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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)

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Hiob - Kapitel 12

1 Hiob erwiderte: 2 "Ja, ihr seid die rechten Leute, / und mit euch stirbt die Weisheit aus! 3 Auch ich habe Verstand wie ihr, / ich stehe euch nicht nach! / Und wer wüsste das nicht? 4 Dem eigenen Freund bin ich zum Spott, / ich, der Gott anruft, dass er mich hört. / Ja, der Gerechte, der Fromme wird zum Spott. 5 'Dem Unglück Verachtung!', denkt der Sichere, / 'ein Stoß noch denen, deren Fuß schon wankt!'" 6 Um die Zelte der Verwüster steht es gut, / die Gott reizen, leben sicher, / die meinen, sie hätten Gott in der Hand. 7 Aber frag doch das Vieh, das wird es dich lehren, / die Vögel machen es dir bekannt. 8 Rede zur Erde, sie schärft es dir ein, / die Fische im Meer erzählen es dir. 9 Wer wüsste bei alledem nicht, / dass Jahwes Hand es gemacht hat? 10 Von seiner Macht hängt alles Leben ab / und der Geist im Leib jedes Menschen. (4. Mose 16.22) 11 Soll nicht das Ohr die Worte prüfen, / wie der Gaumen eine Speise schmeckt? 12 Es heißt: 'Bei Greisen ist die Weisheit, / die Einsicht, die durch langes Leben kommt.' (Hiob 8.8) 13 Nein, bei ihm ist Weisheit und Macht, / ihm gehören Einsicht und Rat. 14 Was er abreißt, baut niemand wieder auf, / wen er einsperrt, dem öffnet keiner die Tür. 15 Hält er das Wasser zurück, dann trocknet alles aus, / lässt er es los, zerwühlt es das Land. (1. Mose 7.19-23) (1. Könige 17.1) (1. Könige 17.7) 16 Bei ihm sind Einsicht und Macht, / ihm gehört, wer irrt und wer in die Irre führt. 17 Ratgeber lässt er barfuß gehen, / und Richter macht er zu Narren. 18 Den Gurt von Königen löst er auf / und lässt ihren Lenden nur den Schurz. 19 Priester führt er entblößt hinweg, / und alte Geschlechter bringt er zu Fall. 20 Bewährten nimmt er die Sprache / und Ältesten die Urteilskraft. 21 Verachtung gießt er auf Edelleute aus, / Starken löst er den Gürtel. 22 Im Dunkel Verborgenes deckt er auf, / selbst die Todesnacht bringt er ans Licht. 23 Er lässt Völker wachsen und vergehen, / er breitet sie aus und rafft sie dann weg. 24 Den Häuptern des Landes nimmt er den Verstand, / lässt sie irren in pfadloser Öde. 25 Sie tappen im Dunkeln ohne ein Licht, / er lässt sie wie Betrunkene taumeln. (Hiob 5.14)