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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)

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Psalm - Kapitel 27

1 Von David.Jahwe ist mein Licht und mein Heil: / Vor wem sollte ich mich fürchten? / Jahwe ist die Schutzburg meines Lebens: / Vor wem sollte ich erschrecken? (Psalm 56.5) (Jesaja 12.2) 2 Dringen Böse auf mich ein, / um mich zu verschlingen, / bedrängen mich meine Feinde, / sind sie es, die straucheln und fallen. (Hiob 19.22) 3 Selbst wenn ein Heer mich belagert, / habe ich keine Angst. / Auch wenn es zum Kampf gegen mich kommt: / Ich vertraue auf ihn. (Psalm 3.7) 4 Eins nur hab ich von Jahwe erbeten, / das ist alles, was ich will: / Mein Leben lang im Haus Jahwes zu wohnen, / um die Freundlichkeit Jahwes zu schauen / und nachzudenken in seinem Tempel. (Psalm 23.6) (Psalm 26.6-8) (Psalm 42.5) (Psalm 63.3) (Psalm 84.4-5) 5 Wenn schlimme Tage kommen, / birgt er mich in seinem Haus, / unter seinem Dach gibt er mir Schutz. / Hoch auf einen Felsen stellt er mich. (Psalm 31.21) (Psalm 40.3) 6 Nun kann ich den Kopf heben / über all meine Feinde ringsum. / Mit Jubel bringe ich Opfer in Jahwes Zelt, / mit Singen und Spielen preise ich ihn. 7 Hör mich, Jahwe, wenn ich rufe, / sei mir gnädig und antworte mir! 8 Mein Herz spricht dir nach: "Sucht meine Nähe!" / Ich suche deine Nähe, Jahwe. (5. Mose 4.29) 9 Verbirg dein Gesicht nicht vor mir, / weise deinen Diener nicht zornig zurück! / Du hast mir doch immer geholfen, Gott meines Heils! / Gib mich nicht auf und verlasse mich nicht! 10 Auch wenn mich Vater und Mutter verlassen, / Jahwe nimmt mich bei sich auf. (Jesaja 49.15) 11 Lehr mich, Jahwe, deinen Weg, / leite mich auf gerader Bahn / denn meine Feinde stellen mir nach. (Psalm 25.4) (Psalm 86.11) (Psalm 139.24) 12 Gib mich nicht preis der Gier meiner Feinde, / denn falsche Zeugen verklagen mich / und speien Galle und Gift. 13 Ach, wenn ich mir nicht sicher wäre, / die Güte Jahwes zu schauen / im Land der Lebendigen ... (Psalm 142.6) (Jesaja 38.11) 14 Vertrau auf Jahwe, / sei stark und fasse Mut, / vertrau auf Jahwe! (Psalm 31.25)