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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)

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Hesekiel - Kapitel 47

1 Dann führte er mich zum Eingang des Tempels zurück und ich sah, wie unter der Türschwelle Wasser hervorquoll. Es kam an der Südseite des Tempels heraus und floss südlich am Altar vorbei nach Osten ab, denn die Vorderseite des Hauses war nach Osten gerichtet. (Sacharja 14.8) (Offenbarung 22.1) (Joel 4.18) 2 Dann führte er mich durch das Nordtor hinaus und ließ mich außen um die Anlage herumgehen zum äußeren Osttor. Rechts davon floss das Wasser hinaus. 3 Als der Mann mit der Messschnur in der Hand nach Osten hinausging, maß er 500 Meter ab und ließ mich durch das Wasser hindurchgehen. Es reichte mir bis an die Knöchel. (Hesekiel 40.3) 4 Dann maß er wieder 500 Meter ab und ließ mich durch das Wasser waten. Es reichte mir bis zu den Knien. Darauf maß er wieder 500 Meter ab und ließ mich durchwaten. Das Wasser ging mir bis an die Hüften. 5 Als er noch einmal 500 Meter abgemessen hatte, war das Wasser zu einem Fluss geworden, den ich nicht mehr durchwaten konnte. Man hätte schwimmen müssen. 6 "Hast du das gesehen, Mensch?", sagte er zu mir und führte mich zum Ufer zurück. 7 Da sah ich auf beiden Seiten des Flusses viele Bäume stehen. 8 Er sagte zu mir: "Das Wasser fließt immer weiter nach Osten in die Araba hinunter und ergießt sich ins Tote Meer. Dort wird das salzige Wasser gesund werden. (1. Mose 14.3) 9 Überall wohin der Fluss kommt, bringt er Leben. Alle Tiere gedeihen - überhaupt alles, was sich regt. Das Tote Meer wimmelt von Fischen, weil sein Wasser gesund geworden ist. 10 An seinem Ufer werden Fischer stehen. Von En-Gedi bis En-Eglajim breiten sie ihre Netze zum Trocknen aus. Fische jeder Art wird es dort wieder geben, zahlreich wie im Mittelmeer. 11 Nur die Sümpfe und Tümpel werden nicht gesund; sie bleiben dem Salz überlassen. 12 Aber an beiden Ufern des Flusses werden Fruchtbäume wachsen, die das ganze Jahr über grün sind und immer Früchte tragen, jeden Monat frische. Das ist so, weil sie von Wasser getränkt werden, das aus dem Heiligtum fließt. Ihre Früchte dienen als Nahrung und ihre Blätter als Heilmittel. (Offenbarung 22.2) 13 So spricht Jahwe, der Herr: "Das ist die Grenze, innerhalb derer ihr das Land als Grundbesitz an die zwölf Stämme verteilen sollt, wobei Josef zwei Teile erhält. (1. Mose 48.5) (Josua 17.17) 14 Jeder einzelne soll darin seinen Erbbesitz erhalten, denn ich habe es euren Vorfahren geschworen: Dieses Land soll euer Erbbesitz sein. 15 Seine Grenze verläuft im Norden vom Mittelmeer in Richtung Hetlon bis man nach Zedad kommt, (4. Mose 34.2) 16 Hamat, Berota, Sibrajim, das zwischen dem Gebiet von Damaskus und Hamat liegt, Hazar-Enan an der Grenze des Hauran-Gebiets. 17 Die Grenze läuft also vom Meer nach Hazar-Enan, wobei die Gebiete, die Damaskus und Hamat gehören, nördlich davon bleiben. Das ist die Nordgrenze. 18 Die Ostgrenze verläuft zwischen dem Hauran-Gebirge und Damaskus hindurch bis zum Jordan, der dann auch die Grenze zwischen Gilead und dem Land Israel bildet. Bis zum östlichen Meer hin sollt ihr sie messen. 19 Die Südgrenze verläuft von Tamar bis zum Streitwasser von Kadesch und folgt dann dem Bachtal bis zum großen Meer. (4. Mose 20.13) (4. Mose 34.5) 20 Die Westgrenze ist die Mittelmeerküste bis dorthin, wo man nach Hamat kommt." 21 "Dieses Land sollt ihr unter die Stämme Israels verteilen. 22 Ihr sollt es euren Familien als Grundbesitz verlosen und ebenso den Fremden, die unter euch leben und eine Familie gegründet haben. Sie sollen für euch wie Einheimische sein und sich genauso wie die Stämme Israels ihren Erbbesitz erlosen. (2. Mose 22.20) 23 Im Gebiet des Stammes, in dem sie leben, sollen sie ihren Anteil an Grundbesitz bekommen, spricht Jahwe, der Herr."