laß doppelter Ehre würdig geachtet werden, sonderlich die da arbeiten in Wort und Lehre. (Apostelgeschichte 14.23) (Römer 12.8) 18 Denn die Schrift sagt: "Du sollst dem Ochsen, der da drischt, nicht das Maul verbinden", und: "Der Arbeiter ist seines Lohnes wert". (Lukas 10.7) (1. Korinther 9.9) 19 Wider einen Ältesten nimm keine Klage an, außer bei zwei oder drei Zeugen. (5. Mose 19.15) (Matthäus 18.16) 20 Die da sündigen, überführe vor allen, auf daß auch die übrigen Furcht haben. (Galater 2.14) 21 Ich bezeuge ernstlich vor Gott und Christo Jesu und den auserwählten Engeln, daß du diese Dinge ohne Vorurteil beobachtest, indem du nichts nach Gunst tust.

Persönliche Ratschläge für Timotheus

22 Die Hände lege niemand schnell auf und habe nicht teil an fremden Sünden. Bewahre dich selbst keusch. (1. Timotheus 4.14) 23 Trinke nicht länger nur Wasser, sondern gebrauche ein wenig Wein, um deines Magens und deines häufigen Unwohlseins willen. 24 Von etlichen Menschen sind die Sünden vorher offenbar und gehen voraus zum Gericht, etlichen aber folgen sie auch nach. 25 Desgleichen sind auch die guten Werke vorher offenbar, und die, welche anders sind, können nicht verborgen bleiben.