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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)

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Psalm - Kapitel 25

1 Von David. Zu dir erhebe ich meine Seele, Jahwe. 2 Mein Gott, ich vertraue auf dich: / Lass mich nicht im Stich! / Gönn meinen Feinden nicht diesen Triumph! 3 Wer auf dich hofft, wird niemals enttäuscht, / doch wer dich treulos verlässt, wird beschämt. (Jesaja 49.23) 4 Zeig mir, Jahwe, deine Wege, / lehre mich tun, was du willst. (Psalm 27.11) 5 Leite mich durch deine Wahrheit und lehre mich, / denn du bist der Gott, der mir hilft. / Täglich hoffe ich auf dich. 6 Denk an dein Erbarmen, Jahwe, / und an die Beweise deiner Gunst, / denn sie waren immer schon da. 7 Denk nicht an meine Jugendsünden / und an meine Vergehen! / Denk in deiner Liebe an mich; / tu es, weil du gütig bist, Jahwe. (Hiob 13.26) 8 Jahwe ist gut und gerecht, / darum belehrt er die Sünder. 9 Die Gebeugten führt er in seinem Recht / und lehrt sie seinen Weg zu erkennen. 10 Alles, was Jahwe tut, ist nur Güte und Wahrheit / für die, die seinen Bund und seine Gebote beachten. 11 Um deines Namens willen, Jahwe, / vergib mir meine so große Schuld! 12 Was ist mit dem, der Jahwe fürchtet? / Ihm zeigt er den Weg, den er wählen soll. (Psalm 32.8) 13 Er lebt in Frieden und Glück / und seinen Kindern gehört das Land. (Psalm 37.9) 14 Den Gottesfürchtigen vertraut Jahwe. / Er weiht sie ein in seinen Bund. (Hiob 29.4) 15 Meine Augen haben Jahwe immer im Blick, / denn er zieht meine Füße aus dem Netz. 16 Wende dich gnädig mir zu! / Denn ich bin einsam und elend. 17 Befreie mein Herz von der Angst / und nimm den Druck von mir weg! 18 Sieh mein Elend an und meine Not; / vergib mir meine ganze Schuld! 19 Schau, meine Feinde sind viele geworden! / Abgrundtief hassen sie mich. (Psalm 35.19) 20 Erhalte mein Leben und rette mich! / Lass mich nicht scheitern, / denn ich suche Unterschlupf bei dir! (Psalm 16.1) 21 Mögen Unschuld und Geradheit mich schützen, / denn ich zähle auf dich! (Hiob 1.1) 22 Erlöse Israel aus allen seinen Nöten, Gott! (Psalm 130.8)