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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)

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Psalm - Kapitel 103

1 Von David.Auf, meine Seele, preise Jahwe, / und alles in mir seinen heiligen Namen! 2 Auf, meine Seele, preise Jahwe, / und vergiss es nie, was er für dich tat. 3 Er vergibt dir all deine Schuld. / Er ist es, der all deine Krankheiten heilt, (Psalm 32.1) 4 der dein Leben vom Verderben erlöst, / dich mit Liebe und Erbarmen bedeckt, (Psalm 5.13) 5 der mit Gutem dein Alter sättigt / und wie beim Adler dein Jungsein wieder erschafft. (Jesaja 40.31) 6 Jahwe greift ein mit heilvollem Tun, / und allen Bedrückten schafft er ihr Recht. 7 Seine Pläne gab er Mose bekannt, / und Israel hat er die Taten gezeigt. (2. Mose 33.13) 8 Jahwe ist barmherzig und mit Liebe erfüllt, / voll unendlicher Güte und großer Geduld. (2. Mose 34.6) (Psalm 86.15) 9 Er klagt uns nicht in einem fort an, / die Vorwürfe trägt er uns nicht ewig nach. (Jesaja 57.16) 10 Er straft uns nicht, wie wir es verdienten, / und unsere Untaten zahlt er nicht heim. 11 Denn so hoch der Himmel über der Erde steht, / so groß ist die Gnade für den, der Gott ehrt. (Psalm 36.6) 12 So weit wie der Osten vom Westen entfernt ist, / so weit schafft er unsere Schuld von uns weg. 13 Wie sich ein Vater über Kinder erbarmt, / so erbarmt sich Jahwe über den, der ihn ehrt. 14 Er weiß ja, was für Gebilde wir sind; / er vergisst es nicht: Wir bestehen aus Staub. (1. Mose 2.7) (1. Mose 3.19) (Hiob 10.9) 15 Das Leben des Menschen ist wie das Gras, / es blüht wie eine Blume im Feld. (Psalm 90.5-6) (1. Petrus 1.24-25) 16 Die Glut aus der Wüste fegt über sie hin. / Schon ist sie weg, hinterlässt keine Spur. 17 Doch die Güte Jahwes hat ewig Bestand, / sie gilt auf immer für den, der ihn ehrt; / ja selbst seinen Kindern, dem neuen Geschlecht, (Klagelieder 3.22) (Lukas 1.50) 18 wenn sie den Bund halten, / das Gebotene tun. 19 Im Himmel hat Jahwe seinen Thron aufgestellt / und herrscht als der König über alles, was ist. 20 Auf, preist Jahwe, ihr Engel vor ihm, / ihr mächtigen Wesen, die ihr tut, was er sagt, / und gehorsam seine Befehle ausführt. (Psalm 29.1) (Daniel 7.10) 21 Ja, lobt Jahwe, ihr himmlischen Heere, / ihr seine Diener, die tun, was er will. 22 Ihr Geschöpfe des Herrn: Auf, preist Jahwe, / wo immer ihr lebt und er euch regiert! / Auch du, meine Seele, auf, preise Jahwe! (Psalm 148.1)