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5. Mose - Kapitel 20

Kriegsgesetze

1 Wenn du in einen Krieg ziehst wider deine Feinde und siehst Rosse und Wagen eines Volks, das größer ist als du, so fürchte dich nicht vor ihnen; denn der HERR, dein Gott, der dich aus Ägyptenland geführt hat, ist mit dir. 2 Wenn ihr nun hinzukommt zum Streit, so soll der Priester herzutreten und mit dem Volk reden 3 und zu ihnen sprechen: Israel, höre zu! Ihr geht heute in den Streit wider eure Feinde; euer Herz verzage nicht, fürchtet euch nicht und erschreckt nicht und laßt euch nicht grauen vor ihnen; 4 denn der HERR, euer Gott, geht mit euch, daß er für euch streite mit euren Feinden, euch zu helfen. 5 Aber die Amtleute sollen mit dem Volk reden und sagen: Welcher ein neues Haus gebaut hat und hat's noch nicht eingeweiht, der gehe hin und bleibe in seinem Hause, auf daß er nicht sterbe im Krieg und ein anderer weihe es ein. (5. Mose 16.18)
6 Welcher einen Weinberg gepflanzt hat und hat seine Früchte noch nicht genossen, der gehe hin und bleibe daheim, daß er nicht im Kriege sterbe und ein anderer genieße seine Früchte. (3. Mose 19.24-25) (5. Mose 28.30) 7 Welcher ein Weib sich verlobt hat und hat sie noch nicht heimgeholt, der gehe hin und bleibe daheim, daß er nicht im Kriege sterbe und ein anderer hole sie heim. (5. Mose 24.5) 8 Und die Amtleute sollen weiter mit dem Volk reden und sprechen: Welcher sich fürchtet und ein verzagtes Herz hat, der gehe hin und bleibe daheim, auf daß er nicht auch seiner Brüder Herz feige mache, wie sein Herz ist. (Richter 7.3) 9 Und wenn die Amtleute ausgeredet haben mit dem Volk, so sollen sie die Hauptleute vor das Volk an die Spitze stellen.

Das Gesetz über das Verhalten gegen feindliche Städte

10 Wenn du vor eine Stadt ziehst, sie zu bestreiten, so sollst du ihr den Frieden anbieten. (4. Mose 21.21-22)
11 Antwortet sie dir friedlich und tut dir auf, so soll das Volk, das darin gefunden wird dir zinsbar und untertan sein. 12 Will sie aber nicht friedlich mit dir handeln und will mit dir kriegen, so belagere sie. 13 Und wenn sie der HERR, dein Gott, dir in die Hand gibt, so sollst du alles, was männlich darin ist, mit des Schwertes Schärfe schlagen. (4. Mose 31.7) (4. Mose 31.17) 14 Allein die Weiber, die Kinder und das Vieh und alles, was in der Stadt ist, und allen Raub sollst du unter dich austeilen und sollst essen von der Ausbeute deiner Feinde, die dir der HERR, dein Gott, gegeben hat. 15 Also sollst du allen Städten tun, die sehr ferne von dir liegen und nicht von den Städten dieser Völker hier sind. 16 Aber in den Städten dieser Völker, die dir der HERR, dein Gott, zum Erbe geben wird, sollst du nichts leben lassen, was Odem hat, (Josua 10.40)
17 sondern sollst sie verbannen, nämlich die Hethiter, Amoriter, Kanaaniter, Pheresiter, Heviter und Jebusiter, wie dir der HERR, dein Gott, geboten hat, (5. Mose 7.1-2) 18 auf daß sie euch nicht lehren tun alle die Greuel, die sie ihren Göttern tun, und ihr euch versündigt an dem HERR, eurem Gott. 19 Wenn du vor einer Stadt lange Zeit liegen mußt, wider die du streitest, sie zu erobern, so sollst die Bäume nicht verderben, daß du mit Äxten dran fährst; denn du kannst davon essen, darum sollst du sie nicht ausrotten. Ist's doch Holz auf dem Felde und nicht ein Mensch, daß es vor dir ein Bollwerk sein könnte.
20 Welches aber Bäume sind, von denen du weißt, daß man nicht davon ißt, die sollst du verderben und ausrotten und Bollwerk daraus bauen wider die Stadt, die mit dir kriegt, bis du ihrer mächtig werdest.

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Jeremia - Kapitel 28

1 Es war noch in der Anfangszeit des Königs Zidkija von Juda, im August seines vierten Regierungsjahrs, da sagte der Prophet Hananja Ben-Asur von Gibeon im Haus Jahwes vor den Priestern und dem Volk: 2 "So spricht Jahwe, der allmächtige Gott Israels: 'Ich zerbreche das Joch des Königs von Babylon. 3 In zwei Jahren werde ich alle Gegenstände aus dem Haus Jahwes, die König Nebukadnezzar weggenommen und nach Babylonien gebracht hat, an diesen Ort zurückbringen. (Jeremia 27.16) 4 Auch König Jechonja Ben-Jojakim und alle anderen, die aus Juda nach Babylonien verschleppt worden sind, bringe ich an diesen Ort zurück', spricht Jahwe, 'denn ich zerbreche das Joch des Königs von Babylon.'" (Jeremia 27.20) 5 Da sagte der Prophet Jeremia öffentlich vor den Priestern und dem Volk, das sich im Haus Jahwes befand, zu dem Propheten Hananja: 6 "Amen! Ich wünschte, Jahwe würde das tun! Er lasse deine Worte in Erfüllung gehen und bringe die Gegenstände aus dem Haus Jahwes und alle nach Babylonien Verschleppten an diesen Ort zurück! 7 Aber jetzt höre, was ich vor dir und dem ganzen Volk zu sagen habe: 8 Die Propheten, die vor mir und dir seit ältesten Zeiten aufgetreten sind, sagten vielen Ländern und großen Reichen Krieg, Unheil und Pest voraus. 9 Der Prophet, der Frieden ankündigt, wird als echter Prophet erkannt, wenn sein Wort eintrifft. Erst daran erweist sich, dass Jahwe ihn wirklich gesandt hat." 10 Da nahm der Prophet Hananja das Joch vom Hals des Propheten Jeremia ab und zerbrach es. (Jeremia 27.2) 11 Dann erklärte er vor allen Leuten: "So spricht Jahwe: 'Ebenso werde ich in zwei Jahren das Joch des Königs Nebukadnezzar von Babylon den Völkern vom Hals nehmen und zerbrechen.'" Daraufhin ging der Prophet Jeremia weg. (Jeremia 28.3) 12 Einige Zeit nachdem Hananja das Joch vom Hals Jeremias genommen und zerbrochen hatte, kam das Wort Jahwes zu Jeremia: 13 "Geh und sage zu Hananja: 'So spricht Jahwe: Ein Joch aus Holz hast du zerbrochen, doch dafür kommt ein Joch aus Eisen. 14 Denn so spricht Jahwe, der allmächtige Gott Israels: Ein eisernes Joch habe ich auf den Nacken dieser Völker gelegt; sie müssen König Nebukadnezzar von Babylon dienen. Selbst die wilden Tiere gebe ich ihm.'" (Jeremia 27.6) 15 Jeremia sagte außerdem zum Propheten Hananja: "Hör gut zu, Hananja! Jahwe hat dich nicht gesandt. Du hast das Volk auf eine Lüge vertrauen lassen. 16 Darum spricht Jahwe: 'Pass auf! Ich lasse dich vom Erdboden verschwinden. Dieses Jahr noch wirst du sterben, denn du hast Ungehorsam gegen Jahwe gepredigt.'" (Jeremia 23.14) (Jeremia 29.32) 17 Der Prophet Hananja starb noch in demselben Jahr, im Oktober.