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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)

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Römer - Kapitel 7

1 Nun ist euch doch klar, liebe Geschwister - ich rede ja zu Leuten, die das Gesetz kennen -, dass das Gesetz für einen Menschen nur so lange Geltung hat, wie er lebt. 2 So ist zum Beispiel eine verheiratete Frau durch das Gesetz an ihren Mann gebunden, so lange er lebt. Stirbt ihr Mann, ist sie frei von dem Gesetz, das sie an ihn band. (1. Korinther 7.39) 3 Wenn sie sich also zu Lebzeiten ihres Mannes mit einem anderen einlässt, gilt sie als Ehebrecherin. Stirbt aber der Mann, ist sie nicht mehr durch das Gesetz gebunden. Es steht ihr frei, einen anderen zu heiraten. Sie wird deswegen nicht zur Ehebrecherin. 4 So ist es auch mit euch, liebe Geschwister. Durch den körperlichen Tod des Messias seid ihr dem Gesetz gegenüber zu Tode gekommen, sodass ihr jetzt einem anderen angehören könnt, nämlich dem, der von den Toten auferweckt wurde. Und das bedeutet: Jetzt kann unser Leben für Gott Frucht bringen. 5 Denn als wir noch unserem natürlichen Wesen folgten, war alles, was wir taten, von den durch das Gesetz erregten sündigen Leidenschaften bestimmt. Die einzige Frucht, die das brachte, war der Tod. (Römer 6.21) 6 Doch jetzt sind wir vom Gesetz freigekommen, wir sind tot für das Gesetz, das uns früher gefangen hielt. Jetzt stehen wir im Dienst einer neuen Ordnung, der des Geistes, und werden nicht mehr von der alten beherrscht, die vom Buchstaben des Gesetzes bestimmt war. (Römer 6.2) (Römer 6.4) (Römer 8.1-2) 7 Heißt das nun, dass das Gesetz Sünde ist? Auf keinen Fall! Aber ohne Gesetz hätte ich nie erkannt, was Sünde ist. Auch die Begierde wäre nie in mir erwacht, wenn das Gesetz nicht gesagt hätte: "Du sollst nicht begehren!" 8 Doch die Sünde nutzte die Gelegenheit und stachelte durch das Gebot jede Begierde in mir auf. Ohne Gesetz ist die Sünde tot. (Römer 5.13) (1. Korinther 15.56) 9 Ich dagegen lebte, solange ich noch ohne Gesetz war. Als dann aber das Gebot kam, fing die Sünde an zu leben - 10 und ich starb. Das Gebot, das mir das Leben erhalten sollte, brachte mir den Tod. (3. Mose 18.5) (Jakobus 1.15) 11 Denn die Sünde ergriff die Gelegenheit und benutzte das Gesetz, um mich zu täuschen und zu töten. (Hebräer 3.13) 12 Es bleibt also dabei: Das Gesetz ist heilig, und seine Forderungen sind heilig, gerecht und gut. (1. Timotheus 1.8) 13 Hat nun das Gute mir den Tod gebracht? Auf keinen Fall! Schuld war die Sünde. Sie hat mir den Tod gebracht und das Gute dazu benutzt. So hat sie ihr wahres Gesicht gezeigt. Die Forderungen des Gesetzes haben nur die Abscheulichkeit der Sünde ans Licht gebracht. (Römer 5.20) 14 Wir wissen ja, dass das Gesetz vom Geist Gottes erfüllt ist. Ich dagegen bin von meiner Natur bestimmt und der Sünde unterworfen. (Johannes 3.6) 15 Ich verstehe ja selbst nicht, was ich tue. Denn ich tue nicht das, was ich will, sondern gerade das, was ich hasse. 16 Wenn ich aber das tue, was ich gar nicht tun will, gebe ich dem Gesetz Recht und heiße es gut. 17 Dann aber bin nicht mehr ich es, der so handelt, sondern die Sünde, die in mir wohnt. 18 Denn ich weiß, dass in mir, das heißt in meiner Natur, nichts Gutes wohnt. Es fehlt mir nicht am Wollen, aber ich bringe es nicht fertig, das Gute zu tun. (1. Mose 6.5) (1. Mose 8.21) 19 Ich tue nicht das Gute, das ich tun will, sondern das Böse, das ich nicht will. 20 Wenn ich aber das tue, was ich gar nicht will, dann bin nicht mehr ich der Handelnde, sondern die Sünde, die in mir wohnt. 21 Ich stelle also ein Gesetz des Bösen in mir fest, obwohl ich doch das Gute tun will. 22 Denn meiner innersten Überzeugung nach stimme ich dem Gesetz Gottes freudig zu, 23 aber in meinen Gliedern sehe ich ein anderes Gesetz wirken, das mit dem Gesetz in meinem Innern in Streit liegt und mich zu seinem Gefangenen macht: das Gesetz der Sünde. (Galater 5.17) 24 Ich unglückseliger Mensch! Gibt es denn niemand, der mich aus dieser tödlichen Verstrickung befreit? 25 Doch! Und dafür danke ich Gott durch Jesus Christus, unseren Herrn.Es gilt also beides: Meiner innersten Überzeugung nach diene ich dem Gesetz Gottes, meiner Natur nach aber bin ich dem Gesetz der Sünde versklavt. (1. Korinther 15.57)