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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)

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Jesaja - Kapitel 62

1 Um Zions willen darf ich nicht schweigen, / um Jerusalems willen will ich nicht ruhen, / bis das Recht in ihm aufstrahlt wie das Morgenlicht, / und seine Rettung wie eine Fackel in der Nacht. 2 Die Völker werden deine Gerechtigkeit sehen / und alle Könige deine strahlende Pracht. / Man legt dir einen neuen Namen bei, / den Jahwe selbst für dich bestimmt. (Jesaja 65.15) (Offenbarung 2.17) 3 Du wirst ein Schmuckstück sein in Jahwes Hand, / ein königliches Diadem, gehalten von deinem Gott. 4 Du wirst nicht länger "die Verstoßene" genannt, / dein Land wird nicht mehr "Ödland" heißen, / sondern "Gottes Liebling" nennt man dich / und dein Land "Regenland". / Denn Jahwe hat seine Freude an dir / und vermählt sich mit deinem Land. (Jesaja 60.15) (Hosea 2.21) 5 Denn wie der junge Mann sein Mädchen heiratet, / so vermählen sich deine Söhne mit dir. / Und wie der Bräutigam sich an seiner Braut freut, / so hat dein Gott Freude an dir. (Zephanja 3.17) 6 Ich habe Wächter auf deine Mauern gestellt, Jerusalem! / Ihr Rufen verstummt nicht einen Augenblick, / weder am Tag noch in der Nacht. / Ihr Wächter sollt Jahwe an Jerusalem erinnern! / Gönnt euch keine Rast, (Jesaja 52.8) 7 und lasst ihm keine Ruhe, / bis er Jerusalem wieder so hergestellt hat, / dass alle Welt die Stadt rühmt. 8 Jahwe hat geschworen bei seiner rechten Hand / und seinem Siegesarm: "Nie mehr wird dein Korn die Speise deiner Feinde sein, / nie mehr trinken Fremde den Wein, / für den du so hart gearbeitet hast. (Jesaja 65.21-22) 9 Nein, wer das Korn einbringt, soll davon essen und Jahwe loben. / Wer den Wein liest, soll davon trinken im Vorhof meines Heiligtums." 10 Zieht durch die Tore ein und aus / und bahnt dem Volk einen Weg! Baut, ja, baut die Straße und räumt die Steine aus dem Weg! / Stellt ein Zeichen für die Völker auf! (Jesaja 57.14) 11 Seht, Jahwe lässt es hören bis ans Ende der Welt: / "Sagt der Zionsstadt: 'Pass auf, dein Retter kommt! / Schau, er bringt den Siegespreis mit! / Das Volk, das er befreite, zieht vor ihm her.'" (Jesaja 40.10) (Sacharja 9.9) (Offenbarung 22.12) 12 Man wird es nennen "das heilige Volk" und "die Erlösten Jahwes". / Und dich wird man nennen "die Begehrte" und "die nie mehr verlassene Stadt". (Jesaja 35.10)