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5. Mose - Kapitel 21

Sühnung eines Mordes von unbekannter Hand

1 Wenn man einen Erschlagenen findet in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen, und er liegt im Felde und man weiß nicht, wer ihn erschlagen hat, 2 so sollen deine Ältesten und Richter hinausgehen und von dem Erschlagenen messen bis an die Städte, die umher liegen. 3 Welche Stadt die nächste ist, deren Älteste sollen eine junge Kuh von den Rindern nehmen, mit der man nicht gearbeitet und die noch nicht am Joch gezogen hat, 4 und sollen sie hinabführen in einen kiesigen Grund, der weder bearbeitet noch besät ist, und daselbst im Grund ihr den Hals brechen. 5 Da sollen herzukommen die Priester, die Kinder Levi; denn der HERR, dein Gott, hat sie erwählt, daß sie ihm dienen und in seinem Namen segnen, und nach ihrem Mund sollen alle Sachen und alle Schäden gerichtet werden. (5. Mose 17.8-9) 6 Und alle Ältesten der Stadt sollen herzutreten zu dem Erschlagenen und ihre Hände waschen über die junge Kuh, der im Grunde der Hals gebrochen ist, (Matthäus 27.24) 7 und sollen antworten und sagen: Unsre Hände haben dies Blut nicht vergossen, so haben's auch unsre Augen nicht gesehen. 8 Sei gnädig deinem Volk Israel, das du, HERR, erlöst hast; lege nicht das unschuldige Blut auf dein Volk Israel! So werden sie über dem Blut versöhnt sein. 9 Also sollst du das unschuldige Blut von dir tun, daß du tust, was recht ist vor den Augen des HERRN. (4. Mose 35.33)

Ehe mit kriegsgefangenen Frauen

10 Wenn du in einen Streit ziehst wider deine Feinde, und der HERR, dein Gott, gibt sie dir in deine Hände, daß du ihre Gefangenen wegführst,
11 und siehst unter den Gefangenen ein schönes Weib und hast Lust zu ihr, daß du sie zum Weibe nehmest, 12 so führe sie in dein Haus und laß sie ihr Haar abscheren und ihre Nägel beschneiden 13 und die Kleider ablegen, darin sie gefangen ist, und laß sie sitzen in deinem Hause und beweinen einen Monat lang ihren Vater und ihre Mutter; darnach gehe zu ihr und nimm sie zur Ehe und laß sie dein Weib sein. 14 Wenn du aber nicht mehr Lust zu ihr hast, so sollst du sie gehen lassen, wohin sie will, und nicht um Geld verkaufen noch versetzen, darum daß du sie gedemütigt hast.

Vom Recht des Erstgeborenen

15 Wenn jemand zwei Weiber hat, eine, die er liebhat, und eine, die er haßt, und sie ihm Kinder gebären, beide, die liebe und die unwerte, daß der Erstgeborene von der unwerten ist, (1. Mose 29.30)
16 und die Zeit kommt, daß er seinen Kindern das Erbe austeile, so kann er nicht den Sohn der liebsten zum erstgeborenen Sohn machen für den erstgeborenen Sohn der unwerten, 17 sondern er soll den Sohn der unwerten für den ersten Sohn erkennen, daß er ihm zwiefältig gebe von allem, was vorhanden ist; denn derselbe ist der Erstling seiner Kraft, und der Erstgeburt Recht ist sein. (1. Mose 49.3)

Todesstrafe für ungeratene Söhne

18 Wenn jemand einen eigenwilligen und ungehorsamen Sohn hat, der seines Vaters und seiner Mutter Stimme nicht gehorcht und, wenn sie ihn züchtigen, ihnen nicht gehorchen will,
19 so sollen ihn Vater und Mutter greifen und zu den Ältesten der Stadt führen und zu dem Tor des Orts, 20 und zu den Ältesten der Stadt sagen: Dieser unser Sohn ist eigenwillig und ungehorsam und gehorcht unsrer Stimme nicht und ist ein Schlemmer und ein Trunkenbold. 21 So sollen ihn steinigen alle Leute der Stadt, daß er sterbe, und sollst also das Böse von dir tun, daß es ganz Israel höre und sich fürchte. (5. Mose 13.11-12)

Bestattung eines Aufgehängten

22 Wenn jemand eine Sünde getan hat, die des Todes würdig ist, und wird getötet, und man hängt ihn an ein Holz,
23 so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holz bleiben, sondern du sollst ihn desselben Tages begraben, denn ein Gehenkter ist verflucht bei Gott, auf daß du dein Land nicht verunreinigst, das dir der HERR, dein Gott, gibt zum Erbe. (Josua 8.29) (Josua 10.27) (Galater 3.13)

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1. Chronik - Kapitel 26

Abteilungen der Torhüter

1 Die Abteilungen der Torhüter: von den Korhitern: Meschelemja, der Sohn Kores, von den Söhnen Asaphs; (2. Chronik 8.14) (2. Chronik 35.15) 2 und Meschelemja hatte Söhne: Sekarja, der Erstgeborene; Jediael, der zweite; Sebadja, der dritte; Jathniel, der vierte; 3 Elam, der fünfte; Jochanan, der sechste; Eljehoenai, der siebte. - 4 Und Obed-Edom hatte Söhne: Schemaja, der Erstgeborene; Josabad, der zweite; Joach, der dritte; und Sakar, der vierte; und Nethaneel, der fünfte; 5 Ammiel, der sechste: Issaschar, der siebte; Peullethai, der achte; denn Gott hatte ihn gesegnet. - 6 Und Schemaja, seinem Sohne, wurden Söhne geboren, welche in dem Hause ihres Vaters herrschten, denn sie waren tapfere Männer. 7 Die Söhne Schemajas: Othni und Rephael und Obed, Elsabad und seine Brüder, wackere Männer, Elihu und Semakja. 8 Alle diese von den Söhnen Obed-Edoms, sie und ihre Söhne und ihre Brüder, waren wackere Männer, fähig zum Dienste, 62 von Obed-Edom. - 9 Und Meschelemja hatte Söhne und Brüder, wackere Männer, achtzehn. - 10 Und Hosa, von den Söhnen Meraris, hatte Söhne: Schimri, das Haupt (obwohl er nicht der Erstgeborene war, setzte sein Vater ihn doch zum Haupte); 11 Hilkija, der zweite; Tebalja, der dritte; Sekarja, der vierte. Aller Söhne und Brüder Hosas waren dreizehn. 12 Diese Abteilungen der Torhüter, nach den Häuptern der Männer, hatten die Wachen gleich ihren Brüdern, um in dem Hause Jehovas zu dienen. 13 Und sie warfen Lose, der Kleine wie der Große, nach ihren Vaterhäusern, für jedes Tor. (1. Chronik 25.8) 14 Und für Schelemja fiel das Los gegen Osten. Und sie warfen Lose für seinen Sohn Sekarja, der ein verständiger Ratgeber war; und sein Los kam heraus gegen Norden. 15 Für Obed-Edom gegen Süden; und seinen Söhnen fiel das Vorratshaus zu. 16 Für Schuppim und für Hosa gegen Westen, bei dem Tore Schalleketh, an der aufsteigenden Straße, Wache gegen Wache. 17 Gegen Osten waren sechs Leviten; gegen Norden täglich vier; gegen Süden täglich vier; und an dem Vorratshause je zwei; 18 an dem Parbar gegen Westen: vier an der Straße, zwei an dem Parbar. 19 Das sind die Abteilungen der Torhüter von den Söhnen der Korhiter und von den Söhnen Meraris.

Schatzmeister, Vorsteher und Richter

20 Und die Leviten: Achija war über die Schätze des Hauses Gottes und über die Schätze der geheiligten Dinge. - 21 Die Söhne Ladans, die Söhne der Gersoniter von Ladan, die Häupter der Väter von Ladan, dem Gersoniter, die Jechieliter, (1. Chronik 23.8) 22 die Söhne der Jechieliter: Setham und sein Bruder Joel, waren über die Schätze des Hauses Jehovas. - 23 Was die Amramiter, die Jizhariter, die Hebroniter, die Ussieliter betrifft, 24 so war Schebuel, der Sohn Gersoms, des Sohnes Moses, Oberaufseher über die Schätze. - (1. Chronik 23.16) 25 Und seine Brüder, von Elieser: dessen Sohn Rechabja, und dessen Sohn Jesaja, und dessen Sohn Joram, und dessen Sohn Sikri, und dessen Sohn Schelomith. (1. Chronik 23.17) 26 Dieser Schelomith und seine Brüder waren über alle Schätze der geheiligten Dinge, welche der König David und die Häupter der Väter, die Obersten über tausend und über hundert, und die Obersten des Heeres geheiligt hatten; 27 von den Kriegen und von der Beute hatten sie sie geheiligt zur Unterhaltung des Hauses Jehovas; 28 und über alles, was Samuel, der Seher, und Saul, der Sohn Kis', und Abner, der Sohn Ners, und Joab, der Sohn der Zeruja, geheiligt hatten. Alles Geheiligte stand unter der Aufsicht Schelomiths und seiner Brüder. - 29 Von den Jizharitern waren Kenanja und seine Söhne für die äußeren Geschäfte über Israel, als Vorsteher und Richter. - 30 Von den Hebronitern waren Haschabja und seine Brüder, wackere Männer, 1700, zur Aufsicht über Israel diesseit des Jordan gegen Abend, für alle Angelegenheiten Jehovas und für den Dienst des Königs. - 31 Von den Hebronitern war Jerija das Haupt, von den Hebronitern, nach ihren Geschlechtern, nach den Vätern (im vierzigsten Jahre der Regierung Davids forschte man nach ihnen, und es fanden sich unter ihnen tüchtige Männer zu Jaser-Gilead); 32 und seine Brüder, wackere Männer, waren 2700, Häupter der Väter. Und der König David bestellte sie über die Rubeniter und die Gaditer und den halben Stamm Manasse, für alle Angelegenheiten Gottes und für die Angelegenheiten des Königs.