zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)

zurückEinzelansichtvor

Psalm - Kapitel 10

1 Warum, Jahwe, stehst du fern, / verbirgst dich in Zeiten der Not? (Psalm 44.25) 2 Durch den Hochmut der Gottlosen fiebert der Arme. / Mögen sie sich verfangen im eigenen Plan! 3 Der Gottlose rühmt sich seiner Begierden, / der Habsüchtige prahlt; er verachtet Jahwe. 4 Der Gottlose sagt in seinem Wahn: "Gott forscht nicht nach!" / "Es gibt keinen Gott", sind all seine Gedanken. 5 Sein Tun glückt ihm zu jeder Zeit; / fern sind ihm deine Gerichte; / seine Gegner schnaubt er nur an. (Amos 6.3) 6 Er sagt zu sich selbst: / "Was kann mich erschüttern? / An mir geht jedes Unglück vorbei. / So wird es auch bleiben." (Psalm 73.4-8) 7 Er flucht, er lügt, er droht. / Nichts als Unheil richtet er an. (Römer 3.14) 8 Er liegt auf der Lauer in den Gehöften, / mordet den Unschuldigen im Versteck. / Seine Augen spähen dem Wehrlosen nach. 9 Er lauert im Versteck wie ein Löwe im Dickicht, / er lauert darauf, den Schwachen zu fangen, / er fängt sein Opfer in seinem Netz. (Psalm 17.12) 10 Er schlägt und der Schwache sinkt hin, / er fällt in seine Pranken. 11 Er sagt sich: "Gott vergisst es! / Er verbirgt sein Gesicht. / Er sieht nie mehr hin." (Psalm 94.7) 12 Steh auf, Jahwe! / Gott, erhebe deine Hand! / Vergiss die Armen nicht! 13 Weshalb darf der Böse Gott verhöhnen? / Weshalb darf er sagen: "Du forschst ja nicht nach"? 14 Aber du hast es gesehen, / du schaust ja auf Jammer und Gram / und nimmst die Sache in die Hand. / Dir überlässt es der Schwache, / dir, dem Helfer der Waisen. (2. Mose 22.22) (Psalm 68.6) 15 Zerbrich den Arm des gottlosen Bösen! / Bestrafe seine Gottlosigkeit, / dass man nichts mehr von ihm findet! (Psalm 37.10) (Psalm 37.36) 16 Jahwe ist König für immer und ewig! / Die Heiden verschwinden aus seinem Land. (Psalm 99.1) 17 Du hast die Sehnsucht der Armen gestillt, Jahwe, / du stärkst ihr Herz, du hörst auf sie. 18 Du schaffst den Waisen und Bedrückten Recht; / kein Mensch auf der Erde muss mehr erschrecken.