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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)

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Jesaja - Kapitel 64

1 wie das Feuer Reisig entfacht / und wie es Wasser wallen macht; / dass deine Feinde merken, wer du bist, / dass die Völker vor Angst vergehen, 2 wenn du furchterregende Taten vollbringst, / die niemand von dir erwartet hat! / Ja, führest du doch herab, dass die Berge erbebten vor dir! 3 Noch nie hat man so etwas gehört, / noch niemals so etwas erlauscht, / noch nie hat ein Auge einen Gott gesehen wie dich, / der an denen, die auf ihn hoffen, so gewaltige Dinge tut! (1. Korinther 2.9) 4 Ach, kämst du doch dem entgegen, / der freudig tut, was recht vor dir ist, / und bei seinem Tun an dich denkt! / Nun aber traf uns dein Zorn, / denn wir haben uns versündigt an dir. / Seit jeher sind wir treulos gewesen! 5 Wir alle sind von Unrecht befleckt, / selbst unsere gerechten Taten sind besudelt wie ein schmutziges Gewand. / Wie Laub sind wir alle verwelkt, / unsere Schuld trägt uns fort wie der Wind. 6 Es gab niemand, der deinen Namen anrief, / der sich aufraffte, um festzuhalten an dir. / Denn du hattest dich verborgen vor uns, / uns preisgegeben unserer Schuld. 7 Trotzdem bist du unser Vater, Jahwe! / Du bist der Töpfer, wir sind der Ton; / wir alle sind Gefäße deiner Hand. (Jesaja 45.9) (Jesaja 63.16) 8 O Jahwe, zürne nicht so sehr, / denk nicht für immer an unsere Schuld! / Schau bitte her, wir sind doch dein Volk! 9 Die Städte deines heiligen Landes sind zerstört, / Zion ist verwüstet, / Jerusalem ein Trümmerberg. (Psalm 74.7) (Psalm 79.1) 10 Unser heiliges und herrliches Haus, in dem unsere Väter dich lobten, ist ein Raub der Flammen geworden. / Alles, was uns lieb und wert war, ist zerstört. 11 Kannst du dabei noch an dich halten, Jahwe? / Schaust du all dem schweigend zu? / Erniedrigst du uns ganz und gar?