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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)

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Prediger - Kapitel 4

1 Ich sah auch, wie viel Unterdrückung es in dieser Welt gibt. Die Unterdrückten weinen und niemand tröstet sie. Niemand tröstet sie, denn ihre Unterdrücker haben die Macht in den Händen. 2 Da pries ich die Toten, die längst gestorben sind. Ihnen geht es besser als denen, die jetzt leben. (Hiob 3.11) 3 Noch besser dran aber ist der, der gar nicht geboren wurde, der das Böse nicht gesehen hat, das unter der Sonne getan wird. (Prediger 6.3) 4 Ich sah, dass alle Mühe und alle Tüchtigkeit nur den Neid des einen gegen den anderen weckt. Auch das ist nichtig und ein Haschen nach Wind. 5 Es heißt zwar: "Ein Dummkopf legt die Hände in den Schoß und zehrt von seiner Substanz." (Sprüche 6.10) 6 Aber ich sage: "Besser eine Hand voll Ruhe als beide Hände voll Mühe beim Haschen nach Wind." (Sprüche 15.16) 7 Noch etwas Nichtiges sah ich unter der Sonne: (Prediger 2.12) 8 Da lebt jemand ganz allein, hat keinen Sohn und keinen Bruder. Und doch hört seine Mühe nicht auf. Sein Auge wird am Reichtum nicht satt. - Für wen mühe ich mich dann eigentlich und versage mir jeden Genuss? Auch das ist nichtig und ein übles Geschäft. 9 Zwei sind besser dran als einer, denn sie haben einen guten Lohn für ihre Mühe. 10 Wenn sie fallen, hilft der eine dem anderen auf. Doch weh dem Einzelnen, der hinfällt, und keiner ist da, der ihm aufhilft. 11 Wenn zwei beieinander schlafen, wird ihnen warm. Doch wie soll ein Einzelner warm werden? 12 Ein Einzelner ist leicht zu überwältigen, doch die zwei halten stand. Und eine dreifache Schnur zerreißt nicht so schnell. 13 Besser ein Kind, arm aber weise, als ein König, alt aber dumm, der es nicht versteht, sich warnen zu lassen. 14 Auch wenn es aus dem Gefängnis kam, um König zu werden, auch wenn es arm geboren wurde, als jener schon König war. (1. Mose 41.14) 15 Ich sah, wie alles Volk schon auf der Seite des nächsten Kindes stand, das an seine Stelle treten sollte. 16 Wer immer sich an ihre Spitze stellte, hatte zahlloses Volk hinter sich. Doch auch über ihn freuten die Späteren sich nicht. Auch das ist nichtig und ein Haschen nach Wind. (Prediger 1.14) 17 Überlege, was du tust, wenn du zum Haus Gottes gehst! Geh hin und höre zu, denn das ist besser, als ein Schlachtopfer zu bringen, wie es die Dummköpfe tun. Denn sie bleiben unwissend und tun weiter das Böse. (1. Samuel 15.22)