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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)

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Psalm - Kapitel 34

1 Von David, als er sich vor Abimelech wahnsinnig stellte und dieser ihn fortjagte. (1. Samuel 21.14-16) 2 Jahwe will ich preisen allezeit, / immer sei sein Lob in meinem Mund. 3 Meine Seele rühme sich Jahwes, / dass die Gebeugten es freudig vernehmen. 4 Erhebt Jahwe mit mir, / lasst uns gemeinsam ihn ehren! 5 Ich suchte Jahwe, und er hat mich erhört, / hat mich meinen Ängsten entrissen. 6 Wer auf ihn blickt, wird strahlen; / sein Vertrauen wird niemals enttäuscht. 7 Der Gebeugte dort rief, und Jahwe hörte / und half ihm aus all seinen Nöten. 8 Wer Jahwe fürchtet und ehrt, / den umgibt sein schützender Engel / und befreit ihn. (1. Mose 32.2) (Psalm 91.11) 9 Schmeckt und seht wie gütig Jahwe ist! / Glücklich ist jeder, der sich bei ihm birgt! (1. Petrus 2.3) 10 Fürchtet Jahwe, die ihr ihm gehört! / Denn wer das tut, hat keine Not! (Psalm 37.19) 11 Selbst junge Löwen müssen hungern, / doch wer Jahwe sucht, hat alles, was er braucht. (Psalm 33.18-19) (Psalm 37.25) (Lukas 1.53) 12 Kommt, ihr jungen Leute, hört mir zu! / Ich will euch lehren, Jahwe zu fürchten. 13 Wer will etwas vom Leben haben? / Wer will lange glücklich sein? (1. Petrus 3.10-12) 14 Der passe auf, was er sagt, / dass er nicht lügt und niemand verleumdet. 15 Der tue das Gute und kehre sich vom Bösen ab, / der mühe sich um Frieden mit seiner ganzen Kraft. (Psalm 37.27) 16 Jahwe blickt auf die Gerechten / und hört auf ihre Bitten. 17 Wer Böses tut, dem stellt er sich entgegen / und lässt ihr Andenken von der Erde verschwinden. (Sprüche 10.7) 18 Doch wenn seine Treuen rufen, hört er sie / und rettet sie aus jeder Bedrängnis. 19 Nah ist Jahwe den gebrochenen Herzen, / bedrückten Seelen hilft er auf. (Psalm 51.19) 20 Viel muss der Gerechte leiden, / doch Jahwe reißt ihn aus allem heraus. (2. Korinther 1.5) 21 Er behütet all seine Glieder, / dass nicht eins davon zerbrochen wird. 22 Die Böses tun, wird Bosheit töten, / wer Gerechte hasst, muss es büßen. 23 Jahwe rettet seinen Dienern das Leben; / wer Schutz bei ihm sucht, wird nicht für schuldig erklärt.