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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)

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Psalm - Kapitel 50

1 Ein Psalmlied von Asaf. Gott, der Allmächtige, Gott, Jahwe, / er redet und ruft über die Welt. / Von dort, wo die Sonne aufgeht, / bis dahin, wo sie versinkt; (1. Chronik 25.1) 2 von Zion her, der vollkommenen Schönheit, / zeigt Gott sich in strahlendem Glanz. 3 Unser Gott kommt, und er schweigt nicht. / Feuer frisst vor ihm her, / und um ihn tobt ein gewaltiger Sturm. (Psalm 96.13) 4 Er ruft den Himmel oben und die Erde / zum Gericht seines Volkes herbei: (Jesaja 1.2) 5 "Holt meine Frommen zusammen, / die beim Opfer den Bund mit mir schlossen!" (2. Mose 24.4-8) 6 Die Himmel verkünden seine Gerechtigkeit / und dass Gott Richter ist, er selbst. // 7 "Höre, mein Volk, und lass mich reden! / Israel, ich klage dich an, / ich, Gott, dein Gott! 8 Nicht wegen deiner Opfer tadle ich dich, / deine Brandopfer sind immer vor mir. (Jesaja 1.11) 9 Doch ich nehme deine Opfer nicht an. / Ich brauche keinen Stier aus deinem Stall / und keinen Bock aus deinem Pferch! 10 Denn mein ist alles Wild im Wald, / die Tiere auf den tausend Bergen. 11 Ich kenne alle Vögel dort. / Was sich regt auf dem Feld, ist mein eigen. 12 Hätte ich Hunger, müsste ich es dir nicht sagen, / denn mein ist die Welt und was sie erfüllt. 13 Soll ich denn das Fleisch von Stieren essen? / Trink ich denn Blut von den Böcken? 14 Opfere Gott Dank / und löse ihm deine Versprechen ein! 15 Und wenn du in Not bist, rufe mich an! / Dann will ich dich retten - und du wirst mich ehren!" (Hiob 22.27) (Psalm 81.8) (Psalm 91.15) 16 Zum Gottlosen aber spricht Gott: / "Was redest du von meinen Geboten, / führst meinen Bund in deinem Mund? (Römer 2.21-23) 17 Du lässt dir ja nichts von mir sagen, / schlägst jede Mahnung in den Wind. 18 Mit Dieben freundest du dich an, / bist bei Ehebrechern zu Haus. (Epheser 5.11) 19 Du lässt deinen Mund zum Bösen los / und deine Zunge knüpft Lügengewebe. 20 Du ziehst über deinen Bruder her, / selbst den Sohn deiner Mutter verleumdest du. 21 Das hast du getan, und ich schwieg. / Hast du gemeint, ich sei so wie du? / Ich werde dich strafen! / Ich halte es dir vor! (Psalm 73.11) 22 Merkt auf, ihr Gottvergessenden; / sonst schlage ich zu, / und keiner rettet euch! 23 Dank ist die Opfergabe, die mich ehrt. / Wer diesen Weg einschlägt, wird das Heil Gottes sehen!"