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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)

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Hiob - Kapitel 13

1 Schaut, all das hat mein Auge gesehen, / mein Ohr gehört und sich gemerkt. 2 Was ihr da wisst, das weiß ich auch, / ich stehe euch in nichts zurück." (Hiob 12.14) 3 "Doch zum Allmächtigen will ich reden, / mit Gott zu streiten ist mein Wunsch! 4 Ihr habt doch nur Pflaster aus Lügen, / Pfuschärzte seid ihr allesamt. 5 Wenn ihr doch endlich schweigen wolltet, / dann hielte man das noch für Weisheit! (Sprüche 17.28) 6 Hört euch meine Rechtfertigung an, / merkt auf den Streit meiner Worte! 7 Wollt ihr Falsches reden für Gott / und Lügen vorbringen für ihn? 8 Wollt ihr für ihn Partei ergreifen, / Gottes Sache vertreten? 9 Wird es gut für euch sein, wenn er euch erforscht? / Lässt er sich von euch täuschen wie ein Mensch? 10 Tadeln, ja tadeln wird er euch, / wenn ihr heimlich Partei ergreift. 11 Erschreckt ihr nicht vor seiner Majestät, / wird die Angst vor ihm euch nicht packen? 12 Eure Sätze sind nur Sprüche aus Staub, / eure Schilde bestehen aus Ton. 13 Seid still, ich will jetzt reden, / mag über mich kommen, was will. 14 Und wenn ich Kopf und Kragen riskiere, / ich setze mein Leben aufs Spiel! 15 Und wenn er mich tötet, ich warte auf ihn / und verantworte mich direkt vor ihm. 16 Schon darin sehe ich mein Heil, / denn kein Schurke hat Zutritt bei ihm. 17 Hört mir nur ganz aufmerksam zu, / dass meine Erklärung auch in eure Ohren dringt. 18 Seht, ich bin für den Rechtsstreit gerüstet, / und ich weiß, ich bekomme Recht! 19 Wer könnte den Prozess gewinnen gegen mich? / Dann wollte ich schweigen und zugrunde gehen." 20 "Nur zweierlei tu mir nicht an, / dann verberge ich mich nicht vor dir: 21 'Nimm deine schwere Hand von mir weg, / und dein Schrecken befalle mich nicht!' (Hiob 9.34) 22 Dann kannst du rufen, und ich antworte dir, / oder ich rede, und du antwortest mir. 23 Wie groß ist meine Schuldenlast bei dir? / Was sind meine Vergehen und Sünden? 24 Warum verbirgst du dein Gesicht, / behandelst mich wie deinen Feind? (Hiob 19.11) 25 Willst du ein verwehtes Blatt verschrecken, / verfolgst du einen dürren Halm? 26 Denn Bitteres teilst du mir zu; / für meine Jugendsünden lässt du mich büßen. (Psalm 25.7) 27 Du steckst meine Füße in den Block, / beobachtest all meine Wege / und grenzt mich ein auf Schritt und Tritt, 28 der ich doch wie Moder zerfalle, / wie ein Kleid, das die Motte zerfraß."