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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)

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Sprüche - Kapitel 22

1 Ein guter Name ist besser als großer Besitz, / Beliebtheit besser als Silber und Gold. (Prediger 7.1) 2 Der Reiche und der Arme begegnen sich, / der sie beide schuf, ist Jahwe. 3 Der Kluge sieht das Unglück voraus und bringt sich in Sicherheit, / der Unerfahrene geht weiter und kommt zu Fall. (Sprüche 27.12) 4 Der Lohn von Demut und Furcht vor Jahwe / ist Reichtum, Ehre und erfülltes Leben. 5 Der Weg des Falschen ist voll Haken und Schlingen, / wer sein Leben liebt, meidet ihn. 6 Gewöhne den Jungen an seinen Weg, / dann bleibt er auch im Alter dabei. (Sprüche 20.11) 7 Der Reiche hat die Armen in seiner Gewalt, / der Schuldner ist seines Gläubigers Sklave. 8 Wer Unrecht sät, wird Unheil ernten, / der Stock beendet seinen Übermut. (Hiob 4.8) 9 Wer Güte zeigt, wird gesegnet sein, / denn er teilt sein Brot mit den Armen. (Sprüche 19.17) 10 Vertreibe den Spötter, dann zieht auch der Zank fort, / das Streiten und Schimpfen hört auf. (1. Mose 21.9-10) (Sprüche 26.20) 11 Wer ein reines Gewissen liebt und gewinnend reden kann, / den nimmt der König zum Freund. (Psalm 101.6) 12 Die Augen Jahwes bewachen das Erkennen, / doch die Worte des Falschen fegt er hinweg. 13 Der Faule sagt: Ein Löwe ist draußen, / der bringt mich um, mitten auf dem Platz. (Sprüche 26.13) 14 Eine tiefe Grube ist der Mund der fremden Frau, / wen Jahwe strafen will, der fällt hinein. (Sprüche 5.3-4) (Sprüche 23.27) 15 Hat ein Kind nur Dummheiten im Kopf, / entfernt man sie durch die Rute der Zucht. (Sprüche 23.14) (Sprüche 29.17) 16 Wer den Armen unterdrückt, mehrt dessen Besitz; / wer dem Reichen gibt, macht ihn arm. 17 Hör mir zu! Vernimm die Worte von Weisen / und nimm dir mein Wissen zu Herzen! 18 Es ist gut, wenn du sie auswendig lernst, / damit du sie jederzeit hersagen kannst. 19 Ich belehre dich heute, / damit du Jahwe vertraust. 20 Dreißig von diesen Lehren schrieb ich dir auf, / Ratschläge, gut und begründet. 21 Sie zeigen dir, wie redlich Wahrheit ist, / damit du dem, der dich schickte, zuverlässige Antwort bringst. 22 Beraube nicht den Schwachen, der sich nicht wehren kann, / und benachteilige nicht den Hilflosen vor Gericht. 23 Jahwe schützt die Schutzlosen. / Wer sie beraubt, dem raubt er das Leben. (Sprüche 23.11) 24 Lass dich nicht mit einem Zornigen ein, / und vom Hitzkopf halte dich fern. (Sprüche 29.22) 25 Sonst gewöhnst du dich an seine Unart / und bringst dich selber zu Fall. 26 Sei nicht unter denen, die sich durch Handschlag verpflichten, / die Bürgschaft leisten für fremde Schuld. (Sprüche 6.1) 27 Denn wenn du dann nicht bezahlen kannst, / pfändet man selbst dein Bett. 28 Verrücke die uralte Grenze nicht, / die deine Väter dem Grundstück gesetzt. (5. Mose 27.17) (Sprüche 23.10) 29 Siehst du einen, der tüchtig ist in seinem Beruf - Königen wird er dienen / und nicht irgendwelchen, die niemand kennt. (Sprüche 21.5)