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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)

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Psalm - Kapitel 88

1 Ein Psalmlied der Nachkommen Korachs. Dem Chorleiter. Zu singen auf schwermütige Weise. Ein Lehrgedicht von Heman, dem Esrachiter. 2 Jahwe, Gott meines Heils, / Tag und Nacht schrei ich zu dir! 3 Lass mein Gebet zu dir kommen! / Hör doch auf mein Rufen! 4 Mit Leid bin ich gesättigt, / mein Leben ist dem Tode nah. 5 Ich werde schon zu den Toten gezählt. / Ich bin wie ein Mann ohne Kraft. 6 Ich bin wie einer, der schon im Massengrab liegt, / ein Erschlagener, an den du nicht mehr denkst. / Deine Hilfe erreicht ihn nicht mehr. 7 Du hast mich in die tiefste Grube gelegt, / in die finstersten Tiefen. 8 Schwer liegt dein Zorn auf mir, / mit all deinen Wogen drückst du mich nieder. // (Psalm 42.8) 9 Meine Freunde hast du von mir entfernt, / sie wenden sich mit Abscheu von mir ab. / Ich bin gefangen und kann nicht heraus. (Psalm 31.12) (Psalm 38.12) (Psalm 88.19) 10 Meine Augen vergehen vor Elend. Jeden Tag rufe ich zu dir, Jahwe, / und strecke meine Hände nach dir aus. 11 Wirst du an den Toten Wunder tun? / Sollen die Gestorbenen dich preisen? // (Psalm 6.6) 12 Wird man im Grab von deiner Gnade erzählen, / im Abgrund von deiner Treue? 13 Werden in der Finsternis deine Wunder bekannt, / und deine Gerechtigkeit im Land des Vergessens? 14 Ich aber, Jahwe, ich schreie zu dir. / Jeden Morgen empfängt dich mein Gebet. 15 Warum, Jahwe, verabscheust du mich, / verbirgst du dein Gesicht vor mir? 16 Elend und todkrank von Jugend auf / trage ich erstarrt deine Schrecken. 17 Wie ein Feuer rast dein Zorn über mich hin, / deine Schrecken vernichten mich. 18 Wie tödliche Fluten dringen sie auf mich ein, / von allen Seiten bedrohen sie mich. 19 Freunde und Nachbarn hast du mir entfremdet, / mein einziger Begleiter ist die Finsternis. (Psalm 88.9)