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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)

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Jeremia - Kapitel 21

1 Wort Jahwes, das zu Jeremia kam, als König Zidkija Paschhur Ben-Malkija und den Priester Zefanja Ben-Maaseja zu ihm schickte und ihm sagen ließ: (Jeremia 29.25) 2 "König Nebukadnezzar von Babylon führt Krieg gegen uns. Frag doch Jahwe, was geschehen wird, ob er vielleicht wie früher ein Wunder für uns tut, sodass Nebukadnezzar abziehen muss." 3 Da sagte Jeremia zu den Männern: "Gebt dem König folgenden Bescheid: 4 'So spricht Jahwe, Israels Gott: Passt auf! Noch kämpft ihr außerhalb der Mauern gegen den König von Babylon und die Chaldäer, die euch belagern. Ich werde euch zum Rückzug zwingen, sodass ihr eure Waffen ins Innere der Stadt holen müsst. 5 Ich selbst kämpfe gegen euch mit starker Hand und mächtigem Arm, mit Zorn und Grimm und großer Wut. 6 Ich werde alles sterben lassen, was in dieser Stadt lebt, Menschen und Vieh. An einer schweren Seuche werden sie zugrunde gehen. 7 Und danach, spricht Jahwe, werde ich König Zidkija von Juda und seine hohen Beamten und alles Volk in dieser Stadt, das von Hunger, Schwert und Pest noch verschont wurde, ihren Todfeinden ausliefern. Nebukadnezzar wird euch alle mit dem Schwert umbringen lassen, schonungslos, ohne Mitleid und Erbarmen.'" 8 Dem Volk aber musste Jeremia ausrichten: "So spricht Jahwe: 'Ihr habt die Wahl zwischen Leben und Tod. (5. Mose 11.26) 9 Wer in dieser Stadt bleibt, wird durch den Krieg, durch Hunger oder Pest sterben. Wer aber die Stadt verlässt und zu den Chaldäern überläuft, kommt mit dem Leben davon. (Jeremia 38.2) 10 Denn ich bin fest entschlossen, Unglück über die Stadt zu bringen und ihr nicht zu helfen', spricht Jahwe. 'Sie wird dem König von Babylon in die Hände fallen, und der wird sie in Schutt und Asche legen.'" 11 An das Königshaus von Juda: / "Hört das Wort Jahwes, 12 ihr Nachkommen Davids! / So spricht Jahwe: 'Haltet jeden Morgen gerechtes Gericht! / Befreit den Beraubten von seinem Bedrücker! / Sonst kommt wie ein Feuer mein Zorn über euch, / unlöschbar wegen der Bosheit eures Tuns! (Jeremia 7.20) (Jeremia 22.3) 13 Passt auf! Ich komme über euch, / die ihr dort unten auf dem Felsen wohnt!', / spricht Jahwe. / 'Meint ihr, niemand kommt zu euch herab / und dringt in eure Bauten ein? 14 Ich ziehe euch zur Rechenschaft / für alle eure Taten', / spricht Jahwe. / 'Ich lege Feuer in eure Paläste, / das ringsum alles verzehrt.'"