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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)

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Hiob - Kapitel 18

1 Da erwiderte Bildad von Schuach: 2 "Wie lange wollt ihr noch auf Worte lauern? / Kommt zur Besinnung, dann wollen wir reden! 3 Warum hält man uns für Vieh, / warum sind wir unrein vor dir? (Hiob 17.4) (Hiob 17.10) 4 Du zerreißt dich selbst in deinem Zorn. / Soll wegen dir die Erde veröden, / von seiner Stelle rücken ein Fels?" 5 "Doch das Licht des Gottlosen erlischt, / die Flamme seines Feuers strahlt nicht auf. (Hiob 18.18) (Hiob 21.17) (Psalm 73.18-20) (Sprüche 13.9) (Sprüche 24.20) 6 Das Licht in seinem Zelt wird dunkel, / und die Leuchte über ihm erlischt. 7 Seine starken Schritte werden kurz, / sein eigener Rat bringt ihn zu Fall. 8 Mit eigenen Füßen gerät er ins Netz, / auf Fallgittern geht er entlang. 9 Das Fangeisen packt seine Ferse, / die Schlinge hält ihn fest. 10 Sein Strick ist in der Erde verborgen, / seine Falle auf dem Pfad. 11 Ringsum überfallen ihn Schrecken / und hetzen ihn auf Schritt und Tritt. (3. Mose 26.36) 12 Das Unheil ist hungrig nach ihm, / das Unglück steht für ihn bereit, 13 es frisst ihm Stücke von der Haut. / Der Vorbote des Todes frisst ihm die Glieder ab. 14 Sein Vertrauen reißt man aus seinem Zelt, / man treibt ihn zum König der Schrecken. 15 Keiner, der zu ihm gehört, wird in seinem Zelt wohnen, / auf seine Wohnung wird Schwefel gestreut. 16 Unten verdorren seine Wurzeln, / und oben wird jeder Zweig dürr. 17 Sein Andenken verschwindet im Land, / auf der Gasse kennt ihn keiner mehr. (Sprüche 10.7) 18 Aus dem Licht wird er ins Dunkel gestürzt, / man jagt ihn aus der Welt hinaus. 19 Kein Kind, kein Enkel pflanzt die Sippe fort, / nicht einer überlebt in seinem Ort. 20 Die im Westen erschaudern über seinen Tag, / und die im Osten packt das Entsetzen. (Psalm 37.13) 21 Ja, das ist die Wohnung des Bösen, / die Stätte dessen, der Gott nicht kennt."