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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)

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Jesaja - Kapitel 35

1 Freuen werden sich Wüste und trockenes Land. / Die Steppe frohlockt, / sie blüht wie eine Krokuswiese auf. (Jesaja 32.15) 2 Sie wird in voller Blüte stehen, / und voll Freude jubeln. / Herrlich wie der Libanon wird sie dann sein, / prächtig wie der Karmel und die Ebene Scharon. / Und die Herrlichkeit Jahwes werden sie sehen, / die Pracht und Hoheit von unserem Gott. 3 Macht die erschlafften Hände stark / und die weichen Knie fest! (Hebräer 12.12) 4 Ruft den verzagten Herzen zu: / "Seid stark und fürchtet euch nicht! / Seht, dort kommt euer Gott mit Rache und Vergeltung! / Er selbst wird euch befreien!" (Psalm 94.1) 5 Dann lässt er Blinde wieder sehen / und schenkt den Tauben das Gehör. (Jesaja 29.18) (Matthäus 11.5) 6 Der Lahme springt dann wie ein Hirsch, / der Stumme jubelt froh. / In der Wüste brechen Quellen auf, / in der Steppe fließen Bäche. 7 Der Glutsand wird zu einem Teich, / das dürre Land sprudelt Wasser hervor. / Da wo jetzt Schakale hausen, / ist dann ein Platz für Schilf und Rohr. (Jesaja 41.18) 8 Eine Straße wird es dort geben, / man nennt sie den heiligen Weg. / Kein unreiner Mensch darf auf ihm gehen, / er ist nur für Gottes Volk. / Selbst Unkundige finden den Weg / und werden nicht in die Irre geführt. (Jesaja 62.10) 9 Es wird keinen Löwen dort geben, / kein Raubtier lauert auf ihr. / Nur die Erlösten wandern darauf. 10 Die von Jahwe Befreiten kehren heim. / Mit Jubel kommen sie nach Zion zurück. / Aus ihren Augen strahlt unendliches Glück. / Wonne und Freude stellen sich ein, / Kummer und Seufzen sind für immer vorbei. (Psalm 126.6) (Jesaja 51.11) (Offenbarung 21.4)