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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)

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Sprüche - Kapitel 5

1 Mein Sohn, hör meiner Weisheit willig zu / und nimm meine Einsicht zur Kenntnis, 2 beachte diese Gedanken, / dass deine Rede das Wissen bewahrt. 3 Denn mit honigsüßen Worten lockt sie dich, die fremde Frau, / ihr Gaumen ist glatter als Öl, (Sprüche 2.16-19) 4 doch zuletzt ist sie bitter wie Wermut, / scharf wie ein zweischneidiges Schwert. 5 Ihre Füße steigen nieder zum Tod, / ihre Schritte streben dem Totenreich zu. 6 Damit du den Weg zum Leben nicht siehst, / lenkt sie dich ab, ohne dass du es merkst. 7 Und nun, ihr Söhne, hört auf mich! / Schlagt meine Warnungen nicht in den Wind! 8 Geh solch einer Frau aus dem Weg, / komm nicht in die Nähe ihres Hauseingangs! 9 Sonst überlässt du anderen dein Gut, / einem Grausamen all deine Jahre. 10 Sonst leben andere von deinem Vermögen, / Fremde besitzen dann, was du erarbeitet hast. 11 Und du stöhnst an deinem Ende, / wenn dein Fleisch und dein Leib sich verzehren 12 und wenn du jammerst: "Warum habe ich nur die Erziehung gehasst? / Weshalb habe ich die Mahnung verachtet? 13 Hätte ich doch aufgepasst / und auf meine Lehrer gehört! 14 Fast wäre ich vor aller Öffentlichkeit / ins Unglück geraten." 15 Trink Wasser aus deiner eigenen Zisterne, / Wasser, das aus deinem Brunnen quillt. 16 Sollen deine Quellen auf die Straße fließen, / deine Bäche auf die Plätze der Stadt? 17 Dir allein soll sie gehören, / keinem Fremden neben dir. 18 Deine Quelle sei gesegnet! / Freue dich an der Frau deiner Jugend! 19 Die liebreizende Gazelle, / das anmutige Reh - ihre Brüste sollen dich immer berauschen, / ihre Liebe bezaubere dich stets! 20 Warum willst du dich an einer Fremden ergötzen, / warum die Brüste einer Fremden umschlingen? 21 Denn die Wege des Menschen hat Jahwe im Blick, / auf seine Pfade gibt er acht. 22 Die eigenen Sünden fangen den Gottlosen ein, / die Stricke seiner Sünde fesseln ihn selbst. 23 Er wird sterben aus Mangel an Zucht, / seine große Dummheit bringt ihn ins Grab.